Was darf ich mit A1/A3 fliegen

Drohnen von mehr als 2 kg bis 25 kg dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Steuerer benötigen für den Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen einen EU-Kompetenznachweis. Bis zum 1. Januar 2022 darf auf der Grundlage eines Kenntnisnachweises geflogen werden.

Ab 31. Dezember muss jeder Drohnenpilot mit einer Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera besitzt, einen EU Drohnenführerschein (EU-weit gültige Lizenz) machen. Die Basiskategorie, die für alle verpflichtend ist, ist die A1-A3-Kategorie mit einfacher Prüfung. Eine zusätzliche Option bietet das EU Fernpilotenzeugnis A2. Dadurch erlangt der Pilot eine höhere Flugkompetenz und darf in der Nähe von Personen und Gebäuden seine Drohne steuern. Sollen Flüge  in speziellen Flugzonen, unmittelbar in der Nähe von Personen, Gebäuden oder Verkehrswegen ausgeführt werden, so muss der Pilot diesen Flug beantragen und fliegt in der speziellen Kategorie.

Im Verlauf beschreiben wir die Unterschiede und wie man sich darauf vorbereitet:

  • Was bringt der EU Kompetenznachweis A1-A3?
  • Wer muss diesen abschließen und nachweisen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es den EU Kompetenznachweis A1-A3 zu erhalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen muss die Kompetenz auf das EU Fernpilotenzeugnis (A2) erweitert werden
  • Welche Dokumente und Vorbereitungen sind dafür notwendig?
  • Welche europäischen Lizenzen / EU Drohnenführerscheine gibt es außerdem und ab wann sind diese möglich?
  • Wie lange ist der EU Drohnenführerschein gültig?

 

Was darf ich mit A1/A3 fliegen

EU Kompetenznachweis A1-A3

Allgemeine Informationen:

Der EU Kompetenznachweis ist die Basiszertifizierung, die alle Drohnenbenutzer ohne Ausnahme machen müssen sobald Sie Ihre Drohne unter freiem Himmel starten und steuern wollen!

Er berechtigt dazu, Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 500 Gramm oder einer CE Klassenkennzeichnung in der Klasse C1 bis zu einer Höhe von 120 Metern zu fliegen. Eine Haftpflichtversicherung der Drohne ist Pflicht.

Ein großer Vorteil ist der Flug über einzelne Personen (aber nicht über Menschenansammlungen!!)

Wie man diese bekommt?

Es ist ganz einfach. Über folgenden Link auf die LBA-Website: https://lba-openuav.de gehen. Das LBA stellt ausführliche Trainingsmodule zur Verfügung die nach Bedarf durchgearbeitet werden können. Um das Wissen zu festigen und sich für die abschließende Prüfung zu qualifizieren gibt es eine Probeprüfung die jedoch nicht die Prüfungsfragen beinhaltet. Das Trainingsmodul enthält 40 Multiple Choice Aufgaben, die beliebig häufig aufgerufen werden können. Wenn Sie 75% der Aufgaben richtig beantwortet haben, können Sie sich zur Durchführung der Prüfung mit insgesamt 30 Multiple Choice Fragen registrieren. Hier müssen innerhalb von 30 Minuten 75% der Fragen aus 9 Fachgebieten richtig beantworten. 

Die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 sind gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 an.

Screenshot: https://lba-openuav.de/einstieg/ 

Was darf ich mit A1/A3 fliegen

Was darf ich mit A1/A3 fliegen

Vorgang A1/A3 EU Kompetenznachweis

  1. Besuche die Webseite (https://lba-openuav.de/)
  2. Besuche die Online Schulung für A1/A3 (optional)
  3. Schließe das Probetraining mit 75% richtigen Fragen ab
  4. Registriere dich als Pilot und lege die kostenlose A1/A3-Prüfung ab
  5. Drucke Deinen EU Kompetenznachweis nach bestandener Prüfung aus
  6. Praktisches Selbsttraining (Eigenerklärung) nach EASA-Richtlinien selbst oder mit einer Flugschule absolvieren (Link: Eigenerklärung LBA) - Beispiel: Praktische Schulung / Praxisfachkundenachweis
  7. Buche Deine A2 Schulung A2 Schulungen Pro Fly Center
  8. Mit Anmeldung A2 Schulung erhältst Du alle Informationen per Email - kannst aber auch gerne telefonisch Kontakt mit uns Kontakt aufnehmen - 0164 5363583 (Holger - EASA Lizenzierter A2 Prüfer über LBA/ ULC)
  9. EU Kompetenznachweis (A1/A3) mit Eigenerklärung über die erforderlichen praktischen Fähigkeiten an die Flugschule schicken sowie weitere erforderliche Daten
  10. Absolviere die Schulung und bestehe die Prüfung
  11. Erhalte das EU Fernpilotenzeugnis per Email vom LBA oder bei polnischer Lizenz von der ULC.

EU Fernpilotenzeugnis (A2) - Allgemeine Informationen

Diese Schulung ist für alle Drohnenpiloten, die Drohnen mit einem Gewicht über 500 Gramm steuern oder die eine Drohne mit der CE Klassenkennzeichnung C2* besitzen.

  • erlaubt das Fliegen in einem Abstand von 50 Metern zu Menschen (Drohnen ohne CE Klassenkennzeichnung C2*und einem Gewicht von 500 Gramm bis 2 kg.)
  • ermöglicht den Drohnenflug in einer Entfernung von 30 Metern oder im Langsamflugmodus sogar von 5 Metern zu Personen (Drohnen mit der CE Klassenkennzeichnung C2*).
  • erlaubt weiterhin A3 Flüge in offenen Bereichen und Geländen in ausreichender Entfernung zu Menschen und Gebäuden sind mit Drohnen mit einem Abfluggewicht bis zu 25kg erlaubt.

Woran erkenne ich den CE Klassenaufkleber? Neueste Infos dazu in unserem Blog!

In der offenen Kategorie (A1/A3, A2) ist grundsätzlich nur eine Flughöhe von 120m erlaubt. Außerdem muss die Drohne versichert sein.

Was darf ich mit A1/A3 fliegen

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Was darf ich mit A1/A3 fliegen

Ausführliche Beschreibung ab Punkt 7

Nach Buchung des EU Fernpilotenzeugnisses bereitest Du die entsprechenden Dokumente vor. Du benötigst die A1/A3-Bescheinigung, die online abgeschlossen und per Email über das LBA zugesandt wurde und die Bescheinigung zur praktischen Eigenerklärung. Damit bestätigst Du, dass du eine praktische Erfahrung in Form eines Selbststudiums gemacht hast, die dich zu sicheren Flug befähigt. Dies beinhaltet im Einzelnen:

  • Vorflugkontrolle
  • Flüge unter normalen Bedingungen, bei denen Sie z.B.: einen Schwebeflug, Flugbahnen von weiten und engen Schleifen mit dem UAS durchführen sowie versch. Flugparameter ändern usw.  
  • Flüge unter abnormalen Bedingungen, d. h. Gefahrensituationen abschätzen, Verbindungsverlust etc.
  • Vor- und Nachbereitung Ende des Fluges

Du kannst die vollständige Erklärung HIER finden. Ein Muster der Erklärung wird auch von der Flugschule mit Anmeldung zur A2 Schulung zugeschickt. Es lohnt sich, diese sorgfältig zu lesen. Falls Du unsicher bist, können praktische Flugstunden bei einem erfahrenen Ausbilder hinzugebucht werden.

Der nächste Schritt: Lernen & Vorbereitung auf die Prüfung

Die Vorbereitung auf den EU A2 Drohnenführerschein ist aktuell auf drei verschiedene Arten möglich:

  • Eigenstudium: Lernmaterialien werden zur Verfügung gestellt / Der Schüler lernt in eigenem Tempo
  • Geführte Schulung mit einem Dozent: Online Schulung in einer Gruppe (2-15 Personen) - Fragen an den Dozenten während der Schulung möglich und es entstehen kleine Diskussionsrunden
  • In Präsenz: Gruppenschulung (2-10 Personen) in einem Schulungsraum zu festgelegten Terminen - Fragen an den Dozenten während der Schulung möglich und es entstehen kleine Diskussionsrunden

Wie bei der Schulung des LBA erhält der angehende Pilot Zugriff auf ein Digitales Lernportal mit den Haupthemen und vielen Unterkapiteln. Damit ist er bestens auf den Unterricht vorbereitet und kann sich zuvor schon Gedanken machen welche Fragen er an den Trainer (im Falle einer Schulung Online oder in Präsenz) stellen möchte. 

Um das Wissen zu prüfen gibt es Lernproben und final noch eine Probeprüfung mit wechselnden Fragen über unser Online Prüfungstool LMS. Die Fragen sind ähnlich und zeigen den Inhalt der Prüfungsthemen im Detail.  

Was darf ich mit A1/A3 fliegen

Der EU Drohnenführerschein ist mit Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig und wird dann durch einen Auffrischungskurs verlängert. Weitere Infos folgen dazu in unserem Blog.

WAS IST, WENN ICH NÄHER ODER WEITER FLIEGEN MÖCHTE?

Angenommen, Du möchtest deinen Flug höher als 120 Meter durchführen, oder eine Drohne über einer Ansammlung von Menschen fliegen, oder eine schwere Drohne mit 4 Kilogramm Gewicht in der Nähe von Gebäuden fliegen. Die aktuellen Vorschriften der OPEN-Kategorie lassen dies nicht zu. 

Aus diesem Grund wurde die spezielle Kategorie geschaffen. Sie enthält zwei europäische Szenarien (VLOS - STS.01, BVLOS - STS.02), die nach Einhaltung der entsprechenden Verfahren das Fliegen unter diesen Voraussetzungen ermöglichen. Darüber hinaus haben einige europäische Länder ihre nationalen Szenarien deklariert, die nur im Land verfügbar sind. Erste Szenarien werden bis Ende 2023 auch in Deutschland durchführbar sein.

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Wo darf ich mit A1 und A3 fliegen?

Kleiner EU Drohnenführerschein / Kompetenznachweis für die offene Kategorie A1 und A3. Je nach Gewicht Deiner Drohne darfst Du in der Kategorie “Offen” mit dem unbemannten Fluggerät (UAS) an Menschen heranfliegen und sogar Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebiete überfliegen.

Welche Drohnen darf man mit A1 A3 fliegen?

Bestandsdrohnen bis 500 g führerscheinfrei. Alle Bestandsdrohnen bis 500 g dürfen ohne Drohnenführerschein in allen Risiko-Kategorien A1, A2 und A3 geflogen werden, d.h. auch über einzelnen Menschen.

Was kann ich mit A1 A3?

Mit dem Drohnenführerschein A1 / A3 darfst du zum Beispiel folgende Drohnenmodelle fliegen:.
DJI Mavic Air 2*.
DJI Mavic 2 Pro*.
DJI Mavic 2 Zoom*.
Yuneec Typhoon Q500*.
DJI Phantom*.

Wo darf ich mit A1 fliegen?

Bestands-Drohnen ohne EU-Drohnen-Klassifizierung unter 250 Gramm können ohne jeden EU-Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden – also nahe an Menschen (außer Menschenansammlungen) und auch in der Nähe / in Wohngebieten.