Was muss ich beim Kauf eines Fahrzeugs beachten?

Ein Autokauf ist in der Regel eine große Investition. Damit Ihr Geld auch gut angelegt ist und Sie lange Freude an dem Auto haben, lohnt es sich, auf den Kauf gut vorzubereiten: durch gezielte Fragen und natürlich eine Probefahrt. Gerade bei Gebrauchtwagen besteht die große Gefahr von dreisten Verkäufern betrogen zu werden.

Verlassen Sie sich niemals nur auf den ersten  Eindruck. Ein optisch gepflegtes Auto bedeutet nicht immer auch einen sehr guten Gesamtzustand.

Am besten ziehen Sie immer einen Fachmann hinzu.

Da ein Fachmann nicht immer zur Verfügung steht, sollten Sie zusätzlich eine zweite Person zum Besichtigungstermin mitnehmen. Die alte Weisheit, dass vier Augen mehr sehen als zwei, bewahrheitet sich immer wieder. Eine gute Hilfe leistet zudem ein professioneller Prüfplan zum Abhaken. Kostenlos bieten diesen zum Beispiel mobile.de, autoscout24.de und der ADAC unter dem Suchwort „Checkliste“ im Internet an.

2 – Vorgelegte Papiere gründlich prüfen

Fehlen die Werkstattrechnungen, HU-Berichte oder das Scheckheft, ist das kein guter Start. Das gilt auch, wenn die Dokumentation vorhanden, aber lückenhaft ist. Das deutet darauf hin, dass die Wartung des Autos vernachlässigt wurde. Schlimmstenfalls soll die wahre Laufleistung verschleiert werden, weil der Tachostand manipuliert ist.

3 – Tacho-Tricksereien aufdecken

Manipulationen kann der Kunde aufspüren, wenn er die Anzeichen dafür zu deuten weiß: Passt die angegebene Laufleistung zum Gesamteindruck des Autos? Erscheint sie zu niedrig, kann ein Blick in den Innenraum Hinweise geben. Wenn die Sitze stark durchgesessen und verschlissen, die Pedale stark abgenutzt sind und das Lenkrad abgegriffen aussieht, ist Skepsis angebracht bei einem Auto mit etwa 100.000 Kilometern auf der Uhr. Ebenso sollte man nach alten Händleraufklebern im Auto forschen; ein Anruf im Autohaus kann viel Aufschluss über die Fahrzeughistorie geben. Auch Ölwechselzettel mit dem Kilometerstand im Motorraum können eine Tacho-Manipulation auffliegen lassen.

4 – Wartungsstau und Mängel enthüllen

Brüchige oder poröse Kabel beziehungsweise Schläuche im Motorraum zeugen von schlechter Wartung. Stimmen ferner Öl- und Wasserpegel nicht, ist ein weiterer Hinweis gegeben, dass der Vorbesitzer von Wartung und Pflege wenig hielt. Mehr noch: Zu niedrige Flüssigkeitsstände können auch auf Defekte am Motor hinweisen. Und wenn man dann noch zu Besichtigungsbeginn feststellt, dass der Motor bereits warm ist, liegt der Verdacht sehr nahe, dass etwas verschleiert werden soll. Denn manche ungesunden Geräusche machen sich nur im kalten Zustand bemerkbar. Achten Sie auch auf die Reifen, die ebenfalls viel über den Zustand des Autos verraten können. Damit ist nicht allein die Profiltiefe gemeint, die sich einfach mit einer Ein-Euro-Münze überprüfen lässt – sieht man noch den goldenen Rand, ist der Reifen nah an der Verschleißgrenze und muss bald ausgetauscht werden. Das Reifenprofil sagt auch etwas über den Zustand des Fahrwerks aus. Weisen vor allem die Innen- oder Außenschultern der Pneus starken Verschleiß auf, stimmt die Fahrwerksgeometrie nicht mehr. Sind die Profilblöcke nicht rundherum gleichmäßig abgefahren, deutet das meist auf defekte Radlager, Stoßdämpfer oder Achsaufhängungen hin.

5 – Rost mit einfachen Mitteln aufspüren

Wenn das Fahrzeug nicht gewaschen ist, sollte man vorsichtig sein. Schließlich lassen sich Roststellen, Dellen oder Lackschäden so schwerer ausmachen. Gerade die Suche nach Rost kann sich als schwierig erweisen – zumal bei Dunkelheit, deswegen nur tagsüber die Besichtigung durchführen. Ein Tipp: Wenn es im Innenraum muffig riecht oder Bodenbeläge feucht sind, dann zeugt das von Karosserie-Undichtigkeiten – Korrosionsschäden sind somit nicht mehr auszuschließen.

6 – Unfallschäden entdecken

Selbst technische Laien können mit ein paar Tricks Unfallschäden auf die Schliche kommen. Unterschiedliche Spaltmaße an Türen, Kotflügeln und Heckklappe können ein Indiz dafür sein. Ferner kann man mit einem Magnet unsachgemäße Reparaturen erkennen – wurde gespachtelt, hält er nicht. Danach hat der Lack einen genauen Blick verdient: Gibt es stumpfe Stellen, ist die sogenannte Orangenhaut festzustellen, sind Farbläufer vorhanden oder bestehen gar Farbunterschiede? Das sind allesamt Anzeichen für Unfallschäden – genauso wie Lack- Sprühnebel an angrenzenden Gummi- und Kunststoffteilen.

7 – Auf Probefahrt bestehen

Letzte Klarheit über den Zustand des Autos liefert die Probefahrt. Darauf sollten Sie bestehen. Der Motor muss ohne Probleme anspringen – auch deshalb ist es wichtig, dass das Aggregat bei Besichtigungsbeginn kalt ist. Zudem darf der Motor nicht unrund laufen oder auf Gasbefehle schlecht ansprechen. Sind beim Abbiegen an der Kreuzung während des vollen Lenkeinschlags Knackgeräusche zu hören, deutet das auf fehlerhafte Antriebswellen oder Radlager hin. Hält das Auto nicht die Spur, stimmt die Fahrwerksgeometrie nicht. Macht das Getriebe beim Schalten Geräusche, ist auch das ein Alarmsignal – ganz zu schweigen davon, wenn es sich nicht leicht bedienen lässt. Ist die Bremsleistung schwach, zieht das Auto beim Stoppen zu einer Seite oder ist nach der Probefahrt die Felge so heiß, dass man sie kaum anfassen kann – dann sind ebenfalls Mängel vorhanden. Grundsätzlich gilt bei der Probefahrt: Sich Zeit nehmen, verkehrsarme Straßen aufsuchen und außerorts fahren – bestimmte Mängel zeigen sich erst bei höheren Geschwindigkeiten oder Motordrehzahlen. Danach noch unter der Motorhaube checken, ob das Aggregat nicht an einer Stelle leckt.

8 – Im Zweifel einen Fachmann hinzuziehen

Bestehen nach der Erstbesichtigung Zweifel, sollten Sie mit dem Auto eine Werkstatt oder Prüforganisation aufsuchen. Beispiel DEKRA: Dort nimmt sich ein Sachverständiger Karosserie, Technik und die elektronischen Systeme vor. Nach bestandener Prüfung erhält der Wagen ein Gebrauchtwagen-Gütesiegel. Kostenpunkt: rund 130 Euro. Ähnliche Angebote gibt es von ADAC, TÜV oder freien Werkstattketten. Vorteil: Die Experten kennen aus dem Prüf- und Service-Alltag die Problemzonen vieler Modelle und wissen, wo sie hinschauen müssen.

9 – Der Gewährleistungstrick – nicht reinfallen!

Private Anbieter können die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen – ein Händler nicht. Soll das Auto im Auftrag der Vorbesitzer oder als Bastlerfahrzeug verkauft werden, liegt der Verdacht nahe, dass der Händler der Gewährleistung entgehen will. Schließlich müssen die Firmen im Zeitraum von einem Jahr nach Verkauf eines Gebrauchtwagens für Sachmängel haften.

10 – Sind Halter und Verkäufer dieselbe Person?

Achten Sie bei Privatverkäufen darauf, dass der eingetragene Fahrzeughalter und der Verkäufer identisch sind. Stimmen die Daten nicht, kann es sich um ein geklautes Auto handeln. Fordern Sie in diesem Fall die Vollmacht des eigentlichen Halters ein. Falls Sie gefälschte Papiere ausschließen wollen, gehen Sie am besten mit dem Verkäufer auf die Zulassungsstelle zur Ummeldung. Die Behörde prüft die Dokumente, Fälschungen sollten schnell auffallen.

In unserer Bildergalerie finden Sie die zuverlässigsten Gebrauchtwagen aus dem letzten DEKRA-Report. Damit können Sie beim nächsten Gebrauchtwagenkauf direkt ein gesundes Fundament legen.

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Was muss man machen wenn man ein gebrauchtes Auto kauft?

Wenn Sie einen Wagen gekauft haben, der noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, müssen Sie sich mit diesem über die Überführungsfahrt einigen. Im Idealfall fahren Sie mit dem Wagen direkt vom Abholort des Fahrzeugs zu Ihrer Zulassungsstelle und melden den Wagen dort auf sich um.

Was muss man bei Autokauf von Privat beachten?

Achten Sie darauf, dass alle Einzelheiten im Vertrag festgehalten werden: Wann wird das Auto übergeben, wieviele Schlüssel sind dabei, wie hoch ist der Kaufpreis. Auch sollten etwaige Vorschäden und natürlich der Kilometerstand festgehalten werden.

Welche Papiere müssen beim Autokauf übergeben werden?

Der Fahrzeughalter muss dem Käufer beim Autoverkauf einige wichtige Dokumente aushändigen. Es handelt sich dabei um die Zulassungsbescheinigungen I und II, den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).