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Die meisten Unternehmer und Unternehmerinnen müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Im stressigen Berufsalltag kann das zum echten Problem werden, denn wer sich nicht an die vorgegebenen Fristen hält, riskiert Verspätungszuschläge für die Vorsteueranmeldung. Als Unternehmer oder Unternehmerin haben Sie aber auch zahlreiche Rechte, beispielsweise die Dauerfristverlängerung oder den Antrag auf Ist-Versteuerung. Beide Instrumente können Ihnen Spielraum bei der Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung verschaffen. Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. Definition: Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UstVA)?Wenn ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzugeben, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, welche laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer ist, Kleinunternehmer:innen jedoch nicht trifft. Damit möchte der Staat verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, es kommt Ihnen aber auch zugute, da Sie die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen. Gleichzeitig vermeiden Sie etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat, der ein Werktag sein muss. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag bzw. Feiertag verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag. Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?Grundsätzlich gilt: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Freiberufler:innen, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Einzige Ausnahme: Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Regelung, was die Häufigkeit der USt-Voranmeldungen angeht, die das Finanzamt von Ihnen laut Umsatzsteuergesetz erwartet. Über die Dauerfristverlängerung haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub für die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erreichen. Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer:in positiv zu gestalten und Ihre Liquidität zu sichern. Die Umsatzsteueranmeldung korrekt übermitteln und fristgerecht abgebenDie Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Am einfachsten geht das mit einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware, mit der Sie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos selber machen und via ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt übermitteln. Lexware Anwender:innen nutzen dafür die Schnittstelle in ihrer Software. Auch bei der Beantragung des Zertifikats für die authentifizierte Datenübermittlung unterstützt Sie das Programm. In der Buchhaltungssoftware Lexware buchhaltung beispielsweise können Sie das Zertifikat ganz einfach über die Funktion ELSTER-Konfiguration beantragen. Das Zertifikat wird als Datei auf Ihrem PC hinterlegt und bei jeder ELSTER-Übertragung automatisch vom Programm eingelesen. Den Antrag auf Dauerfristverlängerung können ebenfalls einfach und schnell in elektronischer Form über die Software stellen. Sowohl bei der Umsatzsteuervoranmeldung als auch bei der Dauerfristverlängerung befüllt das Programm die Formulare automatisch mit den korrekten Daten. So sind Fehler quasi ausgeschlossen und Sie sparen viel Zeit und Nerven. Alternativ können Sie auch das zweiseitige UStVA-Formular mit der Finanzamt-Steuersoftware ELSTER ausfüllen und übermitteln. Das geht so:
Allerdings hat ELSTER einige Schwächen bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Bei den Umsätzen verlangt das Programm beispielsweise Nettoumsätze ohne Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer darf nur der Steuerbetrag eingetragen werden. Außerdem können bei einer Übertragung der Buchhaltungsdaten immer Fehler passieren. Es ist deshalb besser und einfacher, die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus einer Buchhaltungssoftware zu übermitteln.
Wie oft müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?Werfen Sie hierfür einen Blick in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Denn die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der im Vorjahr tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer ab. Diese Belastung ergibt sich aus der Differenz zwischen der ermittelten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer. Als Regel gilt: Je mehr Umsatzsteuer Sie zahlen, desto häufiger müssen Sie melden:
SonderfälleDoch auch bei den Intervallen gibt es einige Ausnahmen. Die Häufigkeit verhält sich sowohl für bestimmte EU-Umsätze als auch für Existenzgründer:innen anders. In diesen Fällen ist Folgendes zu beachten:
a. EU-UmsätzeWenn Sie:
müssen Sie für das Vierteljahr, in dem die Umsätze getätigt wurden, eine
Voranmeldung abgeben.
b. Existenzgründer:innenIm Jahr der Neugründung und im Folgejahr müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung stets monatlich einreichen, unabhängig von der Zahllast.
Umstellung des UmsatzsteuervoranmeldungszeitraumsMussten Sie im Vorjahr 20.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen und bekamen 15.000 Euro davon als Vorsteuer erstattet, liegt die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahrs bei 5.000 Euro. In diesem Fall können Sie von der monatlichen zur vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wechseln. Info Beantragen Sie eine DauerfristverlängerungWenn Ihnen für die Umsatzsteuervoranmeldung die Frist von
zehn Tagen zu knapp ist und Sie regelmäßig in Zeitnot geraten, können Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Ihr Vorteil: Sie müssen die Voranmeldung jeweils erst einen Monat später übermitteln – und die Umsatzsteuervorauszahlung auch erst einen Monat später zahlen. So gewinnen Sie mit der Dauerfristverlängerung ZeitDer 10. Tag im Monat ist der spätmöglichste Termin, an dem Sie die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen dürfen. Insbesondere wenn es gut im Betrieb läuft, haben Sie andere Dinge im Kopf als das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung. Damit Sie diese nicht unter Zeitdruck erledigen müssen, gibt es den Ausweg der Dauerfristverlängerung, die in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geregelt ist.
Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?Mithilfe der Dauerfristverlängerung können Sie Ihre Frist jeweils um einen Monat nach hinten verschieben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben. Wurde Ihnen einmal die Dauerfristverlängerung genehmigt, gilt diese unbegrenzt für die folgenden Kalenderjahre. Erhalten Sie keine Ablehnung vom Finanzamt, ist die Dauerfristverlängerung automatisch weiterhin gültig (Abschn. 18.4 Abs. 1 Satz UStAE).
Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung beantragenSie benötigen keine Begründung für den Antrag, den Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt mittels des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes bzw. ELSTER-Vordrucks USt 1H beantragen können. Dieser darf jedoch nur elektronisch eingereicht werden, postalische Anträge akzeptiert das Finanzamt nur sehr selten. Es gibt für den Antrag auf Dauerfristverlängerung zwei verschiedene Fristen, damit dieser für das bereits laufende Kalenderjahr gilt:
Anmeldung der Sondervorauszahlung der UmsatzsteuervoranmeldungBeantragen Sie die Dauerfristverlängerung, müssen Sie eine Sondervorauszahlung anmelden. Das gilt aber nur für die Betriebe, die die USt-Voranmeldung monatlich abgeben. Diese Vorauszahlung beträgt 1/11 Ihrer gesamten Umsatzsteuervorausanmeldung des Vorjahres. Info Widerruf der DauerfristverlängerungSie dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen Ihre Dauerfristverlängerung widerrufen. Das Finanzamt ist dazu zwar ebenfalls berechtigt, muss dies jedoch begründen.
Fehler bei Dauerfristverlängerung vermeidenSie müssen auf den Tag genau die vorgeschriebenen Fristen beachten sowie als „Monatszahler:in“ die Sondervorauszahlung gleichzeitig mit abgeben. Wurde nur ein Punkt nicht korrekt ausgeführt, darf das Finanzamt Säumniszuschläge verlangen. Sobald Ihnen ein Fehler auffällt, können Sie versuchen, das Finanzamt davon so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen, um einen Antrag auf Erlass potenzieller Säumniszuschläge zu stellen.
Praxis-Tipp für Einnahmen-Überschussrechner:innenErmitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sollten Sie die letzte Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres unbedingt bis zum 10. Januar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln und dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Denn dann dürfen Sie die Umsatzsteuer auch dann noch bei den Betriebsausgaben des Vorjahres abziehen, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für Dezember oder das vierte Quartal des Vorjahres beispielsweise erst am 15. Januar abbucht.
Wie melde ich die Umsatzsteuer korrekt an?Weitere wichtige Hinweise rund um die UmsatzsteuervoranmeldungHier geben wir Ihnen hilfreiche Infos und Tipps, die Ihnen bei der Umsatzsteuervoranmeldung zusätzlich Arbeit bzw. Ärger ersparen können.
VorsteuererstattungBeantragen Sie – zum Beispiel wegen größerer Investitionen – hohe Vorsteuererstattungen, sind Rückfragen des Finanzamts oder sogar der Besuch eines Betriebsprüfers sehr wahrscheinlich. Um möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen und Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie der Umsatzsteuervoranmeldungs-Stelle im Finanzamt unaufgefordert Kopien der entsprechenden Rechnungen ggf. via Brief, Fax oder E-Mail zusenden. Tragen Sie dazu auf Seite 1 der Voranmeldung in Feld 22 (Zeile 15) eine „1“ ein. Diese und weitere Tipps können Sie dem weiterführenden Artikel Umsatzsteuer darauf achtet das Finanzamt besonders nachlesen.
SäumniszuschlagDamit keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung anfallen, sollten Sie dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Ein weiterer Vorteil: Das Finanzamt selbst bucht die Zahlung meist erst vier bis fünf Tage nach Fälligkeit ab. Das bringt kurzfristig mehr Liquidität.
Gründer:innen und die UmsatzsteuervoranmeldungIst der Zweijahreszeitraum für Existenzgründer:innen abgelaufen, endet die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht automatisch. Sie müssen beim Finanzamt – natürlich nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, v.a. in Bezug auf den Umsatz – einen Antrag auf Umstellung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für die Quartalsabgabe bzw. die jährliche Abgabe stellen.
Ist-Versteuerung in Zusammenhang mit der UmsatzsteuervoranmeldungAls Gewerbetreibende:r müssen Sie Ihre Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald Sie eine Rechnung gestellt haben. Lag Ihr Vorjahresumsatz jedoch nicht über 600.000 Euro (bis 2019: 500.000 Euro), können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Vorteil: Die Umsatzsteuer ist bei der Ist-Versteuerung erst dann zu leisten, wenn Ihr Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Kombiniert mit einer Dauerfristverlängerung wird die Umsatzsteuer im Vergleich zur gesetzlichen Fälligkeit ohne diese beiden Vergünstigungen erst Monate später fällig.
Verrechnet? So können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung korrigierenEs passiert schon mal, dass man Belege vergisst oder einen Fehler bei der Berechnung macht. Dafür gibt es die Funktion „berichtigte Voranmeldung“. Denn es ist besser, die Korrekturen nicht erst mit der Umsatzsteuerjahreserklärung richtigzustellen, sondern das zeitnah mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen.
Befreiung von der UmsatzsteuervoranmeldungSie sind in der Pflicht. Waren Sie bisher von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und erfüllen aufgrund zu hoher Umsätze die Bedingungen dafür nicht mehr, dann reden Sie zu Beginn des Folgejahres mit Ihrem Finanzamt. Warten Sie nicht ab, bis die Änderung durch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung sichtbar wird. Denn das Finanzamt fordert sonst ggf. die Steuern von Ihnen nach.
Das erste Mal „elstern“Das Ausfüllen des elektronischen Vordrucks für die Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht schwierig. Sie brauchen Daten wie:
Durch die authentifizierte Übermittlung mit Zertifikat werden die Daten mit einer Art digitalem Schlüssel übertragen, was die Datensicherheit
erhöht. Tipp Beispiel: So funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung in der PraxisZimmerei Huber hat im Dezember vier Tische, 25 Bistrostühle, 20 Barhocker und 40 Betten für 15.000 Euro zzgl. 2.850 Euro Umsatzsteuer verkauft. Aus Investitionen im Dezember steht dem Unternehmen ein Vorsteuerabzug von 950 Euro zu. Die Zimmerei Huber ist zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Beim Ausfüllen und Übermitteln der Umsatzsteuer- und Vorsteuerdaten ist Folgendes zu beachten:
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Was macht man bei einer Umsatzsteuervoranmeldung?Du bist dazu verpflichtet, deinen Kunden für jede verkaufte Ware oder Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die eingenommene Mehrwertsteuer musst du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und dann an das Finanzamt abführen.
Was kommt alles in die Umsatzsteuervoranmeldung?Wichtig: In die Zeilen 25-28 der Umsatzsteuervoranmeldung tragen Sie nur Lieferungen, Leistungen und Wertabgaben ein, die Sie im Voranmeldungszeitraum erbracht haben. Läuft ein Auftrag über mehrere Monate, tragen Sie die jeweilig Teilleistung ein. Es kommt nicht darauf an, wann Sie die Rechnung gestellt haben!
Wann muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?Die Voranmeldung müssen Sie spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Vierteljahr, Monat) elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen verlängern (sog. Dauerfristverlängerung).
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