Aktualisierungshinweis: Dieser Artikel mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderbonus ist im Jahr 2020 von uns veröffentlicht worden. Eine Übersicht über die aktuellen Maßnahmen des Bundes (300 Euro Energiepauschale, Pendlerpauschale, Grundfreibetrag, Kinderbonus, 9-Euro-Ticket, Einmalzahlung) findest du in unserem Artikel „Entlastung für Bürger: Alle Maßnahmen des Bundes„.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderbonus
Die Bundesregierung will die durch die Corona-Krise geschwächte deutsche Wirtschaft beleben. Das hat die große Koalition im Rahmen des milliardenschweren Konjunkturpakets beschlossen. Darin ist auch der sogenannte Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind enthalten. Wer hat Anspruch darauf, muss er beantragt werden und wie und wann wird er ausgezahlt? Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Was steckt hinter dem Kinderbonus?
Der Kinderbonus soll als Extra-Geld Familien unterstützen, die durch die Corona-Pandemie finanzielle Verluste hinnehmen mussten. Besonders Familien mit Kindern litten unter den Corona-Einschränkungen. Die Kinder konnten wochenlang weder in die Kita noch zur Schule gehen. Viele Menschen hatten durch die Kinderbetreuung Einkommenseinbußen, da sie nur noch eingeschränkt arbeiten konnten. Auch finanzielle Ausfälle durch das Kurzarbeitergeld belastete viele Familien.
Der Kinderbonus ist eine einmalige Zahlung von 300 Euro pro Kind als Aufschlag auf das Kindergeld. Auch wenn er grundsätzlich für jedes Kind ausgezahlt wird: Er wird vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommen.
Das Geld soll gleichzeitig die Kaufkraft von Familien und somit die Wirtschaft ankurbeln, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Montag im „ARD-Morgenmagazin“ sagte.
Wer erhält den Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Das gilt auch für alle im Jahr 2020 geborenen Kinder, wie Giffey mitteilt.
Anspruch auf den Kinderbonus haben die sorgeberechtigten Personen, die mit den Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Neben den eigenen Eltern können das die Großeltern, Stief- und Pflegeeltern sein. Sie müssen ihren Wohnort entweder in Deutschland, in einem anderen EU-Land, in der Schweiz, Lichtenstein, Island oder Norwegen haben.
Wann und wie wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Das Bundeskabinett hat am heutigen Freitag den Kinderbonus beschlossen. Franziska Giffey gab im Anschluss die Termine für die Auszahlung des Kinderbonus bekannt. Er soll im September und Oktober dieses Jahres in zwei Raten à 150 Euro zusammen mit dem Kindergeld überwiesen werden. Auch für Kinder, die erst im November oder Dezember 2020 geboren werden, gibt es den Kinderbonus.
Das Geld geht direkt auf das Konto der sorgeberechtigten Person, die auch das Kindergeld erhält.
Muss der Kinderbonus versteuert werden?
Ja. Er wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Familien mit hohem Einkommen profitieren daher nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von der Bonuszahlung. Bei einem Paar mit einem Kind geht Giffey davon aus, dass es bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro noch vom Kinderbonus profitiert.
Muss der Kinderbonus beantragt werden?
Ein zusätzlicher Antrag für den Kinderbonus ist nicht erforderlich. Der Bonus würde zusammen mit dem Kindergeld, das nach der Geburt eines Kindes beantragt werden muss, ausgezahlt.
Bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger auch den Kinderbonus?
Ja. Der Bonus wird an alle ausgezahlt. Anders als beim Kindergeld, das mit dem Regelsatz verrechnet wird, profitieren auch sorgeberechtigte Personen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, vom Kinderbonus. Das Extra-Geld wird ihnen in diesem Fall nicht von der Grundsicherung abgezogen.
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen keinen Antrag stellen. Ihre Regelsätze werden dementsprechend angepasst.
Was gibt es noch?
Alleinerziehende trifft die Corona-Krise wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders stark. Sie sollen zusätzlich zum Kinderbonus durch eine weitere Änderung durch das Konjunkturpaket unterstützt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Entlastungsbeitrag, der Betrag, den sie zusätzlich von der Steuer abziehen können, von 1.908 auf 4.000 Euro angehoben.
Neben dem Kinderbonus für Familien sollen im Rahmen des Konjunkturpakets Milliarden zusätzlich in Kitas, Ganztagesschulen, Ganztagesbetreuung und Ausbildungsplätze investiert werden.