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Die Umstellung der Pflegestufen auf PflegegradeZum 1. Januar 2017 wurden die alten Pflegestufen auf das neue System der Pflegegrade umgestellt. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen und geben Ihnen Tipps, was Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads beachten sollten.
Aus Pflegestufen werden PflegegradeDie drei Pflegestufen, die bis Ende 2016 den Bezug von Pflegeleistungen für pflegebedürftige Patienten geregelt haben, sind zum Jahresbeginn 2017 von fünf Pflegegraden abgelöst worden. Auch die Berechnungsgrundlage für die neuen Pflegegrade wurde geändert: Nicht mehr der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege, sondern der tatsächlich vorhandene Grad der Selbstständigkeit entscheidet nun über die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Grundlage für die Neuerungen sind die sogenannten Pflegestärkungsgesetze, die bereits 2015 in Teilen in Kraft getreten sind (Erstes Pflegestärkungsgesetz, PSG I) und seit 2017 vollständig anzuwenden sind (Zweites Pflegestärkungsgesetz, PSG II). Im Dezember 2016 wurde das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verkündet, es ist seit Anfang 2017 rechtskräftig. Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person rückt deutlich stärker in den Fokus. Dadurch profitieren vor allem Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Form der Demenz – also einer eingeschränkten Alltagskompetenz – von der geänderten Definition der Pflegebedürftigkeit. Betroffene erhalten nun leichter einen Pflegegrad, als dies bei den Pflegestufen der Fall war. Wie werden Pflegegrade (im Unterschied zu den Pflegestufen) definiert?Bis Ende 2016 wurde in Form von drei aufeinander aufbauenden Pflegestufen geregelt, unter welchen Voraussetzungen Pflegebedürftige Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhielten. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist jedoch seit langem umstritten, da es seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 keine eindeutige Definition dieses Begriffs gab – und das, obwohl er entscheidend für die Höhe der Leistungen ist, die aus der Pflegeversicherung bezogen
werden können. Die wichtigsten Fakten zur Umstellung auf die Pflegegrade:
Der Aufbau der neuen PflegegradeUm eine bessere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vornehmen zu können, gibt es nun nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade.
Die fünf Pflegegrade werden folgendermaßen bezeichnet:
Nach welchen Kriterien werden die neuen Pflegegrade vergeben?Der Medizinische Dienst der Krankenkassen nimmt eine Begutachtung bei den pflegebedürftigen Personen vor Ort vor. Anhand von sechs Kriterien wird der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit geprüft:
Insgesamt können dabei bis zu 100 Punkte vergeben werden. Ab 12,5 Punkten werden pflegebedürftige Personen in Pflegegrad 1 eingestuft; der höchste Pflegegrad 5 wird bei 90 Punkten erreicht. Je mehr Punkte bei der Begutachtung erreicht werden, desto höher fallen die Leistungen aus, die von der Pflegeversicherung bezogen werden können.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zu den Themen Pflegegrade und Pflegestufen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege.
1.Wie beantragen wir erfolgreich Ihren Pflegegrad? 2.Wie stufen wir Ihren Pflegegrad erfolgreich höher? 3.Wie erreichen wir einen Pflegegrad-Widerspruch?
Ähnliche BeiträgeSichern Sie sich kostenlos und unverbindlich Ihre Erstberatung durch einen Experten: Page load linkCookie-Zustimmung verwalten Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden. Essenziell Essenziell Immer aktiv Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden. Statistiken StatistikenStatistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren. Marketing MarketingMarketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen. Ihnen entgehen wichtige PflegeleistungenTragen Sie sich ein und erhalten Sie hilfreiche Informationen, die Ihre Chance erhöhen, den idealen Pflegegrad zu erlangen. Wir behandeln Ihre Daten immer vertraulich. Danke, aber ich bin schon ausreichend informiert.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ehemals Pflegestufe 0); Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ehemals Pflegestufe 1 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) bzw. Pflegestufe 0 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz);
Welche Vorteile hat man bei Pflegegrad 2?Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
Wie krank muss man sein um Pflegestufe 2 zu bekommen?Litten schwerpflegebedürftige Menschen zusätzlich an einer Demenz, waren voraussichtlich länger als ein halbes Jahr psychisch krank oder dauerhaft geistig behindert, haben sie von ihrer Pflegekasse in der Regel die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten.
Welche Vorteile hat man mit Pflegestufe 1?So haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung.
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