(Stand 01.10.2022) Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, ggf. Vor- und ärztlichen Aufklärungsgesprächen und einer möglichen Nachbeobachtungszeit dauert der Impfvorgang zwischen 20 Minuten und einer Stunde. (Stand: 01.10.2022) Nein. (Stand: 01.10.2022) Die Inhalte der Impfdokumentation sind gesetzlich in § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben. Die Dokumentation der Impfungen in den Hessischen Impfzentren (und deren mobilen Teams) entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Wird ein Impfpass vorgelegt, sollte eine Eintragung der relevanten Daten vor Ort entsprechend § 22 IfSG erfolgen. (Stand
01.10.2022) Der Impfpass ist ein wichtiges, international gültiges Dokument. Darin steht, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch brauchen. Lassen Sie die Impfung in Ihren Impfpass nachtragen. Das geht bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder bei Ihrem Gesundheitsamt. (Stand 01.10.2022) Bringen Sie für das Nachtragen der Corona-Impfung Ihren Impfpass und die Impfbescheinigung mit. Sie müssen nicht persönlich kommen. Geben Sie einer Person Ihres Vertrauens die beiden Unterlagen mit. Damit kann die Impfung in Ihrem Impfpass nachgetragen werden. (Stand 01.10.2022) Wenn Sie Ihren Impfpass verlegt haben und der Termin der
Impfung näher rückt: Keine Panik. Sie erhalten trotzdem Ihre Impfung. Einen kostenlosen neuen Ausweis erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis, beim Gesundheitsamt und an einigen anderen Stellen. Auch manche Impfzentren haben Blankoimpfpässe vorrätig. Alternativ kann Ihnen das Personal des Impfzentrums eine Impfbescheinigung ausstellen. In diesem Fall fragen Sie gleich bei der Aushändigung nach, wann Sie die Impfung im Impfausweis nachtragen lassen können. (Stand 01.10.2022) Sollten nach Verlassen der Arztpraxis Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten, ist – wie bei jeder Impfung - die Hausärztin oder der Hausarzt erster Ansprechpartner. Bitte unterstützen Sie den Erkenntnisgewinn für alle, indem Sie etwaige Impfreaktionen oder Nebenwirkungen ihrem örtlichen Gesundheitsamt, dem
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder online meldenÖffnet sich in einem neuen Fenster. (Stand: 01.10.2022) Nähere Informationen zur den zugelassenen Impfstoffen finden Sie hier: Sie erhalten einen der aktuell in Deutschland zugelassenen und verfügbaren
Impfstoffe. Eine Impfstoffwahl besteht nicht. (Stand 01.10.2022)Welche Unterlagen benötige ich für den Termin?
Wie lange dauert eine Impfung?
Muss ich einen Impfpass haben,
um geimpft werden zu können?
Warum wird die Impfung bescheinigt?
Ich habe nach meiner Impfung keine Eintragung im Impfpass erhalten, sondern ein Impfersatzdokument erhalten. Kann ich die Impfung nachtragen lassen?
Was
muss ich mitbringen für die Nachtragung? Muss ich persönlich kommen?
Was mache ich, wenn ich meinen Impfausweis nicht finde?
An
wen wende ich mich, wenn Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten?
Wie wirksam ist die Impfung? Wann wird die Impfung wirksam?
Mit welchem Impfstoff werde ich geimpft?
Was ist wenn medizinische Indikation gegen einen Impfstoff vorliegt?
Grundsätzlich ist es in solchen Fällen ratsam, den Terminwahrzunehmen, die offenen Fragen direkt mit dem Impfarzt/ der Impfärztin im Impfzentrum zu besprechen und dann gemeinsam eine individuelle Entscheidung zu treffen. Hierzu sollten alle medizinisch notwendigen Unterlagen gewürdigt werden. Ob und aus welchem Grund ein bestimmter Impfstoff-Typ nicht verwendet werden soll, ist eine medizinische Entscheidung des Impfarztes. Hierzu sollten ärztliche Befunde berücksichtigt werden und ggf. eine Rücksprache mit dem behandelnden (Fach-)Arzt erfolgen.
(Stand 01.10.2022)
Muss ich nach der Impfung noch Schutzregeln beachten und weiterhin Maske tragen?
Die Schutz- und Hygieneregelungen gelten weiterhin, auch für Genesene und Geimpfte.
- Abstand halten
- Hände waschen
- Alltagsmaske tragen (wo es erforderlich ist)
- Corona-Warn-App nutzen
- Regelmäßig Lüften
(Stand: 01.10.2022)
Die FAQ haben keine Rechtsverbindlichkeit.