Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit vor negativen Einflüssen geschützt werden.
Was gilt für den Verkauf und Konsum von Alkohol?
> Jugendliche unter 16 Jahren: dürfen weder Alkohol kaufen noch in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ihnen ab 14 Jahren nur gestattet, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, z. B. Vater oder Mutter sind.
> Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken. Getränke und Lebensmittel, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, dürfen sie weder konsumieren noch kaufen. Dies gilt nicht nur z. B. für Schnaps, sondern für alle Mixgetränke mit Spirituosen, auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher liegt als bei Bier oder Wein.