Wer ist bei einem neubau für telefonanschluss zuständig

Welche Hausanschlüsse gibt es?

Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Hausanschlüsse die Verbindung des Hauses mit dem Versorgungsnetz für Wasser, Strom und Gas der Stadt. Hinzu kommen Telefon- und Internetleitungen. In jedem Fall sind die Stadtwerke der erste Ansprechpartner vor Ort. Die Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen.

Wer ist bei einem neubau für telefonanschluss zuständig

Wann werden die Hausanschlüsse beantragt?

Bauherren stehen zwei Optionen offen, wann sie die Hausanschlüsse beantragen.

  1. Weil Strom und Wasser bereits während der Bauphase benötigt werden, können Bauherren zum Baubeginn einen Kurzzeitanschluss für den Zeitraum der Bauarbeiten beantragen. Den Kasten für den Baustrom stellt in der Regel ein regionaler Elektriker auf. Mehr zu den Baustrom-Kosten lesen Sie hier.
  2. Alternativ können mit dem Baubeginn direkt die dauerhaften Versorgungsanschlüsse beantragt werden, damit Sie sich später um nichts mehr kümmern müssen.

Tipp: Sammeln Sie sämtliche Ansprechpartner, Anmeldungen und Gesprächsnotizen zum Thema Hausanschlüsse in der Bauherrenmappe, damit Ihnen nichts verloren geht.

Wo werden die Hausanschlüsse verlegt?

Ein sogenannter Hausanschlussraum oder Technikraum ist der richtige Ort für die Hauseinführung und Netzanschlüsse. Bereits bei der Planung des Gebäudes sollten Sie diesen berücksichtigen. Hier können die Anschlüsse korrekt montiert und sicher betrieben werden. Bei Fehlern und Wartung ist der Raum leicht zugänglich, sodass Techniker problemlos arbeiten können.

Wer ist bei einem neubau für telefonanschluss zuständig

Im Hausanschlussraum erfolgt der Anschluss des Hauses an das Versorgungsnetz der jeweiligen Stadt.

Foto: Albstadtwerke

Tipp: Auf dem Bebauungs- oder Lageplan der Gemeinde ist der Verlauf der Versorgungsleitungen in der Regel eingezeichnet. Ihr Architekt sollte den Verlauf der Abwasserrohre auf dem Grundstück sowie die Verbindungsstelle auf seinem Baulageplan ebenfalls einzeichnen. Das ist wichtig für den Bauantrag und später für die Erdarbeiten.

Wie werden die Hausanschlüsse verlegt?

Hier unterscheiden die Stadtwerke zwischen Gebäuden mit und ohne Keller. Bauen Sie Ihr Haus ohne Keller, wird standardmäßig eine Mehrfachhauseinführung (MFHE) beziehungsweise Mehrspartenhauseinführung verlegt. Mit dieser werden alle Anschlüsse kompakt durch die Bodenplatte geführt und an die Elektroinstallation im Haus angeschlossen. Auch bei einem Gebäude mit Keller ist eine Mehrspartenhauseinführung möglich. Hier wird die MFHE durch die Wand geführt. Einzelne Wanddurchführungen sind ebenfalls möglich, aber mit größeren Bauarbeiten verbunden. Die gewünschte Gebäudeeinführung der Versorgungsleitungen muss bereits in der Planung des Architekten berücksichtigt sein.

Was gehört zu den Hausanschlüssen?

Strom

Der Stromanschluss ist grundsätzlich beim zuständigen Netzbetreiber zu beantragen. In vielen Gemeinden arbeiten die Stadtwerke mit den zuständigen Netzbetreibern zusammen, sodass Sie alle nötigen Versorgungsleitungen aus einer Hand bekommen. Für den Anschluss selbst ist ein Elektriker zuständig. Der Bauherr kümmert sich um den Stromlieferanten.

Gas

Beim Betrieb der Heizung entscheiden sich noch immer einige Bauherren für Erdgas. Diesen Anschluss beantragen Sie in der Regel beim städtischen Versorger. Natürlich sind auch andere Heizarten, wie beispielsweise Fernwärme möglich. Für den eigentlichen Anschluss an die Gasleitung ist ein Gas-Wasser-Installateur zuständig.

Wasser

Beim Anschluss von Wasser müssen Sie zunächst zwischen Trinkwasser und Abwasser unterscheiden. Frischwasser und Abwasser benötigen zwei getrennte Leitungen. Auch hier muss sich um den Hausanschluss ein Gas-Wasser-Installateur kümmern. Dieser kann sicherstellen, dass der Anschluss normgerecht verlegt ist. Den Antrag stellen Sie dafür wieder bei Ihrem Ansprechpartner der Stadtwerke.

Entwässerungsanlage

Für die Entwässerung benötigen Sie zusätzlich eine Entwässerungsanlage. Durch diese können Sie Ihr Abwasser sowie das anfallende Regenwasser dem Grundwasser wieder zuführen. Dafür stehen verschiedene Optionen zur Wahl, bei denen Sie ein Gas-Wasser-Installateur individuell beraten kann.

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Internet und Telefon

Den Anschluss an das Telefon- und Internetnetz nimmt der jeweilige Netzbetreiber vor. Meist ist das klassischerweise die Telekom. Nachdem Sie an das Netz angeschlossen wurden, können Sie sich, ähnlich wie beim Strom, auch für einen anderen Anbieter entscheiden.

Kosten für die Hausanschlüsse

Bauherren sollten die Kosten für die Hausanschlüsse grundsätzlich als Baunebenkosten in die Baufinanzierung einrechnen. Sie sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Dazu gehört, wie weit das Gebäude vom Grundstücksrand entfernt gebaut wird, sprich wie lang der Versorgungsgraben von den Versorgungsleitungen zur Hauseinführung ist. Und natürlich, inwieweit das Grundstück vorher bereits erschlossen war. Die hier aufgeführten Kosten stellen deshalb nur Richtwerte dar und können im Einzelfall abweichen.
 

Art des Anschlusses

Kostenpunkt

Strom

circa 2.500 Euro

Gas

setzt sich zusammen aus Netzkostenbeitrag und Anschlusskosten.

Zusammen zwischen 2.300 und 3.700 Euro

Trinkwasser bzw. Frischwasser

circa 4.000 Euro

Abwasser

bis zu 5.000 Euro möglich

Internet und Telefon

circa 800 Euro, je nach Netzbetreiber

Hausanschlüsse: Das Wichtigste im Überblick

  • Unter den Hausanschlüssen werden die Anschlüsse für die Gas-, Strom-, Wasser- und Internetversorgung eines Hauses zusammengefasst.
  • Der Bauherr muss die Anschlüsse rechtzeitig beantragen, da sie oft schon in der Bauphase benötigt werden. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die Stadtwerke der Gemeinde.
  • Die Gebäudeeinführung wird meist über eine Mehrspartenhauseinführung gelöst, sodass alle Leitungen zusammengelegt werden.
  • Für den Stromanschluss muss der Bauherr einen Elektriker beauftragen, für Wasser- und Gasanschlüsse einen Gas-Wasser-Installateur.
  • Die Netzanschlüsse ans örtliche Internet- und Telefonnetz beantragt der Bauherr beim Netzbetreiber.
  • Die Kosten für die Hausanschlüsse sind abhängig davon, inwieweit das Grundstück erschlossen ist und wo auf dem Grundstück das Gebäude steht.

Wer ist bei einem neubau für telefonanschluss zuständig

Wer ist für den Telefonanschluss zuständig?

Funktionierender Telefonanschluss ist Sache des Vermieters Diese Pflicht ergibt sich aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen hat.

Wer legt Telefon Hausanschluss?

In diesem Fall – wie etwa bei einem Neubau – ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass eine Teilnehmeranschlussleitung verlegt und ein Hausanschluss eingebaut wird. Als Mieter oder Eigentümer können Sie eine Grundversorgung beantragen.

Wer kümmert sich um Hausanschlüsse?

Für die Beantragung von Baustrom und Bauwasser sowie der Hausanschlüsse ist der Bauherr zuständig.

Wo melde ich einen Telefonanschluss an?

Telefon ummelden ohne Anbieterwechsel: Das ist bei Umzug zu tun.
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens vier Wochen vor dem geplanten Umzug über Ihren Wohnortwechsel..
Den Telefonanschluss können Sie in der Regel einfach online auf der Webseite des Anbieters ummelden..