Rehakliniken.deRehakliniken Online ist ein Online-Dienst der Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) und bietet mit seinen Suchen eine neutrale Möglichkeit die passende Rehaklinik zu finden. Die Datenbanken enthalten u. a. Informationen zu Diagnostik, Therapie und Ausstattung der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Die inhaltlichen Angaben der Rehakliniken basieren auf den Informationen der sich darstellenden Einrichtungen. Show
Was sind die Unterschiede zwischen Reha und Kur? Fählschlicherweise werden die beiden Begriffe oftmals synonym verwendet. Dabei ist ein Rehaaufenthalt nicht gleich Kuraufenthalt. Folgend finden sie eine Liste mit den wichtigsten Unterschieden:
Kur und Reha – Wenn der Körper Erholung braucht. Es gibt viele Gründe, dass man sich körperlich nicht mehr gut fühlt. Erschöpfung, eine Operation oder eine chronische
Erkrankung, gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall und vieles mehr. Der Körper muss sich wieder erholen. Das Wichtigste im Überblick Was ist eine Reha?Eine Kur/Reha kann zum einen vorbeugend erfolgen, um weitere Gesundheitsschäden oder eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Zum anderen sollen mit einer Kur bestehende gesundheitliche Einschränkungen geheilt oder gebessert werden. Dazu führt die Rehabilitationseinrichtung individuell auf den Patienten abgestimmt medizinische Heilmaßnahmen durch. Ziel einer Reha ist es, den Patienten wieder so zu mobilisieren, dass die Gesundheit – soweit möglich – wiederhergestellt wird und er am sozialen Leben wieder teilnehmen kann. Bei Berufstätigen steht selbstverständlich die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft im Mittelpunkt der Rehamaßnahme. Anmerkung zu den Begriffen Kur und Reha: Eine Reha (Rehabilitation) ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen. Mit dem neuen Sozialgesetz wird der früher gebräuchliche Begriff „Kur“ für die klassische Rehabilitation nicht mehr verwendet. Im Sprachgebrauch werden die Begriffe Kur und Reha immer noch stark vermischt. Ich spreche in diesem Beitrag deshalb zum besseren Verständnis sowohl von Kur als auch von Reha, auch wenn der Begriff „Kur“ für die medizinische Reha veraltet ist. Bitte sehen Sie mir das nach. Welche Therapien werden in den Reha-Einrichtungen angeboten?Das ist ganz unterschiedlich und unter anderem von folgenden Kriterien abhängig:
Unter anderem werden in den diversen Kur- und Rehakliniken zum Beispiel folgende medizinischen Anwendungen angeboten: Massagen, Bewegungsbäder, Entspannungskurse, Krankengymnastik, Lymphdrainage, Ernährungsberatung, Kochkurse, Ergotherapie, Physiotherapie, Wassergymnastik, Rückenschule, Wärmetherapie, Kältetherapie, Psychotherapie, uvm. Wie beantrage ich eine Reha?
TiPP: Mir hat auch schon die Krankenversicherung geholfen, den Antrag auszufüllen. Aber auch Pflegestützpunkte können Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrags helfen. Wenn Sie privatversichert sind, müssen Sie prüfen, ob die Kurkosten übernommen werden. Unter Umständen haben Sie auch ein Anrecht auf Beihilfe.
Keine Krankenkassen-Genehmigung mehr nötig für geriatrische Reha und AnschlussheilbehandlungZum 01.07.2022 tritt die neue Reha-Verordnung in Kraft, die den Reha-Antragstellern einen schnelleren Zugang zur Reha geben. Es wurden bürokratische Hürden abgebaut, weil der Genehmigungsprozess oft zu lange dauert bzw. dringend notwendige Rehamaßnahmen häufig abgelehnt wurden. Der Hintergrund dafür ist, dass sich der Gesundheitszustand bei Akutpatienten bzw. älteren Menschen nicht noch mehr verschlechtern und mit einer Reha eine schnellere Verbesserung erreicht werden soll. Gerade geriatrische Rehabilitationen wurden gerne von den Krankenkassen abgelehnt. Die neue Regelung bedeutet, dass Antragsteller einer
die Rehamaßnahme ärztlich verordnet bekommen und KEINE Genehmigung mehr durch die Krankenkasse benötigen. Es reicht der Antrag des Arztes aus. Allerdings müssen auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden wie z.B. Rehafähigkeit oder die Erforderlichkeit. Geriatrische Reha gemäß § 15 Reha-RichtlinieAnspruchsberechtigt auf die geriatrische Reha sind Menschen
Zu den geriatrischen Diagnosen gehören unter anderem:
Sobald die Verordnung durch den Arzt vorliegt, muss diese nur noch bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden. Eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Kasse erfolgt dann nicht mehr. Anschlussrehabilitation gemäß § 16 Reha-RichtlinieNach einem Krankenhausaufenthalt reicht für eine Anschluss-Reha der Antrag des Krankenhausarztes. Auch hier ist bei bestimmten Krankheiten nicht erst eine Genehmigung durch die Kasse erforderlich. Anschlussrehabilitationen kommen z.B. in Frage bei:
Leider fallen nicht alle Erkrankungen, für die eine Anschluss-Reha notwendig wären, in diese Regelung, dass der Antrag nicht von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Neu ist auch, dass die Krankenkasse eine vom Arzt verordnete stationäre Reha nicht einfach in eine ambulante Reha umwandeln darf. Dies ist nur noch dann möglich, wenn seitens des MD eine abweichende gutachterliche Stellungnahme vorliegt und stellt somit für die Kasse eine zusätzliche Hürde dar. Bisher war die Einbeziehung des MD nicht erforderlich. Quelle: Fristeinhaltung bei Beantragung von RehaleistungenEs ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Kostenträger Ihren Antrag innerhalb einer gewissen Frist bearbeiten müssen. Das bedeutet, der Rehaantrag darf nicht monatelang irgendwo beim Kostenträger liegenbleiben. Wenn Sie Leistungen auf Rehabilitation beantragen, ist es nicht immer ganz einfach, gleich den richtigen Kostenträger zu finden, denn für Rehaleistungen können z.B. die Krankenkasse, Unfallversicherung, Rentenversicherung usw. zuständig sein. Sie als Antragsteller wissen natürlich nicht immer, welcher Kostenträger zuständig ist. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bei jedem der Leistungsträger den Antrag einzureichen. Der Antrag wird dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Antragstellung beim richtigen Kostenträger Wenn Sie gleich beim richtigen Kostenträger den Reha-Antrag eingereicht haben, dann muss Ihnen der Kostenträger innerhalb dieser Fristen einen Bescheid zukommen lassen:
Antragstellung beim falschen Kostenträger Wenn Sie zum Beispiel bei der Krankenkasse den Antrag eingereicht haben, aber tatsächlich die Rentenversicherung der Kostenträger ist, dann gelten andere Fristen. Vor allem muss der nicht zuständige Kostenträger den Antrag an den richtigen Kostenträger innerhalb von 2 Wochen weiterleiten. Daraus ergeben sich folgende Fristen:
Benötigt der Kostenträger mehr Zeit als gesetzlich vorgegeben, muss er den Antragsteller schriftlich benachrichtigen und die Gründe für die Verzögerung benennen. Was passiert, wenn die Kur abgelehnt wurde?Die Kostenträger genehmigen eine stationäre Rehamaßnahme nur dann, wenn alle ambulanten Leistungen vor Ort ausgeschöpft sind.
Auf alle Fälle sollten Sie aber Hilfe für die Formulierung des Widerspruchs in Anspruch nehmen, denn von dieser Formulierung hängt es ab, ob die Kur genehmigt wird oder nicht. Welche Kostenträger gibt es für die Kur?Für die Kostenübernahme der Reha können verschiedene Kostenträger in Frage kommen.
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Nicht jeder Arzt denkt bei kranken Menschen daran, eine Reha zu verordnen, obwohl sie vielleicht dringend nötig wäre. Wenn Sie das Gefühl haben, eine Kur zu benötigen, sprechen Sie deshalb Ihren Arzt darauf an. Wenn er eine Notwendigkeit für eine Kur sieht und Sie rehafähig sind, wird er den Antrag sicherlich befürworten. Mehr dazu finden Sie jedoch auch hier auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bei welchen Krankheiten sollte man nun eine Reha beantragen? Das Spektrum der Erkrankungen, für die eine Reha angebracht ist, ist sehr breit. Ich möchte Ihnen hier nur einige Beispiele an Erkrankungen nennen, die in Rehaeinrichtungen behandelt werden:
Besonderheit: Reha für pflegende AngehörigeAuch pflegende Angehörige haben das Recht auf eine Reha. Gerade als Pflegeperson sind Sie besonders anfällig für Überarbeitung, Ausbrennen / Burnout. Es nützt niemandem, wenn Sie sich komplett verausgaben, so dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Angehörigen zu pflegen. Mein Lese-Tipp: Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine medizinische Reha. Besonderheit: Reha vor RenteWenn berufstätige Menschen längere Zeit krank und arbeitsunfähig sind, muss entschieden werden, wie es weiter geht. Bevor jedoch eine Rente beantragt wird, kann die Krankenkasse den Erkrankten auffordern, eine Reha zu beantragen. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Mit der Rehabilitationsmaßnahme sollen die Erkrankten wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, um eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Anzeige | Produktvorstellung Besonderheit: Reha vor PflegeWie bei der „Reha vor Rente“ soll auch bei der „Reha vor Pflege“ geprüft werden, ob durch eine Rehabilitation eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann. Mehr dazu auch im „§ 31 SGB XI – Vorrang der Rehabilitation vor Pflege“. Kommt die Pflegekasse zu dem Entschluss, dass durch die Reha eine Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann, wird sie den Versicherten auffordern, eine Rehamaßnahme zu beantragen. Können auch Rentner eine Kur beantragen?Es ist ein Irrglaube, dass nur berufstätige Menschen eine Reha genehmigt bekommen. Auch Rentner und Pensionäre erhalten eine Kur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die „Kur für Rentner“ wird dann jedoch nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern im Regelfall von der Krankenversicherung bezahlt. Wird bei Demenz eine Reha genehmigt?Bei dementen Menschen gelten die gleichen Voraussetzungen für eine Reha, wie oben bereits beschrieben. Im Allgemeinen tun sich die Krankenkassen damit schwer, bei einer Demenz eine Reha zu genehmigen. Oftmals wird davon ausgegangen, dass bei Demenz durch eine Reha keine Besserung erzielt werden kann. Ein Fall aus der Praxis: Für eine an Alzheimer erkrankte Frau wurde von den Fachärzten eine Reha beantragt. Die Ärzte der Betroffenen hatten bescheinigt, dass die Reha in einer speziellen auf Alzheimer ausgerichteten Therapieeinrichtung den Verlauf der Krankheit voraussichtlich günstig beeinflusst und das Fortschreiten der Krankheit verzögert werden. Die Krankenkasse lehnte die Reha ab. Da sich der Ehemann der Erkrankten viel von der Reha versprach, wurde die Maßnahme angetreten und vorerst selbst bezahlt. Gleichzeitig legte der Ehemann Widerspruch und danach Klage ein. Nachdem über mehrere Instanzen geklagt wurde, hat das Landessozialgericht Stuttgart (LSG) am 24.07.2018 entschieden, dass die Krankenkasse für die Rehakosten aufkommen muss. Das Landessozialgericht begründete, dass die Ablehnung des Antrags rechtswidrig sei, weil die individuellen Verhältnisse, die Schwere der Erkrankung und der Erfolg der Behandlungsziele nicht ausreichend geprüft wurden. Da es notwendig war, dass der Ehemann seine erkrankte Frau in die Reha begleitete, musste die Krankenkasse auch dessen Kosten (bis auf den Eigenanteil) übernehmen. Mehr dazu: Aktenzeichen L 11 KR 1154/18 Anzeige Wie oft kann ich eine Kur beantragen?Stand Januar 2018 steht Ihnen alle 4 Jahre eine erneute Kur zu, wenn Sie die Voraussetzungen dazu erfüllen. Ist jedoch aus zwingenden medizinischen Gründen schon vor Ablauf der 4 Jahresfrist eine erneute Reha notwendig, können Sie auch früher einen Antrag auf Rehabilitation stellen. BEISPIEL: Herr Langer war im April 2016 in einer orthopädischen Reha. Im Mai 2017 erleidet er aufgrund von Überarbeitung und Dauerstress ein schweres Erschöpfungssyndrom, das dringend medizinisch behandelt werden muss. Hier sollte Herr Langer erneut eine Reha beantragen, da es sich um zwei ganz unterschiedliche Erkrankungen handelt. Der behandelnde Arzt von Herrn Langer muss in seinem Antrag auf Rehabilitation jedoch gut begründen, WARUM bereits nach einem Jahr wieder eine Reha notwendig wird. Sollte eine dringend benötigte Reha abgelehnt werden, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Aus welchen Gründen kann eine Kur abgelehnt werden?Die Ablehnung einer Reha kann mehrere Gründe haben:
Was ist eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur?Wie bereits oben beschrieben, ist die Bezeichnung „Kur“ durch den Begriff Reha ersetzt worden. Allerdings gibt es noch ambulante oder stationäre Vorsorgekuren. Der Kostenträger ist dann die Krankenkasse. Die Vorsorgekur wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn kein anderer Kostenträger (z.B. die Rentenversicherung) in Frage kommt. Was ist eine Anschluss-Reha?Eine Anschluss-Rehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) ist eine ambulante oder vollstationäre Reha im Anschluss einer stationären Krankenhausbehandlung. Wurden Sie zum Beispiel aufgrund eines Bandscheibenvorfalls an der Bandscheibe operiert, können Sie eine Anschluss-Reha erhalten. Der Sozialdienst des Krankenhauses stellt mit Ihrer Einwilligung den Antrag auf Anschlussrehabilitation, die dann sofort bzw. spätestens 2 Wochen nach Entlassung angetreten werden sollte. Da heutzutage z.B. nach einer Bandscheiben-OP nur noch ein paar Tage Krankenhausaufenthalt notwendig sind, sollten Sie so früh wie möglich mit dem Arzt über eine möglich Anschluss-Reha sprechen, damit diese auch rechtzeitig beantragt und durch den Kostenträger genehmigt werden kann. Eine Anschlußreha kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Welche Kurklinik / Rehabilitationseinrichtung ist die richtige?Kurkliniken sind spezialisiert auf einzelne Krankheitsbilder und sind schwerpunktmäßig auf diese ausgerichtet. So gibt es psychosomatische Rehakliniken, Kliniken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für onkologische Erkrankungen uvm. Oftmals decken die Rehakliniken mit ihrem Behandlungsspektrum jedoch nicht nur ein Krankheitsbild ab, sondern mehrere. So bietet zum Beispiel eine Klinik für psychosomatische Erkrankungen auch die Behandlung von orthopädischen Erkrankungen an. Wichtig ist, dass Sie in einer Spezialklinik behandelt werden, die auf Ihr Krankheitsbild ausgerichtet ist. Kann ich die Rehaklinik selbst aussuchen?Viele Patienten erkundigen sich bereits im Vorfeld über die im Internet angebotenen Kurklinikverzeichnisse für Deutschland, welche Rehaklinik ihnen zusagen würde. Es ist in der Tat so, dass Sie bei Ihrem Antrag auf Rehabilitation bereits eine Wunschklinik angeben können. Genehmigt der Kostenträger die Reha, kann es sein, dass er Sie jedoch ganz woanders hinschicken möchte. Das kann unter anderem den Grund haben, dass
Wenn Ihnen die vom Kostenträger genehmigte Klinik nicht zusagt, können Sie sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Denn gemäß § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) V „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Der Kostenträger ist verpflichtet, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Wird Ihre Wunsch-Rehaklinik abgelehnt, weil sie zu weit vom Wohnort entfernt ist, dann liegt es daran, dass die Versicherung die Fahrtkosten übernimmt. Deshalb wird Ihnen in der Regel nur die nächstgelegene Rehaklinik genehmigt. Wenn Sie die übersteigenden Fahrtkosten selbst bezahlen, haben Sie gute Chancen, doch noch Ihre Wunschklinik genehmigt zu bekommen. Kann ich den Reha-Termin verschieben?Wenn es dringende Gründe gibt, eine Reha zu verschieben, sollten Sie mit der Rehaeinrichtung Kontakt aufnehmen und um eine Verlegung des Termins bitten. Trotzdem sollten Sie folgendes beachten: Wenn Sie eine Reha beantragen, hat das eine medizinische Notwendigkeit und Ihre körperlichen Beschwerden sollen durch die Reha gemindert oder geheilt werden. Es sollte also schon Ihr persönliches Interesse sein, den Termin, wenn möglich, wahrzunehmen. Opa muss nicht ins Heim! Liebevolle 24-Stunden-Pflegekräfte im eigenen Zuhause Welche Kosten entstehen mir mit einer Kur?So wie bei einem Krankenhausaufenthalt haben Sie auch bei einer Reha gewisse Kosten, die Sie selbst bezahlen müssen. Unterkunft, Verpflegung, Anwendungen: Der Kostenträger übernimmt für Sie bei einer stationären Reha-Unterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für alle medizinisch notwendigen Anwendungen. Bei einer offenen Badekur müssen Sie für die Unterbringung und Verpflegung selbst aufkommen, da Sie lediglich Anspruch auf die Kostenübernahme der medizinischen Anwendungen haben. Eigenleistungsanteil: Wenn Sie noch keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen. Dieser entfällt jedoch, wenn die Reha aufgrund eines Berufsunfalls notwendig war. Ebenfalls zuzahlungsbefreit sind Personen unter 18 Jahren. Fahrtkosten öffentliche Verkehrsmittel: Auch hier kommt es wieder auf den Leistungsträger an, ob Sie die Fahrtkosten ganz oder teilweise erstattet bekommen. Fahrtkosten bei Anfahrt mit eigenem Auto: Fahren Sie selbst mit dem Auto zur Kurklinik, wird man Ihnen vielleicht nur die Kosten der günstigsten Zugverbindung erstatten und nicht die tatsächlichen Kilometerkosten. Fahrservice: Ambulante Rehakliniken bieten häufig einen Fahrservice an. Sie werden dann morgens geholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. So entstehen Ihnen keine Kosten. Fragen Sie aber in Ihrem speziellen Fall bei Ihrem Kostenträger nach, ob Sie Zuzahlungen leisten müssen, in welcher Höhe und für wie lange. Können die Kurkosten steuerlich geltend gemacht werden?Krankheits- und Pflegekosten können Sie steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu gehören auch alle Kosten, die Ihnen während Ihres Kuraufenthaltes entstanden sind und die Sie selbst bezahlen mussten. Darunter fallen z.B. die Zuzahlungen zum Rehaaufenthalt, nicht erstattete Fahrtkosten, Gebühren für ärztliche Bescheinigungen usw. Wurde der Rehaaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig, können Sie die angefallenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Ambulante Vorsorgekuren – sogenannte Kururlaube – können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie mit der Steuersteuererklärung ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Notwendigkeit der Vorsorgekur einreichen. Wird der Lohn oder das Gehalt während der Kur weiterbezahlt?Bei einer Rehamaßnahme haben Sie einen gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch von 6 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Sie Ihr Gehalt/Ihren Lohn weiterhin von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Reicht diese Zeit nicht aus, weil z.B. der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung schon verbraucht ist, können Sie nach diesen 6 Wochen z.B. Übergangsgeld beantragen. Aber auch hier ist wieder ausschlaggebend, wer der Kostenträger für die Rehamaßnahme ist. Dies entscheidet, ob und in welcher Art und Höhe Sie Leistungen erhalten. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass eine Reha genehmigt wurde, wann diese beginnt und wie lange sie voraussichtlich dauert. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber nicht, kann dieser die Entgeltfortzahlung verweigern. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen für die Zeit der medizinischen (sozialrechtlich bewilligten) Rehamaßnahme, egal ob ambulant oder stationär, keine Urlaubstage anrechnen. Was passiert, wenn ich die Kur abbreche?Bei einer Reha, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft verordnet wurde, sollten Sie schon sehr gute Gründe haben, wenn Sie die Kur vorzeitig beenden/abbrechen. Denn Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen an den verordneten Maßnahmen teilnehmen. Sicher kann Sie niemand zwingen, an Therapien teilzunehmen, die Ihnen nicht gut tun. Das müssen Sie dann aber mit Ihrem Kurarzt besprechen und er wird Ihnen vermutlich eine alternative Behandlung anbieten. Wenn Sie ohne medizinische oder anderweitig wichtige Gründe und ohne Rücksprache mit dem behandelnden Rehateam die Maßnahme abbrechen, müssen Sie unter Umständen mit Konsequenzen rechnen. Vielleicht wird der Versicherungsträger eine angedachte Rente/Erwerbsminderungsrente ablehnen. Vielleicht wird es Probleme geben, wenn Sie wieder eine Reha beantragen. Der Abbruch der Reha wird auf alle Fälle aktenkundig bleiben. Wie geht es nach der Kur weiter?Zum Ende der Rehamaßnahme werden Sie ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Kur-Arzt haben. Bei diesem Gespräch wird entschieden, wie es nach der Reha weitergehen soll. Dabei können folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:
Falls während der Reha festgestellt wird, das Sie körperlich so beeinträchtigt sind, dass zum Beispiel ein Pflegegrad, ein Schwerbehindertenausweis oder eine Rente beantragt werden muss, dann wenden Sie sich noch in der Rehaklinik an die dortige Sozialstation. Man wird Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich sein. Mein Lese-Tipp: Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen. Wie lange dauert eine Kur?Im Normalfall dauert die Reha 3 Wochen. Allerdings kann die Rehabilitationsmaßnahme auch verlängert werden. Wenn Ihnen der Arzt vorschlägt, dass die Reha verlängert wird, können Sie zustimmen oder die Verlängerung auch ablehnen. Sie sollten mit dem Arzt gemeinsam abklären, wie sinnvoll eine Verlängerung ist. Die Verlängerung muss die Rehaklinik dann mit Ihrer Zustimmung beantragen und vom Leistungsträger genehmigen lassen. Vergessen Sie nicht, Ihrem Arbeitgeber Bescheid zu geben, wenn Sie eine Verlängerung erhalten. Was ist eine ambulante medizinische Reha?Der Unterschied zwischen einer stationären und einer ambulanten / teilstationären Reha ist die Unterbringungsart. Bei der stationären Kur sind Sie wie in einem Hotel mit Vollpension untergebracht und erhalten Ihre verordneten Anwendungen. Eine ambulante Kur findet wohnortnah in einem zugelassenen Rehazentrum oder einer Rehaklinik statt. Sie wohnen wie gewohnt zu Hause und fahren zu den vereinbarten Zeiten in die ambulante Rehaklinik. Dort erhalten Sie über den Tag verteilt Ihre Reha-Anwendungen. Für das Essen ist auch gesorgt. Abends gehen Sie wieder nach Hause. Wenn nötig, können Sie auch von einem Fahrdienst geholt und abends wieder nach Hause gebracht werden. So müssen Sie nicht selbst zur ambulanten Reha fahren. Die stationäre Reha hat den Vorteil, dass Sie aus dem Alltagstrott herauskommen und nicht mehr ständig im gewohnten Umfeld sind. Sie müssen sich während des Rehaaufenthaltes nicht um Ihre privaten Belange kümmern und können sich ganz auf sich selbst konzentrieren und entspannen. Was ist ein Kururlaub?Die korrekte Bezeichnung für Kurlaub, Kururlaub oder auch ambulante Badekur ist „ambulante Vorsorgemaßnahme“. Ein Kururlaub ist eine Mischung aus selbst finanziertem Urlaub mit vom Arzt verordneten medizinischen Anwendungen. Zusammenfassend sei folgendes zum Kururlaub gesagt:
Rehasport – Was Sie dazu wissen solltenRehasport ist keine stationäre Rehabilitation, sondern eine ambulante Maßnahme. Rehasport wird vom Arzt verordnet und soll dazu dienen, dass die Betroffenen wieder ins Berufsleben oder den Alltag integriert werden. Alles was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie in meinem Beitrag Wird mir der Pflegegrad weggenommen, wenn ich Rehasport mache? Weitere Beiträge zum Thema Pflege
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Wann gibt es eine Kur?Eine Kur ist nur möglich, wenn alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft sind. Dazu zählen Medikamente, Heilmittel, Therapien und die Behandlung durch einen Facharzt. Außerdem sollte der Patient auch zu Hause alles für seine Gesundheit unternommen haben, z.B. Sport und eine gesunde Ernährung.
Warum bekommt man eine Kur?Eine Kur ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die verordnet wird, wenn ambulante oder teilstationäre Krankenbehandlungen im Vorfeld nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben und die Gesundheit eines Menschen stark gefährdet ist.
Wann muss man in die Reha?Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.
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