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Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.
Kontakt
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011
Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053
E-Mail:
Wie läuft eine Petition ab?
Bundesrecht. In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Wie viele Menschen müssen eine Petition unterschreiben?
Überblick: Petitionsverfahren in den Bundesländern.