Was ist besser krank oder arbeitslos?

Die gute Nachricht zuerst: Wer Arbeitslosengeld bezieht und krank wird, muss sich nicht um seine Bezüge sorgen. Auch in einem solchen Fall werden weiterhin die Leistungen bezahlt. Die Agentur für Arbeit bezeichnet arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer im Krankheitsfall als „kurzfristig Arbeitsunfähige“. Dieser Begriff wird gewählt, weil Sie – wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, aber krank werden – in einem solchen Fall rein technisch gesehen dem Arbeitsmarkt für die Dauer Ihrer Krankheit nicht mehr zur Verfügung stehen und die Agentur für Arbeit Sie in diesem Zeitraum auch nicht vermitteln kann.

Arbeitslos und krankgeschrieben: So müssen Sie vorgehen

Wenn Sie krank werden, müssen Sie diese Tatsache sofort der Agentur für Arbeit mitteilen und gleichsam auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit. Fallen Sie länger aus, gilt für Sie das Gleiche wie für Arbeitnehmer: Spätestens am dritten Krankheitstag müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Das Attest müssen Sie dabei an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter schicken. Ein Anruf reicht dann nicht mehr aus. Die Agentur für Arbeit darf sich das Recht vorbehalten, auch vor der Drei-Tages-Frist ein Attest einzufordern. Dauert Ihre Krankheit länger als ursprünglich vom Arzt angegeben, müssen Sie erneut ein Attest bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen. Sie erhalten maximal sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld, während Sie krankgeschrieben sind. Im Anschluss erhalten Sie Krankengeld.

Verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Krankschreibung?

Zwar erhalten Sie maximal sechs Wochen Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krank sind, jedoch wird Ihnen dieser Zeitraum nicht „gutgeschrieben“, also nicht zusätzlich hinten drangehängt. Die mögliche Zeit, in der Sie Bezüge beziehen können, hängt dabei stark von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal acht Monate Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal zehn Monate Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein Jahr Arbeitslosengeld.
  • Sind Sie älter als 50, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gegebenenfalls noch verlängern.

Haben Sie also einen regulären Anspruch auf 20 Monate Arbeitslosengeld, sind davon aber einen Monat lang krankgeschrieben, so bleibt es bei 20 Monaten, und wird beispielsweise nicht auf 21 Monate ausgeweitet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie über mehrere kürzere Zeiträume während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben sind, also beispielsweise zwei Mal zwei Wochen oder drei Mal eine Woche.

In solchen Fällen können Sie auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Krankengeld und das Arbeitslosengeld zurückgreifen. Doch es gilt, einige Fallstricke zu meistern. Eine Arbeitslosenmeldung bei Krankheit kann kompliziert sein. Denn schließlich geht das Arbeitsamt bei Ihrer Arbeitslosenmeldung davon aus, dass Sie dem Arbeitsmarkt auch weiterhin zur Verfügung stehen und nur die Zeit zwischen den Arbeitsverhältnissen „überbrücken“ müssen. Sind Sie jedoch krank und damit nicht arbeitsfähig, entfällt diese Voraussetzung eigentlich. Aber immer eins nach dem anderen.

Kontakt zum Arbeitsamt

Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, während oder weil Sie krank sind, sollten Sie sich zügig beim Arbeitsamt melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Sie können sich auch schon drei Monate vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos melden. Es ist immer empfehlenswert, frühzeitig mit dem Arbeitsamt in Kontakt zu treten. Wenn Sie warten, bis Sie wieder gesund sind und Sie keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld von der Krankenkasse mehr beziehen, riskieren Sie unter Umständen eine Sperrzeit wegen Meldeversäumnis. Es kann in einigen Fällen vorkommen, dass sich das Arbeitsamt nicht zuständig fühlt, da Sie ja krank sind und somit dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen. Doch in diesem Fall sollten Sie darauf drängen, dass Sie zumindest eine Bescheinigung erhalten, um später nachweisen zu können, dass Sie sich arbeitslos melden wollten. Diese können Sie bereits zu Hause als Formschreiben vorbereiten und nur noch unterscheiben lassen. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit endet, sollten Sie gleich wieder beim Arbeitsamt vorsprechen, damit keine Fehlzeiten entstehen.

Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach Ihrem letzten Vorjahresverdienst. Haben Sie da schon Krankengeld bezogen, wird dieser Zeitraum nicht zur Berechnung herangezogen. Dann sind die letzten zwölf Monate vor Antragsstellung, in der noch normal das Gehalt gezahlt wurde, maßgeblich.

Krank und arbeitslos – und jetzt?

Werden Sie krank, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, befinden sich aber noch in einem Arbeitsverhältnis, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber erst einmal den Lohn fortzahlen. Endet das Beschäftigungsverhältnis und Sie sind weiterhin krank, dann müssen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen. Das bekommen Sie auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Für die Dauer der Krankheit, in der Sie Krankengeld beziehen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sie sind genesen, können sich nun arbeitslos melden und werden erneut krank – was passiert dann? Dann bezahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld höchstens sechs Wochen weiter. Anschließend springt wieder die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld – und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes. Gut zu wissen: Auch hier verlängert sich die Zahlung des Arbeitslosengelds um die Dauer der Krankengeldzahlung.

Fazit

Auch bei einer Kündigung während einer Krankheit sind Sie in der Regel abgesichert – entweder durch die Entgeltfortzahlung des alten Arbeitsgebers, durch Krankengeld oder durch Arbeitslosengeld.

Ist Arbeitslosengeld weniger als Krankengeld?

Das Arbeitslosengeld und das Krankengeld sind also identisch im Betrag. Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen lang gezahlt. Anspruch auf Krankengeld haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitslosengeldbezieher.

Wer zahlt wenn ich arbeitslos und krank bin?

Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Wie hoch ist das Krankengeld wenn man arbeitslos ist?

Das Wichtigste in Kürze Während Du krank bist, bekommst Du bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld. Nach dieser sogenannten Leistungsfortzahlung hast Du in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 78 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf.

Wie lange lässt mich das Arbeitsamt in Ruhe?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht unter anderem dann, wenn ein Anspruch auf andere Sozialleistungen wie Lohnersatzleistungen wegen Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgelder oder Erwerbsminderungs- oder Altersrente besteht. Auch während Arbeitskampfmaßnahmen tritt eine solche Ruhenszeit ein.