Im Alltag ist ein eigenes Girokonto in vielen Situationen unerlässlich. Sowohl die Miete als auch die Stromrechnung: Um Verträge dieser Art abzuschließen, wird ein Bankkonto benötigt. Und auch Arbeitgeber fordern in der Regel eine Kontoverbindung bei ihren Mitarbeitenden ein, um Gehälter zahlen zu können.
Doch was, wenn das eigene Konto auf einmal nicht mehr nutzbar ist? Vielen Bankkundinnen und -kunden fällt das auf, wenn sie am Geldautomaten kein Geld mehr erhalten. Oder wenn sie eine Überweisung tätigen wollen und dies nicht möglich ist. Gründe dafür gibt es einige.
Gründe für eine Kontosperrung
In den meisten Fällen wird die Sperrung eines Girokontos durch das kontoführende Finanzinstitut selber vorgenommen. Sparkassen und Banken werden beispielsweise dann aktiv, wenn Kundinnen ihr Konto regelmäßig und in hohem Maß überziehen; das gilt z.B. für die eingeräumte Überziehung (Dispo) wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ausgeglichen wird oder wenn über einen gewissen Zeitraum hinaus sogar über den eingeräumten Dispo-Rahmen hinaus sein Konto überzieht (geduldete Überziehung).
Weitere Gründe: Kontoinhaber nutzen ihr Konto für strafbare Aktivitäten wie Geldwäsche oder andere illegale Geschäfte. Auch als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen kann das Konto gesperrt oder in der Folge auch gekündigt werden.
Genauso wird ein Konto gesperrt, wenn die kontoführende Sparkasse oder Bank unregelmäßige oder ungewöhnliche Kontobewegungen feststellt. Das könnte bedeuten, dass ein Missbrauch durch Dritte stattgefunden hat. Eine Sperre dient dann dem Schutz der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Eine weitere, harmlose Variante: Ein Girokonto weist kaum Guthaben auf und war schon lange nicht mehr aktiv.
Neben der Sparkasse oder Bank kann auch das Finanzamt eine Sperrung in Auftrag geben. Das passiert unter anderem dann, wenn jemand seine Einkommenssteuer nicht beglichen oder seine Umsatzsteuer nicht ordentlich und fristgerecht bezahlt hat.
Kontosperrung wegen Pfändung
Auch eine Pfändung kann ein Grund dafür sein, dass ein Konto gesperrt wird. Die Sperre wird dann erst aufgehoben, wenn die Schulden beglichen wurden oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Wer sich vor dem Komplettverlust des eigenen Geldes schützen möchte, muss in diesem Fall schnell handeln.
Schuldnerinnen und Schuldner haben die Möglichkeit einer vollständigen Sperrung ihres Kontos zu entgehen. Dazu müssen Sie Ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen.
Dauer einer Kontosperrung
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie lange Konten gesperrt werden dürfen. In der Regel bleibt das betroffene Girokonto so lange gesperrt, bis die Ursache für die Kontosperrung behoben wurde – zum Beispiel bis Schulden behoben sind. Sind nicht Ausstände Grund für die Kontosperrung, sondern ein vermuteter Missbrauch, kann ein Konto innerhalb kürzester Zeit entsperrt werden.
Bei einer Pfändung wird ein Konto erst dann entsperrt, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, die zur Pfändung geführt haben.
Fragen und Antworten
Ihr Konto wird immer von Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse gesperrt. Eine Sperre in Auftrag geben kann jedoch auch Ihr Finanzamt.
Gründe für eine Kontosperre gibt es viele. Dies kann passieren, wenn Sie häufig und in hohem Maße ihr Konto überziehen, wenn Sie Ihre Einkommenssteuer nicht zahlen oder wenn der Verdacht besteht, dass jemand Drittes Ihr Konto missbräuchlich verwendet hat. Auch eine Pfändung kann dafür verantwortlich sein, dass Ihr Konto gesperrt wird.
Wenn Ihr Konto gesperrt wird, können Sie nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen. Das heißt Sie können weder Geld abheben, bargeldlos bezahlen oder Überweisungen tätigen.
Eine Kontokündigung bei Sparkassen ist anders als bei anderen Kreditinstituten nur in einem engen Rahmen möglich. Gründe dafür können die Vorbereitung einer Straftat sein oder wenn die Kontoführung nicht zumutbar ist – also die Kundin oder der Kunde beispielsweise in einer Filiale randaliert. Ebenfalls gekündigt werden kann die Kontoführung für Organisationen oder Vereine, wenn sie nachweislich als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.
In der Regel wird ein auf dem Konto befindliches Guthaben bei Beendigung der Kontoführung der Kundin oder dem Kunden ausgezahlt. Etwas Anderes könnte nur dann der Fall sein, wenn beispielsweise Strafverfolgungsbehörden ein berechtigtes Interesse geltend machen.
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