Was ist der unterschied zwischen freiwillig versichert und pflichtversichert

Manche Kassenpatienten dürfen die gesetzliche Kranken­versicherung verlassen. Bleiben sie dennoch, gelten sie als freiwillig versichert. Für wen lohnt sich das?

Was ist der unterschied zwischen freiwillig versichert und pflichtversichert

Was ist der unterschied zwischen freiwillig versichert und pflichtversichert

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Jeder Deutsche muss sich krankenversichern. Für die meisten besteht eine Pflicht­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Selbstständige, Gutverdiener, manche Studenten und manche Rentner hingegen haben die Wahl. Sie sind entweder in der GKV freiwillig versichert oder wechseln zu einer privaten Krankenkasse.

Was bedeutet es, freiwillig versichert zu sein?

In Deutschland besteht die Pflicht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Wieso gibt es also „freiwillig Versicherte“, wenn niemand auf eine Kranken­versicherung verzichten darf? Der Begriff bezieht sich auf Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), die sich auch bei einer privaten Krankenkasse versichern könnten. Sie versichern sich freiwillig gesetzlich, während die meisten anderen Mitglieder der GKV pflichtversichert sind. Pflichtversicherten steht es lediglich frei, von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln. Ein solcher Krankenkassenwechsel kann sich auch durchaus lohnen. 

Wer darf sich freiwillig krankenversichern?

Eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung kommt für jeden infrage, dessen GKV-Pflicht­versicherung endet. Laut Sozialgesetzbuch gehören dazu:

  • Selbstständige/Freiberufler,
  • Beamte,
  • Menschen, die bisher bei einem Familienmitglied versichert waren und deren Mit­versicherung endet,
  • Studenten, die aus der Kranken­versicherung der Studenten (KVdS) herausfallen
  • Promovierende
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze, Stand 2022),
  • Kinder, die nicht mitversichert sind, weil mindestens ein Elternteil die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, 
  • deutsche Staatsbürger, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. 

Was muss ich tun, wenn meine Pflicht­versicherung endet?

Wenn du in der bisherigen Krankenkasse bleiben möchtest, brauchst du nichts zu veranlassen. Sobald deine Pflicht­versicherung endet, beginnt automatisch die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung. Zu einer solchen Anschluss­versicherung kommt es zum Beispiel, wenn eine Mit­versicherung bei den Eltern ausläuft oder wenn du dich selbstständig machst. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich früh genug nach alternativen Tarifen umzusehen und einen Vergleich anzustellen. Schließlich muss die Krankenkasse, der deine Eltern die Treue halten, für dich nicht immer die beste Wahl sein. Auch Selbstständige sollten vergleichen statt ungeprüft in ihrem alten Tarif zu bleiben. Denn sie tragen die Kosten ihrer Kranken­versicherung in der Regel allein.

Muss ich eine Mindest­versicherungszeit nachweisen, wenn ich mich freiwillig versichern will?

Bei deiner Online-Recherche könntest du auf folgende Regel stoßen: Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichern will, muss in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mindestens zwei Jahre gesetzlich pflichtversichert gewesen sein. Alternativ kann der Antragsteller nachweisen, dass er ein Jahr lang durchgängig in der GKV gewesen ist, bevor seine Pflicht­versicherung endete. Diese Regel gilt für Rentner, die aus der Pflicht­versicherung herausfallen (siehe unten). CLARK ist kein Fall bekannt, in dem eine gesetzliche Krankenkasse derlei Nachweise von anderen Interessenten verlangt hätte. 

In welchen Fällen endet eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

Erst pflichtversichert, dann freiwillig versichert, dann zurück in die Pflicht­versicherung – das kommt durchaus vor. Deine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet, wenn du

  • neuerlich gesetzlich ­versicherungspflichtig wirst (Beispiel: dein Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze zurück),
  • dich familienversichern darfst (Beispiel: du heiratest und kommst in der Kranken­versicherung des Partners unter),
  • fristgerecht kündigst (Beispiel: du wechselst in die private Kranken­versicherung). 

Umgekehrt kann es auch zu einem automatischen Wechsel von der Pflicht­versicherung in die freiwillige Versicherung kommen, zum Beispiel bei Aufnahme eines Studiums. Diesen Automatismus vermeidest du, wenn du innerhalb von zwei Wochen den Austritt aus der GKV erklärst. 

Tipp

Informiere dich rechtzeitig über deine Möglichkeiten, bevor deine Pflicht­versicherung endet. Angenommen du findest heraus, dass sich ein Wechsel in die private Kranken­versicherung lohnt. Dann musst du deiner gesetzlichen Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

Für wen lohnt es sich, freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu bleiben, statt zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln? 

Oft wären junge Menschen mit hohem Einkommen besser in der privaten Kranken­versicherung (PKV) aufgehoben als in der GKV: Die PKV bietet ihnen mehr Leistung für geringere Beiträge und diese Beiträge steigen auch im Alter eher moderat.

Es gibt aber auch Kriterien, die für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse sprechen können. Dazu gehören vor allem die mögliche Mit­versicherung von Kindern sowie bestimmte Vorerkrankungen. Wer beispielsweise eine Erbkrankheit hat, würde in einer privaten Krankenkasse höhere Beiträge zahlen als ein gesunder Altersgenosse. Ob sich der Wechsel dann noch lohnt, darüber entscheidet ein sorgfältiger Vergleich von Preisen und Leistungen. CLARK unterstützt dich dabei. 

Gibt es eine freiwillige Kranken­versicherung für Rentner?

Die für Senioren beste Lösung der GKV ist zweifellos die Kranken­versicherung der Rentner (KVdR). Ruheständler dürfen beitreten, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Das senkt die Kosten deutlich.

Bleibt der Zugang zur KVdR verschlossen, können sich Rentner unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Auch dafür müssen sie aber lange genug bei einer gesetzlichen Kasse gewesen sein: entweder ein Jahr lang unmittelbar vor Renteneintritt oder zwei Jahre unterbrechungsfrei innerhalb der letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn.

Wie werden die Beiträge von freiwillig Versicherten ermittelt?

Generell gilt: Wie bei Pflichtversicherten wird ein Basisbeitrag fällig. Den Beitragssatz gibt der Gesetzgeber vor. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Der Basisbeitrag liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Einkommens. Der Zusatzbeitrag liegt zwischen 0,39 und 1,60 Prozent. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

Experten-Tipp

Selbstständige können alternativ zum Basisbeitrag von 14,6 Prozent einen ermäßigten Satz von 14,0 Prozent wählen. Daraus resultieren zwar geringere Kosten. CLARK rät trotzdem davon ab, denn damit ginge der Verzicht auf Krankengeld einher. Du müsstest im Ernstfall wochen- oder gar monatelang von deinen Ersparnissen leben.

Was gilt bei freiwillig Versicherten als Einkommen? 

Bei freiwilligen Mitgliedern beziehen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Einnahmequellen in die Rechnung ein als bei Pflichtversicherten.

Wie bei PflichtversichertenZusätzlichNicht heranziehbarArbeitsentgelt (Lohn, Gehalt)KapitalvermögenExistenzgründungszuschussRenteMieteinnahmenTeil des Gründungszuschusses, der zum Leben dientEinkommen zusätzlich zur RenteEinnahmen aus Pachtverträgen

Wo liegt der Höchstbeitrag in der GKV für freiwillig Versicherte?

Die KV-Beitragssätze werden prozentual auf das Einkommen angewendet, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Sie liegt 2022 bei 4.837,50 Euro im Monat. Das heißt, jeder Euro, den du darüber hinaus einnimmst, bleibt beitragsfrei. Aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem höchstmöglichen Zusatzbeitrag von 1,60 Prozent ergibt sich ein maximaler Beitrag von 916,71 Euro.  

Wie hoch ist der Mindestbeitrag der Kranken­versicherung?

Wenn du wenig verdienst, sinken deine Beiträge. Ein bestimmter Betrag wird allerdings in der Regel nicht unterschritten, denn der Gesetzgeber hat eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage definiert. Du kannst dir darunter eine Art fiktives Mindesteinkommen vorstellen, das die Krankenkasse ansetzt. Es liegt bei 1.096,67 Euro. Legt man diese Summe und die geringstmöglichen Beitragssätze zugrunde, zahlen freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag von rund 153 Euro im Monat. 

Wie kommt die Mindestbemessungsgrundlage zustande? 

1.096 Euro und 67 Cent – das klingt merkwürdig krumm. Der Grund für diese Mindestbemessungsgrundlage ist eine weitere wesentliche Rechengröße der Sozial­versicherung: die Bezugsgröße. Sie liegt 2022 bei 3.290,00 Euro im Monat. Teilt man diese Summe durch drei, erhält man die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte: 3.290,00 : 3 = 1.096,67 Euro. 

Was hat es mit der Bezugsgröße der gesetzlichen Kranken­versicherung auf sich? 

Die Bezugsgrenze gehört zu den wesentlichen Rechenfaktoren der Sozial­versicherung und damit auch der Kranken­versicherung. Sie dient beispielsweise dazu, die Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen (siehe oben). Die Höhe der Bezugsgröße ergibt sich aus dem leicht gerundeten Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. Aufgerundet wird das Jahresdurchschnittsgehalt auf einen Betrag, der sich durch 420 teilen lässt. Das ist notwendig, damit sich die Bezugsgröße bequem durch 5, 7, 12 und 30 teilen lässt (“5” entspricht beispielsweise den Arbeitstagen pro Woche oder “12” den Monaten des Jahres).

Wo liegt die Bezugsgröße für 2022?

Die Bezugsgröße für 2022 liegt bei 39.480,00 Euro. Geteilt durch 12 ergibt sich die monatliche Bezugsgröße von 3.290,00 Euro. Da sich die Einkommen ändern, wird die Bezugsgrenze jedes Jahr neu ermittelt, meistens gleich zu Beginn. Zuständig ist das Bundesarbeitsministerium. In der Kranken­versicherung gilt sie für den Osten Deutschlands in gleicher Höhe wie für den Westen. 

Was tun, wenn ich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, aber ohne Einkommen dastehe?

Eine Kranken­versicherung ohne Einkommen zu bezahlen, kann zum Beispiel für Existenzgründer zur Herausforderung werden. Aller Erfahrung nach kommt dir die Kasse aber entgegen. Dazu beantragst du bei deiner Krankenkasse, die Beiträge nach unten anzupassen. Zum Antrag gehören Nachweise, dass du tatsächlich weniger verdienst als die Mindestbemessungsgrundlage. Aber Obacht: Bist du verheiratet, verpartnert oder lebst in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zieht die Kasse das Einkommen deines Partners für die Berechnung heran.

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Experten sehr hilfreich. So gehst du vor:

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Was ist der unterschied zwischen freiwillig versichert und pflichtversichert

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Wann ist man freiwillig und wann pflichtversichert?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.

Ist freiwillig versichert teurer als pflichtversichert?

Freiwillig Versicherte Doch auch Geringverdiener können freiwillig versichert sein, zum Beispiel Rentner oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen. Der Nachteil: Sie müssen dann meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte.

Bin ich freiwillig oder pflichtversichert selbstständig?

Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung den Status freiwillig versichert, sie müssen deshalb auf jegliche Art von Einkommen Beiträge zahlen, das für den laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Was zahlt man als freiwillig Versicherter?

Wie viel Du für die freiwillige Krankenversicherung zahlst, hängt davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig tätig bist. Grundsätzlich liegt der Beitrag bei 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Obendrauf kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.