Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?

Beide Begriffe werden häufig verwandt, um Regelungen zu beschreiben, die bei schwerer Krankheit oder Tod zum Tragen kommen sollen. Häufig werden diese beiden Begriffe gleichgesetzt, weil die Inhalte und damit der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten nicht genau unterschieden werden.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass weder die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) noch die Vorsorgevollmacht irgendetwas mit der Erbfolge zu tun haben. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht regeln nur, was im Falle zu tun ist, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, selbständige Entscheidungen zu treffen.

Weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht sind besonders gesetzlich geregelt. Zwar wird derzeit für die Patientenverfügung ein Gesetzentwurf angestrebt, der sich aber bisher lediglich in der parlamentarischen Diskussion befindet.

Die Patientenverfügung ist eine Erklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient im Zeitpunkt der medizinischen Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann, welche Behandlung durchgeführt werden soll oder nicht. Er weist mit der Patientenverfügung seinen Arzt, ggf. Betreuer und ggf. Bevollmächtigten an, bestimmte medizinische Behandlungen zu unterlassen oder vorzunehmen, wenn selbst eine Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann. Das bedeutet also, dass man mit der Patientenverfügung selbst entscheidet, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit geschehen soll.

Mit der Vorsorgevollmacht dagegen verlagert man diese Entscheidung auf einen anderen, nämlich denjenigen, der mit der Vollmacht tatsächlich bevollmächtigt sein soll. Man beauftragt also eine andere Person damit, im Falle einer Notsituation die Vertretung zu übernehmen. Das heißt also, dass man dann, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann, seinen Willen nicht vorher festgelegt hat, wie das bei der Patientenverfügung der Fall ist, sondern einem Dritten die Entscheidungsbefugnis darüber gibt, was zu geschehen hat. Diese Vollmacht kann sich auf alle möglichen Bereiche beziehen, nicht nur auf die medizinische Behandlung. Mit der Vollmacht, die häufig als Generalvollmacht erteilt wird, kann der Bevollmächtigte selbst entscheiden, welche Rechtsgeschäfte für den Vertretenen vorgenommen werden sollen.

Klar ist, dass nur eine Person absoluten Vertrauens mit einer solchen Vorsorgevollmacht betraut werden sollte, darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass diese Person auch willens und in der Lage ist, die anstehenden Aufgaben zu übernehmen. Weder für die Patientenverfügung noch für die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form vorgeschrieben. Theoretisch kann dies deshalb auch mündlich erklärt werden. Das ist jedoch nicht zu empfehlen, da im Streitfall ja nachgewiesen werden soll, welcher Wille des Patienten besteht (Patientenverfügung) und welchen Umfang die Vollmacht haben soll (Vorsorgevollmacht). Deswegen ist auf jeden Fall zu empfehlen, sowohl das eine wie das andere schriftlich abzufassen und dafür zu sorgen, dass dies im Bedarfsfall auch denjenigen bekannt ist, die sich an die Patientenverfügung zu halten haben oder die entsprechend der Vorsorgevollmacht mit dem Bevollmächtigten zu tun haben.

Soll die Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht auch dazu dienen, ggf. Grundstücksgeschäfte zu tätigen, muss sie notariell beurkundet sein, da ansonsten ein Grundstücksgeschäft, das ebenfalls der notariellen Form bedarf, nicht abgeschlossen werden kann.

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FAQ-Eintrag

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Fall vorzusorgen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst fällen kann.

  • Vorsorgevollmacht
    In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen und die in Ihrem Namen handeln können. Diese springen zum Beispiel ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den oder die Bevollmächtigte(n) (zum Beispiel Angehörige, Freunde) einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt.
  • Betreuungsverfügung
    Im Gegensatz zur Vollmacht ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich Wünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel welche Person Sie sich als Betreuer(in) wünschen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
  • Patientenverfügung
    Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung wird fälschlicherweise häufig auch als "Patiententestament" bezeichnet. Das ist nicht korrekt, denn ein Testament  ist eine Regelung für den Erbfall und tritt erst nach dem Tod in Kraft.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten

Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?

Eine Generalvollmacht tritt sofort mit der Aushändigung an den Bevollmächtigten in Kraft. Sie haben bei der Formulierung der Generalvollmacht absolute Entscheidungsgewalt: Sie als Verfasser entscheiden selbst, was der Generalbevollmächtigte darf und was nicht.

Welche Nachteile hat eine Generalvollmacht?

Durch die Vollmacht lässt sich vermeiden, dass ein Betreuungsgericht einen Fremden zum gesetzlichen Betreuer bestimmt. Doch eine Generalvollmacht kann auch leicht missbraucht werden oder zu Streit in der Familie führen.

Was darf man nicht mit einer Generalvollmacht?

Nicht alles ist erlaubt – die Grenzen der Generalvollmacht Lediglich die höchstpersönlichen Geschäfte des Familien- und Erbrechts darf der Bevollmächtigte nicht übernehmen. Dazu gehören unter anderem folgende Handlungen oder Entscheidungen: Die Schließung oder Scheidung einer Ehe kann nicht veranlasst werden.

Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?

Der Nachteil: Es gibt oft niemanden, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten.