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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. September 2022
Anordnung & Anbringung von Verkehrszeichen
Straßenschilder haben die Aufgabe, den Verkehr zu regeln. Sie zeigen an, ob Sie Vorfahrt haben, wo Sie parken dürfen, welche Geschwindigkeit Sie fahren dürfen und auch wo Sie etwas nicht dürfen. In Deutschland gibt es über 1000 verschiedene Verkehrsschilder. Selbstverständlich gibt es für die Aufstellung der Verkehrszeichen bestimmte Richtlinien, damit sie auch für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar und verständlich platziert werden.
Verkehrsschilder dürfen nicht so ohne weiteres aus Lust und Laune aufgestellt werden. Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen haben die Aufgabe, die allgemein gültigen Verkehrsregeln sinnvoll zu ergänzen.
Aber wer bestimmt eigentlich, welche Schilder aufgestellt werden und an welchem Ort sie platziert werden sollen? Wo müssen Verkehrszeichen stehen? Haben bestimmte Verkehrsschilder besondere Richtlinien? Darüber werden Sie in diesem Ratgeber umfassend informiert.
- Anordnung & Anbringung von Verkehrszeichen
- FAQ: Aufstellung der Verkehrszeichen – Richtlinien
- Wer bestimmt, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt werden?
- Wie lauten die zur Aufstellung der Verkehrszeichen geltenden Richtlinien?
- Welche Richtlinien gelten für welche Zeichen?
- Quellen und weiterführende Links
FAQ: Aufstellung der Verkehrszeichen – Richtlinien
Wo müssen Verkehrsschilder stehen?
Verkehrsschilder müssen rechts von der Fahrbahn so angebracht werden, dass sie von Verkehrsteilnehmern schnell und einfach gesehen werden können.
Wo kann ich nachlesen, wo Verkehrsschilder zu stehen haben?
Die für die Aufstellung der Verkehrszeichen wichtigsten Richtlinien stehen in der Straßenverkehrsordnung.
Wer bestimmt, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt werden?
Verkehrszeichen stehen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land an allen möglichen Orten verteilt. Aber sie werden nicht einfach willkürlich aufgestellt. Jedes Verkehrsschild hat seine eigene Funktion und wird bedacht platziert. Die Straßenverkehrsbehörden der Städte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die Aufstellung der Verkehrszeichen gemäß § 44 StVO zuständig. Dabei haben sie zahlreiche Berechtigungen, wie zum Beispiel:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“ (§ 45 Nr. 1 StVO)
Im § 45 der StVO wird erläutert, an welchen Orten oder unter welchen Bedingungen die Straßenverkehrsbehörden das Recht haben, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen.
Darin werden alle möglichen Situationen bis aufs kleinste Detail ausformuliert, beispielsweise können sie “zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum” oder “im Zusammenhang mit der Einrichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen für Großveranstaltungen” neue Verkehrszeichen aufstellen.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.
Wie lauten die zur Aufstellung der Verkehrszeichen geltenden Richtlinien?
Verkehrszeichen müssen rechts von der Fahrbahn angebracht werden. Wenn sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen gelten, dann sind sie in der Regel über diesen angebracht. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zugelassen hat.
Des Weiteren sollte der Sichtbarkeitsgrundsatz bei der Aufstellung von Verkehrszeichen gewahrt sein. Das bedeutet, dass ein Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt durch einen schnellen, beiläufigen Blick zu jeder Zeit das ihn betreffende Verkehrszeichen sehen können muss.
Verkehrszeichen dürfen außerdem nicht so angebracht sein, dass sie irreführend sind. Auch wenn Sie das erste Mal an einem Ort fahren, sollten Sie alle Schilder auf Anhieb begreifen können, auch bei Schilderkombinationen.
Welche Richtlinien gelten für welche Zeichen?
In der Straßenverkehrsordnung werden Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen in separaten Paragraphen aufgeführt. Sie alle sind Verkehrszeichen. In den §§ 40 bis 43 wird beschrieben, wie sie auszusehen haben, welche Funktionen ihnen zugeschrieben sind und wo sie aufgestellt werden müssen.
- § 40 StVO – Gefahrenzeichen: Gefahrenzeichen wie das „Rechts-vor-links“-Schild müssen außerhalb geschlossener Ortschaften 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Bei geringerer Entfernung wird diese normalerweise auf einem Zusatzschild angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie meistens kurz vor der Gefahrenstelle. Gefahrenzeichen dürfen unter Umständen spiegelbildlich abgebildet werden. Aber nur, wenn das verdeutlicht, wo die Gefahr zu erwarten ist oder sie auf der linken Fahrbahn erneut gezeigt werden.
- § 41 StVO – Vorschriftzeichen: Vorschriftzeichen, wie zum Beispiel das Vorfahrtschild, müssen direkt dort stehen, wo die Anordnung zu befolgen ist. Wenn es einfacher oder sicherer ist, das Zeichen in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht aufzustellen, wird das mithilfe eines Zusatzzeichens gekennzeichnet.
- § 42 StVO – Richtzeichen: Richtzeichen stehen wie die Vorschriftzeichen unmittelbar dort, wo sie zu befolgen sind. Stehen sie aus Gründen der Leichtigkeit oder Sicherheit in einer gewissen Entfernung zu dem Ort, wo sie befolgt werden sollen, werden auch diese mit Zusatzzeichen versehen.
Quellen und weiterführende Links
- verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Bayrischer Rechts- und Verwaltungsreport
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