Verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Sammelbegriff um gesetzlichen Rentenrecht zum einen für die Erwerbsminderung und zum anderen für die im Bergbau verminderte Berufsunfähigkeit. Das Gesetz unterscheidet 3 verschiedene Arten der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung geht es in aller Linie um eine zeitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. In seltenen Fällen auch um eine qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel die sogenannte Wegefähigkeit. Show Volle Erwerbsminderung!Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.
Qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und RenteBestimme weitere Einschränkungen- qualitative Einschränkungen- können zur vollen Erwerbsminderung führen, auch wenn man eigentlich noch mehr als 3 oder sogar 6 Stunden arbeiten kann. Sorglos-Pakete für die Rente - Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente mehr erfahren Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihre Arbeit auf Grund einer körperlichen Einschränkung zu erreichen, liegt die Wegeunfähigkeit vor. Oder haben Sie so viele ungewöhnliche Leistungseinschränkungen die eine Erwerbstätigkeit in der Summe ausschließen, kann eine volle Erwerbsminderung vorliegen. (Zur Wegefähigkeit lesen Sie bitte unseren Artikel.) Mit der neuen Flexi-Rente werden die Hinzuverdienste deutlich verbessert. Die Erwerbsminderungsrentenarten im ÜberblickTeilweise Erwerbminderung!Wer mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden arbeiten kann, ist unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes teilweise erwerbsgemindert. Er bekommt dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Er kann dann mit einem individuellen Einkommensfreibetrag neben der teilweisen Rente noch dazu verdienen. Wissenswertes und Details in unserem Beitrag zur Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes hier zum Nachlesen! Teilweise Erwerbsminderung wegen BerufsunfähigkeitWer vor dem 02.01.1961 geboren ist, kann auch noch wegen Berufsunfähigkeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Dieser gesetzliche Berufsschutz knüpft an die letzte erlernte oder ausgeübte Berufstätigkeit an. Sind Sie im Beruf als Maurer oder Krankenschwester so krank, dass Sie dort nicht mehr arbeiten können, muss die Deutsche Rentenversicherung nach einem komplizierten Stufensystem der konkreten Verweisung Ihnen einen zumutbaren Beruf benennen, den Sie noch mit Ihren Einschränkungen ausüben können. Kann die Deutsche Rentenversicherung einen solchen Beruf nicht benennen oder ist die Verweisung nicht zumutbar, so erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Vor dem Jahr 2002 gab es eine „echte“ Berufsunfähigkeitsrente. Diese gab es als sogenannte 66 % Rente. Keine Erwerbsminderung!Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden arbeiten kann. Im Jahre 2001 wurde die alte Erwerbsunfähigkeitsrente abgelöst durch die neue Erwerbsminderungsrente. Zwei wesentliche Unterschiede zwischen der aktuellen Erwerbsminderungsrente und der alten Erwerbsunfähigkeitsrente:
Informationen zur ehemalige Erwerbsunfähigkeitsrente!Bis zum 31.12.2000 gab es noch eine andere Invalidenrente, nämlich die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Berufsunfähigkeitsrente. Wissenwertes und Details zur Erwerbsunfähigkeitsrente hier zum Nachlesen! Nach der alten Regelung, die aber für viele Betroffene auch heute noch gilt, hatte man Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente wenn: Erwerbsunfähig war man, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande war, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das monatlich die damalige Minijobgrenze von 630DM überstieg. Erwerbsminderungsrente - Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen mehr erfahren Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente wird ungekürzt gezahlt!Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird auch heute noch gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist und die Voraussetzungen für die Leistung noch vorliegen. Die alte Berufsunfähigkeitsrente vor 2001Versicherte waren vor dem 01.01.2001 Berufsunfähig, wenn ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von vergleichbar gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken war. Der Betroffene durfte demnach nicht mehr im Stande sein, die erlernte oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben.
Der Unterschied zur neuen teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit liegt darin, dass die zeitlichen Voraussetzungen für das Vorliegen der Erwerbsminderung völlig andere sind, als bei der alten BU-Rente. Daneben gibt es bei der alten BU keinen Abschlag in der Rente von 10,8 %. Was ist der Unterschied zwischen einer Erwerbsminderungsrente und einer Erwerbsunfähigkeitsrente?Alle vor 1961 geborenen haben dann Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähigkeit dagegen liegt vor, wenn man selbst eine einfachere, andere Tätigkeit nicht mehr in vollem Stundenumfang ausüben kann. Dann tritt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Kraft.
Was bedeutet vermindert erwerbsfähig?Was ist die Erwerbsminderungsrente? Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
Wer ist voll erwerbsgemindert?Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Wann liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vor?Das Ausmaß, um welches die normale physische oder psychische Fähigkeit eines Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit im Erwerbsleben gemindert ist, wird als „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) bezeichnet.
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