Sollte eine Bank Insolvenz anmelden müssen, sind die Einlagen ihrer Kunden gut gesichert. Das gilt selbst im Betrugsfall. Bei Wertpapierdepots ist die Sache nicht ganz so einfach.
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Bankpleiten sind, zumindest in Deutschland, eher die Ausnahmen, aber sie kommen vor. Muss ein Institut Insolvenz anmelden, brauchen sich Sparer um ihre Einlagen keine allzu großen Sorgen zu machen, denn bekanntlich gibt es Sicherungssysteme. Doch was gilt für Wertpapierdepots? Und wie sieht es aus, falls eine Bank nicht wegen widriger Umstände den Geschäftsbetrieb einstellt, sondern Betrug der Grund für die Pleite ist?
"Grundsätzlich ist erst einmal zwischen Einlagen und Wertpapierdepots zu unterscheiden", erklärt Tobias Tröger, Professor am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE in Frankfurt. "Wenn es sich um Einlagen handelt, haben Bankkunden einen Rückzahlungsanspruch an ihr Institut, der in der Insolvenz anfällt und durch die Einlagensicherung abgedeckt ist.". Bei verbrieften Wertpapieren ist das anders.
Zwei getrennte Gesetze
Seit der Umsetzung der jüngsten EU-Entschädigungsrichtlinie von 2014 in deutsches Recht kommen im Fall von Bankinsolvenzen für Einlagen und Wertpapiere zwei getrennte Gesetze zum Tragen: Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) regelt den Ausgleich von Einlagen, die nicht zurückgezahlt werden können. Das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) legt fest, wie Inhaber von Wertpapierdepots zu entschädigen sind.
Muss ein Kreditinstitut Insolvenz anmelden, dürfen keinerlei Guthaben mehr ausgezahlt werden. Diese fließen in die Insolvenzmasse ein. Die Finanzaufsicht Bafin stellt den Entschädigungsfall fest, anschließend greift das Einlagensicherungsgesetz. Das gilt auch dann, wenn der Konkurs etwa durch Bilanzfälschung oder eine andere Art des Betrugs ausgelöst wird. "Der Insolvenzgrund ist für die Einlagen- und für die Anlegersicherung vollkommen unerheblich", sagt Experte Tröger.
Depot übertragen lassen
Allerdings stellt sich die Sache bei Wertpapierdepots anders dar als bei Einlagen. Da etwa Aktien, Anleihen oder Fondsanteile Eigentum des Inhabers sind und von einer Bank lediglich verwahrt werden, wird der Anleger im Pleitefall nicht zum Insolvenzgläubiger. "Gemäß Paragraf 4 der Insolvenzordnung kann er einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen", erklärt Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner Financial Services Legal bei PwC. Dieser bewirkt, dass Wertpapiere auf Wunsch des Kunden auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden müssen.
Da sein Depot nicht in die Insolvenzmasse fällt, kann der Anleger aber keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen. Dieses Regelwerk greift erst dann, wenn die Bank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt. In einem solchen, rein hypothetischen Fall, steht dem Anleger eine Entschädigung zu, allerdings in begrenztem Rahmen: 90 Prozent eines Verlustes sind abgesichert – maximal jedoch 20.000 Euro. (am)
Einen ausführlichen Bericht darüber, wie sicher Einlagen und Wertpapierdepots im Fall einer Bankinsolvenz aufgrund von Betrug sind, finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 3/2021 von FONDS professionell ab Seite 392. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.
Markus Jordan ist Gründer und Herausgeber des Extra-Magazins sowie Betreiber des Anlegerportals extraETF.com. Mit über 30 Jahren Erfahrung ist er ein ausgewiesener Experte im Bereich Finanzen und Geldanlage mit Schwerpunkten auf ETFs, Robo-Advisors und digitale Bankdienstleistungen.
Wer sein Geld vermehren will, dem raten Experten zum Gang an die Börse. Doch was, wenn Depotanbieter oder Fondsgesellschaften insolvent werden? Ist Ihr Geld dann weg?
Das Wichtigste im Überblick
- Was bedeutet Sondervermögen?
- Sondervermögen: Was muss ich im Insolvenzfall tun?
- Was gilt nicht als Sondervermögen?
Das Geld, das bei Ihrer Bank auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten liegt, ist innerhalb der
EU gesetzlich geschützt. Einlagensicherung nennt sich das. Sie gilt bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Selbst wenn das Institut insolvent geht, ist also nichts verloren. Doch wie sieht es mit Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds oder Indexfonds (ETFs) aus?Depot eröffnen in drei Schritten
Die gesetzliche Einlagensicherung gibt es hier nicht, dafür aber einen anderen Schutzmechanismus: Wertpapiere zählen zum Sondervermögen. Wir zeigen Ihnen, was das genau bedeutet.
Was bedeutet Sondervermögen?
Sondervermögen ist ein juristischer Fachausdruck, der im Kapitalanlagegesetzbuch (§§ 91 ff. KAGB), früher Investmentgesetz, geregelt ist. Er steht vereinfacht gesagt für das Geld, das Sie als Anleger zum Beispiel in Aktien, Fonds oder ETFs bei einer Investmentgesellschaft – juristisch Kapitalverwaltungsgesellschaft – investiert haben. Das Sondervermögen ist damit getrennt von dem Vermögen, das der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst gehört. Das bedeutet: Geht die Investmentgesellschaft pleite, ist das Sondervermögen vor ihrem Zugriff oder dem ihrer Gläubiger geschützt.
Gleiches gilt im Fall einer Insolvenz des Depotanbieters, der das Fondsvermögen verwahrt. Ob Hausbank, Depotbank oder Smartphone-Broker: Wer sein Geld in Wertpapiere steckt, muss keine Angst davor haben, dass der Anbieter des Depots pleite geht. Aktien, Investmentfonds, Anleihen und ETFs gehören auch hier auf jeden Fall Ihnen und wären nicht Teil der Insolvenzmasse.
Doch Achtung: Dass es sich bei dieser Art Geldanlage um Sondervermögen handelt, bedeutet nicht, dass ein Investment in Aktien, ETFs und Co. komplett risikofrei ist. Schließlich können Kurse an der Börse fallen. Benötigen Sie genau in dem Moment das Geld und müssen verkaufen, machen Sie womöglich Verluste. Idealerweise investieren Sie deshalb langfristig: mindestens zehn, besser 15 Jahre. Dann können Sie Krisen aussitzen.
- ETF-Sparplan: So sorgen Sie ganz leicht fürs Alter vor
- Gut zu wissen: So viel Rendite werfen ETFs ab
Derzeit drängen Smartphone-Broker in den Markt, die für den Kauf von Wertpapieren gar keine Gebühren mehr verlangen. Die Einnahmequellen sind entsprechend begrenzt, die Konkurrenz ist groß. Ob sich alle neuen Broker dauerhaft behaupten können, bleibt abzuwarten. Für die Wertpapiere droht aber wegen ihres Status als Sondervermögen keine Gefahr. Sie sind dadurch vor einem solchen Ausfallrisiko geschützt.
Sondervermögen: Was muss ich im Insolvenzfall tun?
Geht der Depotanbieter pleite, müssen Sie die Wertpapiere zu einer neuen Bank oder einem neuen Broker übertragen. Das heißt, vorübergehend hätten Sie keinen Zugriff. Das war es dann aber auch schon.
Ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft insolvent, geht das Verfügungsrecht auf die Depotbank über, die dann dafür sorgen muss, dass etwa ein Fonds oder ETF abgewickelt wird.
- Fünf Fehler: Das sollten Sie beim Anlegen unbedingt vermeiden
- Einfach erklärt:Lohnen sich Derivate?
- Vor- und Nachteile: Für wen sich Zertifikate lohnen
- Schnell erklärt: Welche Wertpapiere gibt es – und was bringen sie mir?
Was gilt nicht als Sondervermögen?
Wenn Sie Geld in sogenannte Derivate investiert haben, droht der Totalverlust, wenn der Herausgeber des Derivats insolvent wird. Derivate sind komplexe Finanzprodukte, mit denen Sie nicht direkt in Aktien, Anleihen und Co. investieren, sondern die davon nur abgeleitet sind.
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Mit Derivaten wie zum Beispiel Zertifikaten gehen Sie nämlich nur ein Abkommen mit der Bank ein, die das Derivat herausgibt. Sie stellen rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibungen dar. Das bedeutet, dass Sie damit zum Gläubiger der Bank werden. Geht diese pleite, zählt Ihr Investment zur Insolvenzmasse – und ist damit oft komplett verloren.
Verwendete Quellen
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
Quellen anzeigen
- "Finanztest" (11/2020) der Stiftung Warentest
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