Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes haben sich einige Corona-Regeln geändert. Die Neuerungen sind am 1. Oktober in Kraft getreten. Hier die aktuellen Regeln in Niedersachsen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Es gelten keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, auch nicht für ungeimpfte Personen.
- In der Gastronomie, in Hotels und Pensionen, in Kinos, im Theater, anderen Kulturstätten sowie für die Innenbereiche von Zoos oder Freizeitparks gibt es keine Corona-Beschränkungen.
- Ebenso in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars, Großveranstaltungen, auf Sportanlagen, in Sporthallen und Fitnessstudios
- Im Öffentlichen Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht bestehen, eine OP-Maske ist ab sofort aber ausreichend.
- In Schulen und Kitas gibt es keine Masken- und keine Testpflicht.
- Bürgertests sind für die meisten Niedersachsen nicht mehr kostenlos. Nur einige Gruppen haben noch Anspruch.
Wo gilt eine FFP2-Maskenpflicht?
- Im Fernverkehr der Bahn (ab 14 Jahre). Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine OP-Maske.
- In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- In Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- In Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen
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