Im Transportgeschäft tummeln sich neben Verladern und Umschlagslägern auch Spediteure und Frachtführer. Doch wo genau sind die Unterschiede zwischen Frachtführern und Spediteuren? Da sich die Tätigkeitsgebiete häufig überschneiden, kommt es immer wieder zu Verwechselungen.
Sie können sich diesen Beitrag auch als Video anschauen:
Was ist ein Spediteur?
Eine Spedition ist ein Dienstleister, der das Versenden von Waren besorgt. Genauer gesagt bedeutet es, dass eine Spedition Ihren Transport und alle zum Transport gehörenden Dienstleistungen für Sie organisiert.
Mehr dazu: Was ist eine Spedition?
Was ist ein Frachtführer?
Ein reiner Frachtführer hat der Definition nach eigene Fahrzeuge, mit denen er Transportaufträge von Speditionen durchführt. Typischerweise wird der Begriff für Landtransporte verwendet, in den Bereichen Schiff & Luft wird eher von Reedereien und Airlines gesprochen.
Mehr dazu: Was ist ein Frachtführer?
Unterschied zwischen Frachtführer und Spedition
Viele Frachtführer lassen auch einige oder sogar viele Transporte durch Partner durchführen. Andersherum führen viele Speditionen Transporte mit eigenen Fahrzeugen durch. Dadurch überschneiden sich die beiden Rollen in der Praxis sehr häufig.
Die Begriffe “Spedition” und “Frachtführer” werden deshalb häufig im Rahmen eines konkreten Transports benutzt. Da ist das Unternehmen, das den Transport eigentlich fährt, der Frachtführer. Wenn es nicht um einen konkreten Transport geht, drückt das Unternehmen damit eher seinen Tätigkeitsschwerpunkt aus.
Wer sich als Frachtführer bezeichnet, führt Transportaufträge vor allem mit eigenen Fahrzeugen durch.
Wer sich als Spediteur bezeichnet, kümmert sich mehr um die Organisation der Transporte.
Geschrieben von: Sven Meyer
Studierter Wirtschaftsinformatiker & ausgebildeter Großhandelskaufmann.
Bildquelle(n):
- »Unterschied Frachtführer / Spediteur« by vardea Spedition + Kurierdienst (Alle Rechte vorbehalten)
Kommentar schreiben:
Darstellung der Spediteurstätigkeit
Spediteur
Gemäß § 407 Abs. 1 UGB ist Spediteur, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer für Rechnung eines Anderen im eigenen Namen zu besorgen. Der Spediteur "besorgt“ die Güterversendung, indem er entsprechende Frachtverträge mit Dritten (Frachtführern) abschließt und die sonstigen Leistungen erbringt, die zur Bewirkung der Güterversendung erforderlich sind.
Er selbst ist aus dem Vertragsverhältnis heraus nicht verpflichtet, den Transport selbst auszuführen. Der Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit liegt daher insbesondere im Absenden der Güter, nicht jedoch im Transport von A nach B. Dass ein Spediteur iSd § 407 UGB die Ausführung eines Geschäftes übernimmt, hat für sich allein noch nicht die Anwendung des Speditionsrechtes zur Folge. Das selbe gilt für einen Unternehmer, der aus anderen Gründen (Verkehrsübung) die Bezeichnung "Spediteur“ führt.
Entscheidend ist, dass das zu beurteilende Geschäft (Vertrag) die Tatbestandselemente eines Speditionsgeschäftes iSd § 407 Abs. 1 UGB (= Besorgung der Güterversendung in Namen des Spediteurs auf Rechnung eines Anderen) aufweist.
Ein Speditionsvertrag liegt daher nicht vor bei
- selbstständigen Frachtverträgen (§ 425 UGB),
- selbstständigen Lagerverträgen (§ 416 bis 425 UGB),
- isolierten Tätigkeiten von Empfangs- oder Vollmachtsspediteuren, wenn sie keine Weiterversendungen vornehmen.
An dieser Stelle ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Geltungsbereich der AÖSp erheblich weiter gefasst ist als der Geltungsbereich des § 407 UGB. Das bedeutet, dass die Bestimmungen der AÖSp auch dann zur Anwendung kommen können, wenn im Einzelfall kein Speditionsvertrag vorliegt. Dies ist insbesondere damit zu begründen, dass gemäß § 2 die AÖSp für alle Verrichtungen des Spediteurs im Verkehr mit Kaufleuten und mit Unternehmen, gleichgültig, ob es sich
um Speditions-, Fracht-, Lager-, Kommissions- oder sonstige mit dem Speditionsgewerbe zusammenhängende Geschäfte handelt. Voraussetzung ist aber, dass die AÖSp in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder kraft Handelsbrauch im Einzelfall gelten.
Frachtführer
Frachtführer ist hingegen derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern auszuführen. Im Gegensatz zum Spediteur, der die Güterversendung besorgt, ist der Frachtführer nun verpflichtet, die Beförderung tatsächlich auszuführen. Selbstverständlich ist der Frachtführer auch berechtigt, einen oder mehrere Subfrachtführer zu beauftragen. Befördern iSd Frachtrechtes wird als Verbringung von Gütern von einem bestimmten Platz zu einem anderen verstanden. Im Gegensatz zum Speditionsvertrag wird die Beförderung unter der Verantwortung des Frachtführers durch ihn selbst oder durch ihn beauftragte Dritte durchgeführt.
Begriffserklärung
Spediteur
§ 407. (1) Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) in eigenem Namen zu besorgen.
Frachtführer (Transporteur)
§ 425. Frachtführer ist, wer es übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen.
Stand: 30.03.2017