Nicht jedes Gebäude auf dem eigenen Grundstück lässt sich einfach ohne Baugenehmigung bauen oder beliebig erweitern. Meist sind zunächst entsprechende Genehmigungen vom zuständigen Baureferat, Bauaufsichtsamt oder Bauamt.einzuholen. Diese prüfen die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den eventuellen Rechten Dritter. Es gibt zahlreiche Aspekte in den gesetzlichen Bestimmungen, die Einschränkungen bei Bauvorhaben bedeuten. Die Landesbauordnungen und der Bebauungsplan bestimmen beispielsweise die einzuhaltenden Mindestabstände zum Nachbargrundstück: Bei einem frei stehenden Haus muss der Abstand auf alle Fälle drei Meter zum nächsten Gebäude betragen. Show
Genehmigungsfreie Anbauten
Die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes unterscheiden sich teilweise stark voneinander. Berücksichtigt werden müssen stets der Bebauungsplan einer Gemeinde sowie die Regelungen zum geforderten Grenzabstand. Meist sind kleinformatige Häuser mit einem einzigen Geschoss, ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Beheizung oder Feuerstätte genehmigungsfrei. Einige Bauvorhaben definiert das Gesetz als Hausanbauten, wie etwa Wintergarten, Balkon und Garage. Ganzjährig genutzte Wintergärten fallen überdies unter die Energieeinsparverordnung. Ohne Baugenehmigung bauen: RichtlinienAls Faustformel beim ohne Baugenehmigung bauen gilt eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern und eine Grundfläche von maximal 30 Quadratmetern. Für Gartenhäuschen, Terrassenüberdachungen, Carports und Garagen, Photovoltaik, Sonnenkollektoren und andere Solarenergieanlagen in und an Dach- und Außenwandflächen, Einfriedungen und Wasserbecken ist in einigen Bundesländern überhaupt keine Genehmigung erforderlich. In manchen Regionen braucht es zusätzlich die Zustimmung des Nachbarn. Die einzelnen Vorschriften richten sich meist nach
Genehmigungsfrei nach BundesländernEinige Beispiele der einzelnen Landesbauordnungen, was man ohne Baugenehmigung bauen darf:
Carports und GaragenIn einigen Bundesländern gibt es überdies gesonderte Regelungen für Carports und Garagen. Diese Bauten sind meist genehmigungsfrei, wenn die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter und die Grundfläche maximal 30 Quadratmeter beträgt. Carports und Garagen in Thüringen sind bis 40 Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei, in Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt dürfen sie maximal 50 Quadratmeter groß sein. In Brandenburg darf die Grundfläche für eine oberirdische Garage bis zu 150 Quadratmetern betragen. Im Saarland darf die Bruttogrundfläche höchsten bei 36 Quadratmetern liegen. In Niedersachsen dürfen diese mit notwendigen Einstellplätzen nicht mehr als 40 Kubikmetern umbauten Raums umfassen. Zusätzlich müssen die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69 a der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsfrei sein. FreistellungsverfahrenAuch wenn man einige Gebäude in bestimmten Bundesländern ohne Baugenehmigung bauen darf, gibt es vielfach dennoch die sogenannte Anzeigepflicht. Das bedeutet, die notwendigen Formulare und Dokumente sind bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Die Anforderungen des öffentlichen Baurechts sind ebenfalls unbedingt einzuhalten, wie etwa Abstandsvorschriften. Jedoch prüft die Baubehörde das Bauvorhaben nur punktuell. Gibt es nach einer bestimmten Frist – beispielsweise vier bis sechs Wochen – keine ausdrückliche Ablehnung vom Bauamt, gilt die Baugenehmigung als erteilt, was man auch als Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahmeverfahren bezeichnet. Was darf ich ohne Genehmigung umbauen?Bewilligungsfreie Baumaßnahmen
Manche baulichen Maßnahmen sind baubehördlich bewilligungsfrei. So ist die Dämmung in einer Dicke von 20 Zentimetern an der Fassade und einer Höhe von 30 Zentimetern am Dach ab Gebäudehöhe zulässig. Werden diese Werte überschritten, so ist eine baubehördliche Bewilligung einzuholen.
Was ist nicht genehmigungspflichtig?Ebenfalls genehmigungsfrei können nach NBauO beispielsweise folgende Bauvorhaben sein: Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilettenhäuschen und Feuerstätten, wenn diese Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ umbauten Raum einnehmen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.
Kann ich auf meinem Grundstück bauen was ich will?Bauen innerhalb eines Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan erläutert Dir oder Deinem Architekten, ob und was Du bauen darfst. Ein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes ist in der Regel zu bebauen, wenn die Erschließung gesichert ist und Dein Vorhaben den Maßgaben des B-Planes nicht entgegensteht.
Wie groß darf ein Anbau ohne Genehmigung sein?Als Faustformel können Sie Sich daran orientieren, dass die meisten Vorhaben mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind.
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