Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Patientenverf�gung und weitere Vorsorgem�glichkeiten

Die Errichtung einer Sterbeverf�gung ist in der WPPA derzeit noch nicht m�glich. Sobald es m�glich ist, werden Sie hier dar�ber informiert. Gerne steht die WPPA f�r telefonische Ausk�nfte zu diesem Themenkomplex zur Verf�gung: +43 1 587 12 04

Damit im Ernstfall wichtige Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie sich das w�nschen, ist es wichtig, vorzusorgen. Damit k�nnen Sie sich letztlich Ihre Selbstbestimmung sichern.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Patientenverf�gung k�nnen Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen. Sie ist als Vorsorge f�r Situationen gedacht, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdr�cken k�nnen. mehr

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht k�nnen Sie festlegen, wer im Ernstfall f�r Sie bestimmte Entscheidungen - zum Beispiel in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten oder �ber medizinische Behandlungen - treffen soll. mehr

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Wenn keine Vorsorgevollmacht oder gew�hlte Erwachsenenvertretung besteht, k�nnen bestimmte allt�gliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Haushaltsf�hrung oder das Organisieren von Pflegeleistungen auch nahe Angeh�rige f�r Sie wahrnehmen. mehr

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Gibt es keine anderen Regelungen wie gesetzliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgebevollm�chtigte, Familie oder psychosoziale Dienste, wird eine gerichtliche Erwachsenenvertreterin oder ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. mehr

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Kreditinstitute verweigern regelmäßig die Anerkennung privater Vorsorgevollmachten. Teilweise gibt es sogar bei beurkundeten Vollmachten Probleme. Zwar halten einige Gerichte das inzwischen für unzulässig. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bei der Bank aber eine gesonderte Bankvollmacht ausfüllen. Fragen Sie bei der Gelegenheit auch, ob es Besonderheiten für das Online-Banking gibt.

Was kann ich in einer Vollmacht regeln?

Meistens wird eine Vollmacht als Generalvollmacht ausgestellt. Das heißt, dass die Vollmacht für alle Angelegenheiten erteilt wird. Es ist aber auch möglich, dass Sie eine Vollmacht nur für bestimmte Bereiche erteilen, wie etwa die Vermögenssorge.

In einigen Fällen müssen Sie Besonderheiten beachten. So ist beispielsweise eine ausdrückliche Bevollmächtigung erforderlich, um über eine medizinische Behandlung mit schwerwiegenden Folgen, über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, unterbringungsähnliche und freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu entscheiden (§§ 1904, 1906 Bürgerliches Gesetzbuch). Wollen Sie jemanden bevollmächtigen, im Falle der Pflegebedürftigkeit in die Pflegedokumentation einzusehen, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Auch die Entbindung von der Schweigepflicht muss gesondert erwähnt werden.

Hat die Wirksamkeit der Vollmacht einen Anfang und ein Ende?

Eine Vollmacht wird sofort wirksam. Auch wenn Ihnen eine Beschränkung deshalb sinnvoll erscheinen mag, verzichten Sie darauf, Einschränkungen in der Vollmacht selbst zu regeln. Andernfalls müsste die bevollmächtigte Person, diese besonderen Voraussetzungen bei jeder Nutzung der Vollmacht nachweisen. Das kann Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht wecken und macht die Nutzung in der Praxis wenig praktikabel.

Sie können die bevollmächtigte Person aber anweisen, von der Vollmacht erst Gebrauch zu machen, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden können. Eine solche Anweisung regeln Sie in einem gesonderten Dokument. Das wird auch als "Regelung im Innenverhältnis" bezeichnet. Diese Vereinbarung sehen nur Sie und der Bevollmächtigte.

Gut zu wissen: Im Innenverhältnis kann geregelt werden, wie der Bevollmächtigte von der Vollmacht Gebrauch machen soll. Sie können hier auch noch weitere Vorgaben zur Nutzung der Vollmacht machen. Zum Beispiel können Sie bestimmen, mit wem sich der Bevollmächtigte abstimmen soll oder wer bei mehreren Bevollmächtigten wann entscheiden darf.

Sofern in der Vollmacht nicht anderes geregelt ist, endet ihre Wirksamkeit mit dem Tod des Vollmachtgebers. Eine Klausel, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll, ist sehr empfehlenswert. So kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers zum Beispiel noch die Beerdigung organisieren. Die Vollmacht endet dann erst, wenn die Erben die Vollmacht widerrufen.

Kann ich eine einmal erstellte Vollmacht abändern?

Die Vollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Dabei muss natürlich noch Geschäftsfähigkeit bestehen. Änderungen müssen an der Originalvollmacht vorgenommen werden.

Bei Widerruf bzw. einer Änderungen sollten Sie sich alle alten Versionen und Kopien zurückgeben lassen und vernichten. Sollten Sie eine neue Vollmacht anfertigen, machen Sie auf dieser deutlich, dass die neue Vollmacht die alte Vollmacht ersetzen soll.

Achten Sie darauf, dass wieder die erforderliche Form (Beglaubigung oder notarielle Beurkundung) eingehalten wird.

Muss ich neben einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erstellen?

Neben einer Vollmacht ist eine gesonderte Betreuungsverfügung im Grunde nicht erforderlich. Da Regelungslücken in einer Vorsorgevollmacht, z.B. durch Rechtsänderungen nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können, muss möglicherweise für einzelne Entscheidungen doch ein Betreuer bestellt werden. Für diesen sehr seltenen Fall sollte die Vorsorgevollmacht vorsorglich eine ergänzende Betreuungsverfügung enthalten.

Was kann ich in einer Betreuungsverfügung regeln?

Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer sein soll.

Sie können auch weitere Regelungen und Wünsche aufnehmen. So können Sie bereits in einer Betreuungsverfügung festlegen, dass Ihre Enkelin zu ihrer Hochzeit einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll. Oder, dass Sie gerne, so lange es geht, ambulant zu Hause versorgt werden möchten. Der rechtliche Betreuer ist nach dem Gesetz verpflichtet, geäußerte Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen, soweit es nicht dem Wohl des Betreuten widerspricht.

Hinweis: Im Unterschied zum Bevollmächtigten wird der Betreuer vom Betreuungsgericht überprüft. Das Betreuungsgericht prüft, ob die Verfügungen im Sinne des Betreuten sind. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche ausdrücklich und möglichst konkret beschrieben aufnehmen, damit das Gericht Bescheid weiß, dass dies Ihr Wille ist.

Die Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasst sein.

Kann ich eine Betreuungsverfügung widerrufen?

Die Verfügung ist jederzeit und ohne Begründung widerrufbar. In diesem Fall beseitigen Sie die Originale und Kopien der Betreuungsverfügung.

Gibt es Vordrucke, die ich nutzen kann?

Sie müssen sich den Inhalt einer Vollmacht und Betreuungsverfügung nicht selbst ausdenken. Es gibt erprobte Formulare, z.B. im Vorsorgehandbuch der Verbraucherzentralen. Praktische Textbausteine für eigene Vollmachten enthält die Broschüre "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" der Verbraucherzentralen.

Wo sollte ich die Vollmacht und Betreuungsverfügung aufbewahren?

Viele Menschen meinen, die Dokumente müssten sicher aufbewahrt werden. Sie befinden sich daher häufig in Verstecken oder im Tresor. Es ist sinnvoller, wenn der Bevollmächtigte ein Original erhält. Dieser muss nämlich das Original der Vollmacht vorlegen, wenn er für den Vollmachtgeber handelt.

Falls Sie dies nicht wünschen, sollten die Vollmacht und Betreuungsverfügung jedenfalls leicht zu finden sein. Gut geeignet ist dafür ein Ordner mit der Aufschrift "Vorsorgedokumente". Darin finden die Bevollmächtigten dann die Vollmacht, wenn es nötig ist.

Außerdem bietet es sich an, in Ihrer Geldbörse oder Brieftasche eine Nachricht aufzubewahren, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wo diese aufbewahrt wird.

Tipp: Sie können die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer beim zentralen Vorsorgeregister aufnehmen lassen. Im Falle eines Betreuungsverfahrens prüft das Betreuungsgericht durch eine Abfrage, ob eine Vorsorgevollmacht besteht. Für den Eintrag fallen einmalige Gebühren ab 13 Euro (per Post ab 16 Euro) an.

Gut zu wissen: Beim Vorsorgeregister wird nicht das Original der Vollmacht hinterlegt. Es wird lediglich erfasst, dass es eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung gibt. Bei der Eintragung wird der Inhalt der Verfügungen nicht geprüft.

Was ist wichtiger eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?

Insbesondere für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Was Sie beim Erstellen beachten müssen und was passiert, sollten Sie keine Vollmacht haben, erfahren Sie bei uns.

Kann eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?

Kann meine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung ersetzen? Nein. In einer Vorsorgevollmacht können Sie zwar die Gesundheitssorge an eine Vertrauensperson übertragen, jedoch ist eine Patientenverfügung weit detaillierter und umfassender.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll für alle Erwachsenen, für Minderjährige entscheiden ohnehin die gesetzlichen Vertreter. Meist sind das die Eltern. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt ein Gericht, wer für den Betroffenen entscheiden darf. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer.

Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?

Der Nachteil: Es gibt oft niemanden, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten.