(tl) Der Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) wurde am 7.02.1992 in Maastricht unterzeichnet und trat am 1.11.1993 in Kraft. Dies war die zweite Revision der 1957 in Kraft getretenen Römischen Verträge [Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)]. Durch die erste Revision, die so genannte Einheitliche Europäischen Akte (EEA), welche 1987 in Kraft trat, waren insbesondere die Kompetenzen der Gemeinschaft in mehrerer Bereichen erweitert und ihre Entscheidungsverfahren verfeinert worden, um den angestrebten Binnenmarkt vollenden zu können.
Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages von Maastricht war die Schaffung der Europäischen Union (dadurch sollte vor allem die neue Qualität der Integration unterstrichen werden). Laut Vertrag besteht sie aus drei Säulen: der Europäischen Gemeinschaft (die frühere
Eine weitere zentrale Neuerung des Vertrages war die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion. Daneben enthält er Bestimmungen, um Handlungsfähigkeit und Qualität der neu geschaffenen Union zu verbessern, wie die Einführung einer Unionsbürgerschaft mit europaweitem Aufenthalts- und Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen, die Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen in mehreren Politikbereichen, die Einrichtung der Kohäsionsfonds, die Einführung föderaler Elemente (Ausschuss der Regionen), die Verbesserung der Entscheidungsverfahren sowie die Verbesserung der intergouvernementalen Zusammenarbeit in der GASP und ZJIP.
In den Vertrag wurde eine Klausel eingefügt, die seine erneute Revision im Jahr 1996 vorsah. Ihr wurde mit dem 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam genüge getan.
Mittwoch, 1. November
Der Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, 1993
Wenn Länder sehr eng zusammenarbeiten wollen, möchten sie das oft auch schriftlich in einem Vertrag festhalten. So war es auch bei einigen Ländern Europas. Sie unterzeichneten am 7. Februar 1992 den Vertrag über die Europäische Union (EU). Dieser Vertrag und sein Inkrafttreten am 1. November 1993, also heute vor 30 Jahren, gelten als Beginn der EU.
Genscher unterzeichnet den Maastrichter Vertrag am 7. Februar 1992.
Der Vertrag über die Europäische Union heißt auch Maastrichter Vertrag, da er in der niederländischen Stadt Maastricht entstanden ist. Dort kamen im Dezember 1991 die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammen, um sich auf eine noch engere Zusammenarbeit zu einigen. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag unterschrieben und am 1. November 1993 ist er in Kraft getreten.
Vertrag von Maastricht im Tresorraum einer Bank
Der Vertrag von Maastricht besiegelt die Gründung der Europäischen Union. Darin sind die Spielregeln der EU festgelegt sowie die Rechte und Pflichten der Mitgliedsländer. Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind aber immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen.
Mit dem Maastrichter Vertrag wurde beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsländer frei und ohne Grenzen und Zölle innerhalb der EU Handel treiben dürfen. Da eine gemeinschaftliche Währung den Handel erleichtert, wurden mit dem Maastrichter Vertrag auch die Wurzeln für unsere gemeinsame Währung, den Euro, gelegt. Im politischen Bereich einigte man sich unter anderem auf eine eigene europäische Gesetzgebung und die Gründung neuer europäischer Behörden wie den Rat der Europäischen Union.
Der Maastrichter Vertrag hatte das Ziel, eine engere Zusammenarbeit der Länder der EU zu ermöglichen. Die EU beschloss auch, weiterhin offen zu bleiben für neue Mitglieder und ist seit ihrer Gründung auf 27 Mitglieder angewachsen. Die meisten europäischen Politiker sind entschlossen, das Projekt Europa trotz einiger Krisen weiter voranzutreiben und für die Zukunft sicher zu machen.