Fragen Sie sich als neuer abgelehnter Patient "Dürfen Arztpraxen Patienten ablehnen?", erscheint die Angabe des Arztes, die Praxis sei wegen der übergroßen Anzahl von Patienten überlastet, natürlich fragwürdig. Denn Patienten dürfen davon ausgehen, dass die fachärztliche Versorgung in ihrem Gebiet sichergestellt ist.
Außerdem sind Ärzte, die wegen ihrer überfüllten Praxis keine neuen Patienten mehr aufnehmen, verpflichtet, diesen Umstand mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzuklären. Denn schließlich besteht die Möglichkeit, die Überfüllung auf andere Weise zu regeln, etwa indem man dem neuen Patienten den nächstmöglichen freien Termin anbietet.
Bei akuten Fällen dürfen sie die Behandlung ohnehin nicht ablehnen. Diese stammen beispielsweise aus dem übernommenen Bereitschaftsdienst. Auch das Argument, das Budget sei erschöpft, ist kein Grund für eine Ablehnung, wenn Sie ein Notfall sind.
Teilen Sie der Kassenärztlichen Vereinigung mit, dass Sie als Notfall nicht behandelt wurden, drohen dem Mediziner disziplinarrechtliche Maßnahmen. Diese bestehen in einer Verwarnung, einem Bußgeld oder sogar dem Entzug der Approbation. Darüber hinaus kann es für ihn sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn er bei Notfallsituationen oder im Fall akuter Krankheitskrisen die Behandlung ablehnt und der Patient dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet.
Erfolgt die Ablehnung einzig aus dem Grund, dass der Patient an einer Infektionskrankheit wie Hepatitis oder HIV/AIDS leidet, ist auch dies rechtlich unzulässig. Die erhöhte Ansteckungsgefahr für den Arzt, seine Mitarbeiter und die Patienten gelten nicht als sachlich gerechtfertigter Grund für eine Ablehnung der Behandlung.
Ärzte, die keinen triftigen Grund haben, einen Patienten nicht anzunehmen, machen sich nach § 323c Abs. 1 StGB der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Ob dieser Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist, muss durch eine individuelle Einzelfallprüfung festgestellt werden.
Erhalten Sie in einer Notfallsituation nicht die medizinische Versorgung, die Sie benötigen, sollten Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder der ortsansässigen Ärztekammer Beschwerde einreichen. Lassen Sie sich zuvor aber unbedingt von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten. Er informiert Sie darüber, wie Sie bei Ihrer Beschwerde richtig vorgehen und welche Aussichten auf Erfolg für Sie bestehen.
Wer einen Haus- oder Kinderarzt sucht, muss häufig in vielen Praxen anrufen. Das führt nicht immer zum Erfolg. Was der Grund dafür ist und was Patienten tun können.
14.09.2021 | Stand 25.08.2022, 15:27 Uhr
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aglaya …
Wenn der Arzt eine Krankenkassenzulassung hat und sie auch behalten will, sollte er keine Patienten ablehnen!
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder über die KK Druck machen, das ist aber schon ein bisschen wie petzen und sichert einem nicht unbedingt nettere Behandlung.
Oder sie taucht da mit akuten Schmerzen auf. Dann muss sie behandelt werden, bzw. dem Arzt bleibt nur die Möglichkeit einen Krankenwagen zu rufen und sie abtransportieren zu lassen (das wird er normal dann wohl eher nicht tun).
Und schwups ist sie in der Patientenkartei. Juhu
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ladyna79 …
Dann behandelt der Arzt sie als Vertretungsarzt, aber er ist dann immer noch nicht ihr Hausarzt.
Und der Satz: "Wenn der Arzt eine Krankenkassenzulassung hat und sie auch behalten will, sollte er keine Patienten ablehnen!" ist Quark
LG
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aglaya …
Der Arzt wird nicht jemanden, der vor Ort wohnt, keinen Führerschein und keine Alternativen hat, abweisen können.
Wenn er der einzige Arzt weit und breit ist, wird er sich dessen bewusst sein, bei akuten Fällen geht es da auch schnell mal um unterlassene Hilfeleistung. Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand umzieht und leider fortan von den Leistungen seiner Krankenkasse ausgeschlossen wird, weil es dem einzigen Arzt so gefällt.
Ich denke nicht, dass der Satz Quark ist.
Hier gibt es auch einige solche Kandidaten, die lieber ihre Privatpatienten behandeln, die können sich dann ganz gepflegt entscheiden, ob sie das künftig nur noch tun wollen. Einige haben ihre Kassenzulassung zurückgegeben.
Aber das wird beim einzigen Arzt in der Mitte von Nirgendwo keine wirtschaftlich attraktive Vorgehensweise sein.
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ladyna79 …
Hallo,
wenn er überlastet ist, dann darf er das.
Eine Notfallbehandlung muss immer stattfinden, aber als Hausarzt muss er sie nicht aufnehmen, wenn er bereits überlastet ist.
Wo war denn Deine Schwiegermutter bisher in Behandlung? Ist der Arzt neu? Will sie wechseln? Hatte sie bisher keinen Hausarzt?
LG
Achso: //www.anwalt.de/rechtstipps/ablehnungsgruende-eines-kassen-bzw-gkv-patienten-vor-abschluss-des-behandlungsvertrages_003336.html
Du findest aber enstprechende Infos überall, wenn Du mal googelst.
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brilliantblue …
Hallo!
Es geht tatsächlich nicht nur um meine Schwiegermutter, sondern auch z.B. um meinen Mann, meinen Schwager etc. Unser alter Arzt hat die Praxis geschlossen, daher ist die andere Praxis nun überlaufen. Ich habe grade so noch einen Platz bekommen. Ich denke schon darüber nach, ihn meiner Schwiemu zu überlassen, weil ich ja Autofahren kann. Außerdem braucht man ja nicht unbedingt einen Hausarzt, oder?
LG, Brilli
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aglaya …
Nein, man braucht keinen Hausarzt, es ist nur praktisch, wenn man z.B. regelmäßig Medikamente braucht. Und wenn man eben keinen hat und etwas akutes hat, muss der ansässige Arzt einen notfallmäßig behandeln. Als Vertretungsarzt oder sonst wie, das kann er nur ablehnen, wenn du randalierst oder dich sonstwie daneben benimmst.
Mit Vorsorgeuntersuchungen und Checkups ist es dann allerdings in der Tat schwierig.
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