Wenn der Keller unter Wasser steht, zum Beispiel durch Hochwasser, Starkregen oder Wasserrohrbruch, bereitet das den meisten Betroffenen berechtigterweise große Sorgen. In diesen Fällen ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nötigen Schritte einzuleiten.
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Das sollten Sie tun, wenn der Keller unter Wasser steht
Wurde der Keller durch Starkregen, Hochwasser oder einen Wasserrohrbruch überflutet, ist zügiges und richtiges Handeln unabdingbar. Wenn eine Überflutung stattgefunden hat, sollten daher folgende Schritte berücksichtigt werden.
- Absichern: Ist die Überflutung erst einmal da, sollte der erste Griff nicht zum Putzeimer sein. Stattdessen sollte aus Sicherheitsgründen überprüft werden, ob der Strom abgeschaltet ist, um einen Kurzschluss zu verhindern. Dieser könnte in der Kombination mit Wasser tödlich enden. Sollte sich der Stromkasten in der Nähe des Wassers befinden, kontaktieren Sie die Feuerwehr oder den Energieversorger.
- Sinkenden Pegel abwarten: Damit die Fugen des Mauerwerks nicht ausgespült werden und die Bodenwanne des Hauses nicht beschädigt wird, muss mit dem Abpumpen gewartet werden, bis der Grundwasserspiegel wieder ausreichend gesunken ist. Das ist dann der Fall, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus. Zudem sollte die Versicherung verständigt werden, um mit ihr das weitere Vorgehen abzustimmen, damit etwaige Ersatzansprüche nicht verloren gehen.
- Abpumpen und Schlamm entfernen: Damit die Bausubstanz durch das Wasser nicht beschädigt wird, muss das Wasser schnellstmöglich abgepumpt und der Schlamm entfernt werden. Ist das Wasser abgeflossen, können die Schlammreste mit sauberem Wasser weggespritzt werden.
- Schmutz beseitigen: Sind Wasser und Schlamm entfernt, muss der Schmutz beseitigt werden. Vor allem organisches Material muss entfernt werden, da es durch die Feuchte faulen kann. Zudem sollten Trockengeräte aufgestellt werden. Diese können als Leihgabe im Baumarkt ausgeliehen werden.
- Schadensliste erstellen: Wenn der Keller vom Wasser beseitigt wurde, müssen Hausbesitzer eine Liste mit allen Schäden erstellen. Um diese zu belegen, sollten Fotos zur Dokumentation gemacht werden. Hier sollte abgeklärt werden, ob mit den Aufbauarbeiten begonnen werden darf oder ein Gutachter den Schaden anschauen wird. Zudem sollte nichts ohne Absprache mit der Versicherung entsorgt werden.
- Aufräumen und Folgeschäden vermeiden:Um weitere Schäden zu vermeiden, müssen alle in der feuchten Umgebung befindlichen Materialien in trockenen Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Hierzu zählen sowohl Elektrogeräte als auch Möbel.
Was Sie beim Trockenlegen des Kellers berücksichtigen müssen
Um den Fortschritt der Trocknung feststellen zu können, sollte dieser regelmäßig überprüft werden.
- Hierzu kann mit einem Hygrometer regelmäßig der Grad der Restfeuchte gemessen werden.
- Als trocken gilt ein Raum dann, wenn das Hygrometer eine Luftfeuchtigkeit von 60 % anzeigt.
- Beschädigungen an der Bausubstanz (Mauerwerk, Holzständer oder Holzverkleidung) sollten immer vom Fachmann begutachtet werden, um die entstandenen Schäden besser abschätzen und die entsprechenden Maßnahmen ableiten zu können.
Aktuell viel gesucht
Aktuell viel gesucht
Gefühlt brechen sie seit einigen Monaten häufiger über Deutschland herein: Stürme, starke Regenfälle und, als Folge davon, Hochwasser. Die Konsequenzen können viele Immobilieneigentümer am Untergeschoss ihres Hauses ablesen: Der Keller läuft voll Wasser. Was dann zu tun ist und wer für den Schaden aufkommt, erklärt die Anwaltauskunft.
Ein aufziehendes Unwetter ist immer eine schlechte Nachricht. Für Hauseigentümer gilt das ganz besonders. Stürme, Gewitter und starker Regen können das Gebäude beschädigen – und den Eigentümer teuer zu stehen kommen, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Wasser im Keller: Was muss ich als erstes tun?
Steht der Keller plötzlich voll Wasser, ist das erst einmal ein Schock. Wenn Ihnen das passiert ist, gehen Sie wie folgt vor:
• Sicherung herausdrehen
Bevor Sie den Keller betreten und zum Beispiel versuchen, Gegenstände zu retten: Drehen Sie die Sicherung heraus, um Stromschläge zu vermeiden.
• Schaden dokumentieren
Auch wenn Sie Ihren Keller so schnell wie möglich wieder trocken legen wollen - machen Sie vorher unbedingt Fotos. Ob die Versicherung für den Schaden zahlt, kommt zwar auf den Versicherungsschutz an und darauf, wie der Schaden entstanden ist. Wer dokumentiert, was passiert ist, hat aber bessere Karten, wenn er den Schaden später bei der Versicherung beweisen muss.
• Schaden der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich ihrer Gebäudeversicherung. Diese muss die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild davon zu machen. Meist informiert der Versicherer sie auch, was als nächstes zu tun ist.
• Keller trocknen
Wenn Sie den Schaden dokumentiert haben, sollten Sie schnell handeln, um das Wasser aus Ihrem Keller herauszubekommen. Kleinen Überflutungen können Sie mit handelsüblichen Pumpen beikommen oder auch mit Lappen und Eimer. Bei größeren Überschwemmungen müssen Sie die Feuerwehr rufen.
Wasser im Keller: Muss ich die Feuerwehr bezahlen?
Unter Umständen ja. „Es ist durchaus möglich, dass Hauseigentümer die Feuerwehr bezahlen müssen, wenn sie bei einem Hochwasser den Keller auspumpt“, sagt Rechtsanwalt Michael Piepenbrock, Mitglied des geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In einer Notsituation helfe die Feuerwehr zwar kostenlos im Rahmen der Daseinsvorsorge. Was als Noteinsatz zählt, hängt aber von der Situation und von der Gemeinde ab. Die Kosten für den Einsatz werden per Bescheid verfolgt und sind auch vollstreckungsfähig.
Wann zahlt die Versicherung bei Wasser im Keller?
Läuft der Keller voll Wasser, kann das verschiedene Ursachen haben. Nicht immer können Hauseigentümer auf Leistungen von der Versicherung hoffen.
Wenn bei starkem Regen der Keller voll Wasser läuft, liegt das oft an einem Rückstau. Die Kanalisation kann nicht das ganze Wasser aufnehmen. Es wird dann über die Abflüsse zurück in den Keller gedrückt. „Schäden durch Rückstau sind in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt“, sagt Rechtsanwalt Piepenbrock.
Mit der Gebäudeversicherung könne man zwar auch eine Überschwemmungsversicherung abschließen. Diese zahle aber nur bei einer kompletten Überflutung von außen, so der Rechtsanwalt. Das ist dann der Fall, wenn es zu einer Überschwemmung kommt und das Wasser durch die Lichtschächte in den Keller läuft. Eine Elementarschadenversicherung zahlt bei Überschwemmung und Rückstauschäden.
Bei Wasser durch Sturm oder Regen im Keller oder in anderen Teilen des Hauses zahlt die Gebäudeversicherung – ohne Überschwemmungs- und Elementarschadenschutz – nur in folgendem Fall: Durch einen Sturm werden Fenster und Türen beschädigt und es regnet hinein. Ist der Schaden am Gebäude zuerst entstanden, kommt die Versicherung auch für daraus folgende Wasserschäden auf.
Auch ein Wasserrohrbuch kann dafür verantwortlich sein, dass der Keller unter Wasser steht. Bei einem sogenannten Leitungswasserschaden springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein.
Wie kann man Wasser im Keller vorbeugen?
Gegen Starkregen und Sturm können Hauseigentümer nichts tun – sie können aber Schäden vorbeugen oder die Schäden zumindest begrenzen. „Wichtig ist, das Haus dicht zu bauen“, sagt der Rechtsanwalt aus Berlin. Zudem sei es empfehlenswert sich für kleinere Überschwemmungen eine handelsübliche Pumpe zuzulegen.
Streit mit der Versicherung? Anwälte helfen
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