Wer ist die zuständige familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 19 Abs. 1 AO, maßgebend ist somit grundsätzlich der Wohnsitz des Kindergeldberechtigten.

Angehörige des öffentlichen Dienstes haben den Antrag grundsätzlich an die Stelle zu richten, die für die Festsetzung der Bezüge bzw. des Arbeitsentgelts zuständig ist.[2]

 

Hinweis

Familienkassenreform[3]

Im Zuge der Strukturreform wird die Sonderzuständigkeit für die Familienkassen des öffentlichen Dienstes der Länder und Kommunen zum 31.12.2023 beendet. Im Bereich des Bundes wurde die Sonderzuständigkeit bereits zum 31.12.2022 beendet. Ab 1.1.2024 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten in Deutschland allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.[4]

Seit Reformbeginn haben aber bereits mehr als 90 % der Familienkassen von der Möglichkeit der freiwilligen Aufgabenübertragung an die Bundesagentur für Arbeit Gebrauch gemacht.

Für das Kindergeld nach überstaatlichem Recht ist nach § 72 Abs. 8 EStG bereits die Familienkasse der Agentur für Arbeit und nicht die Familienkasse der Behörde zuständig.[5]

Die besondere Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit galt bisher nach § 72 Abs. 8 Satz 3 EStG nicht für Beschäftigte der Nachrichtendienste. Die Sonderzuständigkeit für die verbliebenen Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird nun aber zum 31.12.2022 insgesamt beendet.[6]

[1] DA V 5.2 Abs. 2 DA-KG 2022.

[2] DA V 1.2 und V 2 Abs. 2 DA-KG 2022.

[3] Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes v. 8.12.2016, BStBl 2016 I S. 1419; BZSt, Schreiben v. 14.12.2016, BStBl 2016 I S. 1429.

Seit dem 01. Januar 2021 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und daher auch die Zahlung des Kindergeldes durch die regionalen Familienkassen der BA.

Die Kindergeldfälle wurden elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Landesfamilienkasse erfolgte letztmalig für den Monat Dezember 2020.

Die Zuständigkeit der regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bestimmt sich in erster Linie nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Kindergeldberechtigten.

Für Kindergeldberechtigte mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg ist die Familienkasse Nord zuständig.

Postalisch erreichen Sie die Familienkasse Nord unter folgender Anschrift:

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nord
20069 Hamburg

Die zuständige regionale Familienkasse können Sie auch im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder über die Suchfunktion „Ihre Familienkasse vor Ort“ beziehungsweise „Dienststelle finden“ ermitteln.

Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der nunmehr für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der BA ein.

Weitere umfassende Informationen zu Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder oder telefonisch über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 der Familienkasse der BA.

Sollten Sie einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, informieren Sie bitte Ihren Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene (neue) Kindergeldnummer.

Grundsätzlich kann man sagen, dass für die Zuordnung der zuständigen Familienkasse immer der Wohnort der Eltern herangezogen wird. Die Anschrift Ihrer Familienkasse finden Sie auf jeden Fall auf Ihrem Familienkassen-Bescheid ("Kindergeld-Bescheid").

Wenn die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie die Anschrift der Familienkasse auf der Seite http://www.familienkasse.de ermitteln.

Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts allerdings weitere Familienkassen eingerichtet. Wenn Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie nicht wissen, wer Ihnen das Kindergeld auszahlt.

Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes" vom 8.12.2016 wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet: Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird mit Ablauf des Jahres 2021 beendet.

Wichtig: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist seit dem Steuerjahr 2013 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung per ELSTER ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.

Welche Stelle ist zuständig für Kindergeld?

Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie setzt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) um. Die Familienkasse prüft Anträge und Ansprüche auf Kindergeld und Kinderzuschlag.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig NRW?

Die Familienkasse NRW Ost der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Dortmund ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Bayern?

Die Zuständigkeit der Familienkasse richtet sich in der Regel nach dem Wohnort. In einigen Regionen ist auch nur eine Behörde für mehrere Ortschaften vorgesehen. Wählen Sie aus der Liste die für Sie zuständige Familienkasse in Bayern.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Hamburg?

Seit dem 01.07.2020 ist die Zuständigkeit der Kindergeldzahlung für Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes auf die Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Nord - übergegangen.