Die Krankenkasse muss weiter Krankengeld zahlen, wenn Sie Urlaub im EU-Ausland machen. Das hat das
Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Ein krankgeschriebener Gerüstbauer wollte nach Dänemark reisen und hat damit schließlich Recht bekommen. Das Wichtigste in Kürze:
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Wer mehr als 6 Wochen krank ist, erhält Geld von der
Krankenkasse. Doch das passiert nicht von alleine. In dieser Folge schauen wir auf das Krankengeld und finden heraus, worauf man achten muss, wie viel Geld man erhält und was passiert, wenn es zum Streit mit der Krankenkasse kommt.Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
Wer als angestellte Person mehr als sechs Wochen krank ist, darf dennoch Urlaub im EU-Ausland machen und weiter sein Krankengeld bekommen: Das hat das Bundessozialgericht nun im Fall eines Gerüstbauers geurteilt (Urteil vom 4. Juni 2019, Az.: B 3 KR 23/18 R). Die Krankenkasse darf bei einem Urlaub ins Ausland nicht einfach die Zahlung einstellen.
Der Kläger war über mehrere Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben. Seinen Urlaub nach Dänemark hat er bei seiner Krankenkasse beantragt und sich damit an die Vorschriften gehalten. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Die Krankenkasse wollte die Fahrt aber nicht genehmigen. Sie vermutete, anders als die Ärztin, dass sich die Schmerzen durch die Reise verschlimmern könnten.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil nun einige für Arbeitnehmer wichtige Punkte festgestellt:
- Eine Krankenkasse kann einen Auslandsaufenthalt nicht verweigern, weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermutet.
- Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten. Der Hintergrund: In einem Mitgliedstaat der EU gilt die europäische Regelung zum so genannten Geldleistungsexport. Außerhalb der EU gilt das jedoch nicht. Sind Sie krankgeschrieben und machen sich auf eine Fernreise, kann die Krankenkasse ihre Zahlungen einstellen.
- Wer länger als sechs Wochen krank und damit arbeitsunfähig ist, muss einen Aufenthalt im Ausland dennoch vorher bei der Krankenkasse beantragen. Lassen Sie sich dafür am besten per ärztlichem Attest bescheinigen, dass Sie für die Dauer des Aufenthalts arbeitsunfähig sind und aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Reise spricht.
- Holen Sie auf jeden Fall bei Arbeitsunfähigkeit die Genehmigung für den EU-Urlaub ein. Tun Sie das nicht, kann es sein, dass Sie mindestens für die Zeit im Ausland kein Krankengeld bekommen.
- Fordert Sie die Krankenkasse zu einer ärztlichen Untersuchung oder einer Behandlung auf, sollten Sie sich daran halten und hingehen. Ignorieren Sie solche Forderungen der Krankenkasse nach einer Mitwirkung, kann es tatsächlich Probleme mit dem Krankengeld geben.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.
Darf man ins Kino gehen oder in den Urlaub fahren, wenn man krankgeschrieben ist? Isabel Romy Bierther, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, verrät Ihnen die gesetzlichen Vorgaben.
Ausgehen ist erlaubt! Oder?
Sie sitzen bei Sonnenschein im Biergarten und genießen die Sonne. Da kommt Ihr Arbeitgeber um die Ecke und Ihnen wird mulmig, denn Sie haben sich erst heute Morgen krankgemeldet. Ihr Arbeitgeber zieht auch ein grimmiges Gesicht, denn er denkt:
„Ich muss Entgeltfortzahlung leisten, während mein Arbeitnehmer hier gemütlich in der Sonne sitzt.“
Was viele Arbeitgeber vergessen: Mit der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag verpflichtet man sich nicht zu einer bestimmten Lebensweise, sondern zur Arbeit. Die ist zu leisten, wenn man gesund ist. Ist der Mitarbeiter krank, ist die Arbeitspflicht suspendiert. Während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie also alles tun, was die Genesung nicht gefährdet. Der heisere Radiomoderator
darf weiter ein Restaurant besuchen.
Die Krankenschwester mit gebrochenem Bein darf ins Kino gehen. Mit einer starken Erkältung sollten Sie hingegen keinen Sport treiben, und wenn Sie wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben sind, ist joggen nicht unbedingt gesundheitsfördernd.
Bei Zweifel: Fragen Sie Ihren Arzt
Bestehen Zweifel, so fragen Sie Ihren Arzt. Gibt er seine Zustimmung, so kann das Verhalten nicht als genesungsgefährdend gewertet werden. Der vorsorgende
Arbeitnehmer lässt sich diese ärztliche Zustimmung direkt schriftlich geben. Manchmal kommt auch die Frage auf, ob ein kranker Arbeitnehmer seinen Urlaub absagen muss. Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn es hängt von der Krankheit und vom Ziel der Reise ab. Der Gesundheit eines unter Depressionen leidenden Arbeitnehmers kann ein Skiurlaub zum Beispiel förderlich sein.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie sich so verhalten, dass sich Ihre Fehlzeiten nicht verlängern. Sie erhalten für sechs Wochen vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Daraus wird abgeleitet, dass es Rücksichtnahmepflichten gibt. Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Es kann eine arbeitgeberseitige Kündigung drohen, wenn Sie kein gesundheits- und heilungsförderndes Verhalten zeigen oder die
Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen.
Krankgeschrieben: Wer mogelt, kann erwischt werden
Es ist also eine Gratwanderung. Aus Arbeitgebersicht kommt erschwerend hinzu, dass Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihm mitzuteilen, an welcher Erkrankung Sie leiden. Daher ist es für ihn auch in der Regel nicht zu erkennen, ob das bemängelte Verhalten genesungsgefährdend war. Hat der Arbeitgeber Zweifel daran, ob Sie erkrankt sind, so kann er über Ihre Krankenkasse eine Begutachtung in die Wege leiten, in der das Vorliegen der vom Arzt festgestellten Erkrankung überprüft wird.