Was bedeutet kommerzielles Profil bei Facebook

– Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe „Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing“ –

Bereits das Anlegen eines Kontos bei Facebook erfordert eine strategische Planung. Abgesehen von praktischen Problemen bei der Wahl eines falschen Vorgehens (z.B. Beschränkung der Anzahl von Freunden) müssen gesetzliche Anforderungen an einen kommerziellen Onlineauftritt und Facebooks Hausregeln beachtet werden. Ferner drohen bei Einsatz von Mitarbeitern arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die es zu vermeiden gilt.

Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln

  • Kommerzielle Kommunikation muss für Verbraucher als solche erkennbar sein (§ 6 Abs.1 Nr.1 Telemediengesetz (TMG)) und darf nicht verschleiert werden (§ 4 Nr.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)).
  • „Du wirst dein persönliches Profil nicht zu deinem kommerziellen Nutzen verwenden“ verlangen die Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.4.
  • „Du wirst nur ein persönliches Profil erstellen“ – Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.2.
  • „Seiten sind spezielle Profile, die nur zur Werbung für Unternehmen oder andere kommerzielle, politische sowie wohltätige Organisationen oder Anstrengungen (einschließlich gemeinnütziger Organisationen, politischer Kampagnen, Bands und bekannter Persönlichkeiten) verwendet werden dürfen“ – Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten Punkt 1.

Verstöße gegen diese Regeln können u.a. diese Folgen nach sich ziehen:

  • Abmahnung seitens der Wettbewerber oder
  • Sperrung des Facebookkontos durch Facebook

Praktische Umsetzung

Die gesetzlichen wie auch die Facebook-Bedingungen verlangen, dass der Unternehmer kommerzielle Kommunikation (z.B. Statusmeldungen, die für sein Unternehmen oder Produkte werben) nur auf Facebook-Seiten vornehmen darf.

Wer sich bei Facebook registriert, hat die Möglichkeit sich zwischen einem Privat- und einem Unternehmenskonto zu entscheiden.

Was bedeutet kommerzielles Profil bei Facebook

Wahl zwischen einem Privatkonto und einem Unternehmenskonto

Privatkonto

  • Dem Privatkonto wird automatisch ein persönliches Profil zugeordnet (erkennbar an dem Button „als Freund hinzufügen“). Das persönliche Profil darf jedoch nur für private Kommunikation genutzt werden.
  • Ferner kann der Inhaber eines Privatkontos Seiten (erkennbar an dem Button „Gefällt mir“) anlegen. Nur diese dürfen für kommerzielle Kommunikationen genutzt werden. http://www.facebook.com/pages/create.php
  • Das bedeutet, auch ein Unternehmer darf ein Privatkonto anlegen, muss für kommerzielle Kommunikation aber eine Seite anlegen.

Unternehmenskonto

  • Dem Unternehmenskonto wird automatisch eine Seite zugeordnet, die für kommerzielle Kommunikation genutzt werden darf.
  • Ein persönliches Profil anzulegen ist nicht möglich.

Was bedeutet kommerzielles Profil bei Facebook

Unterschied Privatkonto – Unternehmenskonto

Was bedeutet kommerzielles Profil bei Facebook

Erkennbarer Unterschied zwischen persönlichem Profil und einer (Unternehmens)Seite

Ein Unternehmenskonto ist daher ein „Weniger“ gegenüber einem Privatkonto, weil es kein persönliches Profil hat. Der Nachteil besteht darin, dass man nur mit einem persönlichen Profil sich mit Nutzern „anfreunden“ und ihnen Nachrichten schicken kann. Dies kann nützlich sein, wenn man Kontakt zu anderen Facebookmitgliedern aufnehmen möchte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden im späteren Teil der Beitragsreihe besprochen.

Praxistipp 1:

Weil ein privates Konto mehr Vorteile bringt, sollte der Unternehmer ein Privatkonto anlegen und von diesem aus eine Seite für das Unternehmen erstellen.

Die mit Social Media betrauten Mitarbeiter sollten ebenfalls private Konten anlegen oder ihre bereits in der Freizeit genutzten Facebook-Konten nutzen. Mit diesen können sie als Administratoren der Unternehmensseite eingetragen werden. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, werden sie als Administratoren wieder ausgetragen. Dagegen ist es seitens von Facebook nicht erlaubt nur ein privates Konto anzulegen und es durch mehrere Mitarbeiter nutzen zu lassen.

Was bedeutet kommerzielles Profil bei Facebook

Vorschlag für  unternehmensinterne Kontoverwaltung

Praxistipp 2:

Es sollte vermieden werden, dass Mitarbeiter die Unternehmensseite unter ihrem in der Freizeit genutztem Konto anlegen. So kann es passieren, dass beim Ausscheiden aus dem Unternehmen der Mitarbeiter sein Konto nicht auf das Unternehmen übertragen will, weil er so viele Freunde und Privatdaten auf seinem persönlichen Profil gesammelt hat. Zudem verbietet sich Facebook die Übertragung des Kontos ohne schriftliche Erlaubnis – Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.9.  Gleichzeitig will der Unternehmer dem Mitarbeiter die Unternehmensseite mit vielen Fans und Unternehmensinhalten nicht überlassen. Es ist klar, dass hier ein großes arbeitsrechtliches Streitpotential vorliegt.

*Update 13.10.2010 mit Dank an die Kommentatoren*

Facebook bietet die Möglichkeit Seiten auf andere Facebookmitglieder zu übertragen, womit der Praxistipp Nr.2 obsolet wird. Das bedeutet, wenn der Mitarbeiter die Seite angelegt hat, kann er nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen als Administrator der Seite von den anderen Administratoren entfernt werden. Dadurch wird die Seite praktisch von seinem Konto entkoppelt und verbleibt im Unternehmen. Selbstverständlich kann es passieren, dass ein Mitarbeiter nach dem Ausscheiden die anderen Moderatoren entfernt und die Seite kappert. Das entspricht in etwa Fällen, in denen ein Mitarbeiter z.B. den Firmenwagen nicht herausgeben will. Hier muss die Herausgabe der Seite unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden, wobei die Gewinnchancen für den Unternehmer groß sind.

*Update 27.10.2010*

Nach dem, der Praxistipp 2 zwischendurch nicht zu traf, muss ich diesmal das Update aufheben. Denn: „Déjà-vu – neues Backend alte Probleme: Gründer von Pages können nicht mehr entfernt werden“ . Ich werde jetzt nicht jedes mal den Artikel ändern, wenn Facebook diese Option ändert. Wer den Praxistipp 2 befolgt, dem kann das eh egal sein.

Praxistipp 3:

Persönliche Profile, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden, können von Facebook gesperrt werden. Eine Möglichkeit die Freunde auf eine kommerzielle Seite zu übertragen besteht nicht. Daher sollte kommerzielle Facebooknutzung von Anfang an nur auf einer Seite stattfinden.

Hinweis:

Es ist möglich, dass Facebook die Unternehmenskonten (also Konten ohne persönliches Profil) künftig nicht mehr anbietet. Das ändert jedoch gar nichts an dem oben vorgeschlagenen Vorgehen.

Weitere Informationen:

  • „Anfängerfehler vermeiden: Kein privates Profil für Unternehmen“ bei facebookmarketing.de
  • „Facebook: Unterschied zwischen Privat- und Unternehmenskonto“ bei Schwindt-PR
  • „Facebook | Kommerzielle Nutzung – Private Profile – Unternehmenskonto – Möglichkeiten“ bei Thomas Hutter
  • „Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?“ bei rechtzweinull.de, mit Grundsätzen, die ebenso auf Facebookkonten anwendbar sind.

ACHTUNG
Eine Aktualisierte Fassung dieses Beitrags ist am 31.01.2014 veröffentlicht worden: 
https://allfacebook.de/policy/registrierung-persoenliche-chronik-oder-facebook-seite-rechtliche-stolperfallen-beim-facebook-marketing-teil-2

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45 Kommentare

  1. Ben 12. Oktober 2010 Beim 09:40

    Zum Praxistipp 2: Vielleicht irre ich mich auch, aber ist es inzwischen nicht sogar auch möglich den Ersteller der Unternehmensseite als Admin zu entfernen?

    Ansonsten eine schönes Zusammenstellung. Ich bin auf die nächsten Dienstage gespannt!

    Grüße,

    Ben

    Antwort

  2. Peter 12. Oktober 2010 Beim 10:43

    Gute Aufbereitung eines schwierigen Themas. Freue mich auf die weiteren Teile.

    Antwort

  3. Chris 12. Oktober 2010 Beim 11:32

    Einen Haken habe ich aber gefunden. Betrifft die Anmerkung, dass der Mitarbeiter nicht sein privates Profil verwenden sollte, um die Unternehmensseite anzulegen. Wenn man sich streng an die Facebook Regeln halten würde, dürfte man sich kein zweiten privaten Account anlegen. Diesen würde man aber benötigen, wenn man einen extra für Unternehmenszwecke haben möchte.

    Zwar alles kein Drama, sei aber erwähnt ;)

    Antwort

  4. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 12. Oktober 2010 Beim 12:20

    @Chris: Das ist richtig, hier beißen sich die Facebookregeln mit dem Arbeitsrecht. Daher empfehle ich als optimale Lösung, dass der Unternehmer den Facebookaccount anlegt. Das ist natürlich bei großen Unternehmen ein Problem, wenn es z.B. eine AG ist und die Inhaber gar nicht am täglichen Geschäft beteiligt sind. Hier wird man diese Regel entweder brechen müssen oder sich den juristischen Kniff erlauben und sagen, dass auch eine juristische Person (also z.B. eine AG oder eine GmbH) eine Person im Sinne der Facebookregeln ist. ;)

    Antwort

  5. René 12. Oktober 2010 Beim 12:59

    Dann habe ich wohl alles richtig verstanden und eine Unternehmensseite (Fanpage) MUSS IMMER an ein reguläres, privates Profil gekoppelt sein. Ob ich meine privaten Kontakte zur Weiterempfehlung nutze, ist dann mir überlassen und natürlich meinen Freunden selbst überlassen ob Ihnen die empfohlene Seite gefällt. Also steht bei Facebook Qualität vor Quantität, liege ich da soweit richtig? Toller Beitrag übrigens :-)

    Antwort

  6. mary k tripmaker 12. Oktober 2010 Beim 15:22

    Hallo Herr Schwenke,
    hoffentlich passt meine Frage zum Thema: ich bin von dem Unternehmen, für dass ich arbeite, beauftragt worden eine Unternehmensseite zu erstellen. Facebook erlaubt mir aber nicht unseren Namen zu verwenden. Liegt das nur an der Groß- und Kleinschreibung (Bzw. nur Kleinschreibung) unseres Firmennamens oder hat das mit was anderem zu tun? unsere Firma hat nun mal einen eingetragen Markennamen, der klein geschrieben wird. Kann Facebook uns zwingen uns groß zu schreiben? Alle Mails die ich bisher an Facebook geschrieben habe blieben unbeantwortet, deswegen hoffe ich Sie können mir weiterhelfen.

    freundliche Grüße

    Antwort

  7. Manfred 12. Oktober 2010 Beim 16:04

    @Thomas Schwenke: Hier wird davon ausgegangen, dass Unternehmer, die am täglichen Geschäft beteiligt sind, auch Facebook vertraut sind bzw. einen eigenen FB-Benutzer haben. Im Alltag ist wohl eher das Gegenteil der Fall.

    Antwort

  8. Melanie 12. Oktober 2010 Beim 17:30

    Zum Praxistipp 2: Ich denke auch, dass dieser Tipp mittlerweile überflüssig ist, weil es keinen Unterschied mehr zwischen Gründer & Administrator einer Fanpage gibt. Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters kann ich Ihn einfach als Administrator der Fanpage entfernen und er kann sein privates Profil weiternutzen.

    Antwort

  9. Philipp Roth 12. Oktober 2010 Beim 18:09

    @Mary – Die Richtlinien zu den Namen von Pages findest du hier https://allfacebook.de/news/regeln-fuer-namen-von-facebook-seiten – an der Kleinschreibung wird es kaum liegen. Wenn du entsprechende Budgets hast setz dich doch mal mit dem Facebook Sales Team in Verbindung. ;)

    Antwort

  10. mary k tripmaker 12. Oktober 2010 Beim 18:35

    @Philipp: danke für deine antwort. ich wünschte ich würd verstehen was an unserem Firmennamen für FB nicht OK ist, ohne dafür bezahlen zu müssen :) – denn der verstößt eigentlich gegen keine der Regeln, aber so wie’s aussieht muss ich mir dann wohl ein (paar) Wort(e) vor unserem Namen ausdenken. trotzdem nochmal vielen Dank!

    Antwort

  11. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 12. Oktober 2010 Beim 22:42

    @René: Laut Facebook soll es auf die Qualität ankommen, ich denke der geschäftliche Gedanke bringt die Quantität als Ziel mit hinein. :) Die Grundsätze von Facebook, kannst Du hier nachlesen: http://on.fb.me/d8qyKd

    @mary k tripmaker: Wie Philipp es oben sagte, hat Facebook grundsätzlich nur etwas dagegen, wenn alles Groß geschrieben wird. Vielleicht den ersten Buchstaben groß versuchen?

    @Manfred: Da hast Du sicherlich Recht, in den mir bekannten Fällen wird daher „im Namen des Unternehmers“ ein Facebookaccount von den Angestellten angelegt. ;)

    @Ben/ @Melanie: Können später hinzugefügte Administratoren den Seitengründer dermaßen entfernen, dass er wird keine Kontrolle über die Seite gewinnen können? Ich kann es jetzt nicht gucken, werde es aber Morgen in der Kanzlei versuchen und die Passage ändern.

    Antwort

  12. Karl Jungwirth (via facebook) 13. Oktober 2010 Beim 07:19

    Beschimpfungen, falsche Einladungen und der Versuch, Handynummern zu erschwindeln, sind leider nicht strafrechtlich relevant, reichen also für eine Anzeige nicht aus. Zudem hatte dieser Jemand eine anonyme yahoo-Mailadresse.

    Antwort

  13. Melanie 13. Oktober 2010 Beim 08:40

    @thomas: Ja ein Seitengründer kann mittlerweile wie jeder andere Administrator von später hinzugefügten Administratoren gelöscht werden. Diese Möglichkeit gab es früher nicht, wurde aber vor ca einem halben Jahr hinzugefügt.

    Antwort

  14. Mandy 13. Oktober 2010 Beim 11:31

    Zu Beginn erst einmal ein großes Lob und vielen Dank für die wirklich sehr hilfreiche Aufbereitung dieses Themas!

    Aktuell bin ich ebenfalls damit beschäftigt bzw. noch in der Planung, eine Seite auf Facebook einzurichten. Dabei erschließt sich mir leider immer noch nicht ganz eine Frage. Es ist ja erforderlich, eine Unternehmensseite auf Basis eines privaten Profils einzurichten. Dieses Profil ist meinerseits auch vorhanden. Da ich nun auch zum größten Teil die neue Seite verwalten werde, möchte ich wissen, ob ich nun noch als Mitarbeiterin ein privates Profil einrichten muss oder ob die neue Seite auf Basis meines bereits bestehenden Privataccounts erstellt werden kann.

    Was passiert, wenn ich vielleicht irgendwann nicht mehr bei dem Unternehmen arbeiten sollte? Kann in diesem Fall die Seite an einen anderen Nutzer/Admin übertragen werden oder muss sie komplett neu erstellt werden?

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, damit ich endlich mit der Umsetzung beginnen kann :)

    Herzlichen Dank und viele Grüße!

    Antwort

  15. Steffen Heym (via facebook) 13. Oktober 2010 Beim 11:32

    „Es sollte vermieden werden, dass Mitarbeiter die Unternehmensseite unter ihrem in der Freizeit genutztem Konto anlegen. “
    Dieser Punkt ist für mich etwas unklar! Welche andere Möglichkeit habe ich denn? Wenn ich eine Unternehmesseite eröffne, ist diese doch automatisch mit meinem Privatprofil verlinkt – „Seiten verwalten“. Oder kann ich eine Unternehmensseite haben, ohne diese mit meinem Privatprofil als Administrator zu verwalten? Facebook schreibt in den Nutzungsbestimmungen, dass ich kein Profil unter einem Firmennamen anlege und aus diesem eine Seite eröffne, oder sehe ich das falsch?

    Antwort

  16. Ben 13. Oktober 2010 Beim 11:39

    @Mandy: Sie brauchen keinen neuen Account. Die Seite kann und sollte auf basis ihres Privataccounts erstellt werden.
    Sollten Sie irgendwann nicht mehr bei dem Unternehmen arbeiten kann die Seite auf einen anderen Facebook-Nutzer als Admin übertragen werden und Sie werden als Admin entfernt.

    VG

    Ben

    Antwort

  17. Mandy 13. Oktober 2010 Beim 11:48

    @Ben: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber widerspricht das dann nicht dem Hinweis aus obigem Praxistipp 2?

    Antwort

  18. Peter 13. Oktober 2010 Beim 11:57

    @mary k tripmaker: Ja, es liegt an der Kleinschreibung. Ich hatte auch mal das Problem, dass ein ganz normaler Begriff nicht von Facebook erlaubt wurde. Kaum hatte ich den ersten Buchstaben gross geschrieben, ging es.
    @Autoren:
    Das Problem mit Unternehmenskonten ist ja hauptsächlich, dass sie trotzdem an eine Person gebunden sind (sie müssen ja freigeschaltet werden). Da man nach den FB-Richtlinien nicht gleichzeitig ein Unternehmens- und ein Privatprofil haben darf, kann der Ersteller des Unternehmensprofils niemals einen Privataccount einrichten.

    Antwort

  19. Peter 13. Oktober 2010 Beim 11:59

    EDIT: Ich meinte im vorhergien Kommentar statt »Unternehmensprofil« immer »Unternehmenskonto«.

    Antwort

  20. Ben 13. Oktober 2010 Beim 12:00

    @Mandy: Das widerspricht schon dem Praxistipp2, allerdings haben Melanie und ich in den Kommentaren hier schon geschrieben, dass es seit einiger Zeit ohne Probleme möglich ist auch den Seiten-Ersteller als Admin zu entfernen. Somit ist der Praxistipp 2 hinfällig.

    Antwort

  21. Mandy 13. Oktober 2010 Beim 12:52

    @Ben: Ok, dann passt das also.

    Wie sieht es eigentlich mit haftungsrechtlichen Aspekten aus? Wenn ich also die Unternehmensseite auf Basis meines Privataccounts erstelle – gibt es spezielle Punkte zu beachten? Wenn uns also z. B. ein Fehler auf Unternehmensseite unterläuft oder ein „Fan“ gegen etwas rechtliche Schritte einleitet (was hoffentlich nie passieren wird!!) – kann das in irgendeiner Weise auf mich als Privatperson ausstrahlen? Nur der Absicherung wegen…

    Antwort

  22. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 13. Oktober 2010 Beim 13:48

    Vielen Dank für Eure Infos, ich habe den Praxistipp 2 entsprechend Euren Infos dem aktuellen Stand bei Facebook angepasst.

    Antwort

  23. Astrid 14. Oktober 2010 Beim 17:03

    danke für diese serie — bin sehr gespannt auf die nächsten folgen!

    leider ist mir eins noch nicht ganz klar: besteht ein funktionaler — oder nur ein administrativer — unterschied zwischen der seite eines unternehmers und eine seite, die auf einem privaten profil fußt? inwiefern unterscheidet sich die eine seite von der anderen, (wie) kann man als fb-user den unterschied erkennen? oder ist seite = seite, nur die verwaltung unterscheidet sich?
    und mandys frage nach den rechtlichen konsequenzen interessiert mich ebenfalls brennend!

    vielen dank + liebe grüße!

    Antwort

  24. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 18. Oktober 2010 Beim 14:25

    @Mandy: Der Teil mit der Haftung für die Nutzer ist bereits eingeplant und wird bald kommen.

    @Astrid: Es besteht kein Unterschied zwischen vom privaten Konto und vom Unternehmenskonto angelegten Seiten.

    Antwort

  25. Mandy 18. Oktober 2010 Beim 14:29

    Super, vielen Dank für das Feedback! :)

    Antwort

  26. Hannes 19. Oktober 2010 Beim 11:58

    Mal eine kurze Frage. Wenn ein Veranstalter eine Agentur beauftragt eine Facebookseite für ein Festival zu erstellen/betreuen und beide Admins sind, wer haftet für die veröffentlichten Inhalte? Kann das von Facebook im Falle eines Verstoßes getrennt werden über welches Privatkonto der Content auf die Seite gelangt ist?

    Antwort

  27. Hörbücher-Fan 19. Oktober 2010 Beim 15:38

    Hallo, danke für den Artikel! Ich habe eine FB-Seite zum Thema „Hörbücher“ angelegt. Frage: wie kann ich erste Kontakte einladen ohne von FB gesperrt zu werden??

    Antwort

  28. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 19. Oktober 2010 Beim 16:59

    @Hannes: Der Teil mit der Haftung für die Nutzer ist bereits eingeplant und wird bald kommen. Die Haftungsfragen sind doch etwas umfangreicher und würden die Kommentierungs sprengen. :) Du kannst aber gerne bei uns in der Kanzlei nachfragen, falls Du Beratung zur (haftungsmindernder) Ausgestaltung von Agenturverträgen wünschst.

    @Hörbücher-Fan: Das kommt auf viele Faktoren an. Ist die Seite geschäftlich oder nicht, lädst Du Deine Freunde ein oder nutzst Du Dir unbekannte Emailadressen, etc. Sorry, ich kann (und darf) leider keine Beratung in Einzelfällen liefern, sondern nur allgemeine Fragen beantworten. Aber wenn Du Dir alle Folgen dieser Beitragsreihe durchliest, wirst Du das nötige Wissen haben. Warte insbesondere die Folge „Direktmarketing“ ab, denn da wird es um Einladungen gehen.

    Antwort

  29. Timo 19. Oktober 2010 Beim 23:37

    hallo herr schwenke,

    bei uns ist folgende situation eingetreten: ein mitarbeiter unseres franchisenehmers war beauftragt unsere unternehmens-facebookseite zu gründen und zu pflegen. ich, als der markeninhaber unseres unternehmens war von ihm als admin hinzugefügt worden. in zukunft wird der franchisenehmer aber nicht mehr unter unserer marke firmieren, dabei hat der mitarbeiter (gründer unserer seite) mich als admin entfernt und ich habe dadurch keinen zugang zu unserer facebookseite. meine frage nun an sie. welche rechte habe ich als markeninhaber, respektive wie sollte ich vorgehen um wieder in den besitz dieser seite zu kommen? freue mich von ihnen zu hören…

    Antwort

  30. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 20. Oktober 2010 Beim 17:33

    @Timo:
    Ich darf an dieser Stelle keine Rechtsberatung in Einzelfällen betreiben oder Sie deswegen anschreiben. Nur die Beantwortung allgemeiner Fragen ist möglich. Melden Sie sich daher bitte kurz bei uns http://spreerecht.de/service/kontakt oder per mail an [email protected] und ich werde Ihnen helfen.

    Antwort

  31. anneliese 26. Oktober 2010 Beim 11:49

    @ Melanie & Thomas: Ich bin Admin einer Seite und kann den Gründer nicht löschen. Gibt es irgendeinen Trick?
    Danke & Gruß
    Anneliese

    Antwort

  32. Ben 27. Oktober 2010 Beim 11:13

    @anneliese: Bei der Umstellung der Berarbeitungsmöglichkeiten der Unternehmensseiten wurde das wieder geändert. Nachzulesen übrigens auch auf facebookmarketing.de: https://allfacebook.de/pages/deja-vu-neues-backend-alte-probleme-grunder-von-pages-konnen-nicht-mehr-entfernt-werden

    Grüße,
    Ben.

    Antwort

  33. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 27. Oktober 2010 Beim 11:36

    Ich habe den Artikel aktualisiert – es gilt wieder der alte Praxistipp Nr.2 (s.*Update 27.10.2010* oben) :)

    Antwort

  34. anneliese 27. Oktober 2010 Beim 17:34

    @ Ben und Thomas: Danke :-)

    Antwort

  35. Mirco 29. Oktober 2010 Beim 11:27

    Ist es nicht sinnvoller als Unternehmen nur ein Unternehmenskonto anzulegen und damit die Fanpage zu erstellen. Dann kann ich Administratoren hinzufügen, die im Unternehmen arbeiten. Dadurch werden alle Optionen der Fanpage genutzt und nur das Unternehmenskonto ist mit der Fanpage verbunden. So gibt es keine Probleme wenn Mitarbeiter ausscheiden, denn Unternehmenskonto bleibt im Unternehmen. Da immer ein Adminstrator zu Verfügung steht (davon gehe ich aus) sind alle Funktionalitäten verfügbar und es entsteht kein verwaistes Unternehmensprofil, das in den meisten Fällen nicht genutzt wird.

    Wie sehen Sie diesen Zusammenhang?

    MfG
    Mirco

    Antwort

  36. Ben 3. November 2010 Beim 13:36

    Und nun ist es wieder möglich den Seitenersteller als Administrator zu entfernen. Facebook – ein ewiges hin und her! :D

    Antwort

  37. Philipp Roth 3. November 2010 Beim 13:47

    @Ben – Danke für den Hinweis.

    Antwort

  38. Leserin 4. Januar 2011 Beim 23:39

    Was mir bei all diesen Beiträgen fehlt: definiere „kommerziell“? Was ist mit all den Künstlern, die ihre neusten Werke in ihrem privaten Profil vorstellen? Nach meinem Begreifen gibt es einen Unterschied zwischen Kunst und Kommerz.
    Schade, dass auch facebook hier nicht eindeutig Stellung bezieht.

    Grüße von der Leserin

    Antwort

  39. Rechtsanwalt Thomas Schwenke 5. Januar 2011 Beim 16:52

    @Leserin:
    Diese Unterscheidung nimmt das Recht so nicht vor. Kommerziell ist alles, was auf eine Einnahmenerzielung gerichtet ist (ganze Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommerzielle_Kommunikation ). Wenn also ein Künstler in seinem Profil für die eigenen Leistungen wirbt, z.B. für Konzerte oder Bilder, dann ist er kommerziell tätig.

    Antwort

  40. Eike Becker 29. März 2011 Beim 10:45

    Hallo,

    ich habe mir eure Serie mal komplett durchgelesen und muss sagen das ihr großartige Arbeit geleistet habt. Sehr detailliert und ausführlic und auch verständlich begründet ( warum man es so machen sollte und nicht anders ;)).

    Mein Problem ist aber, je öfter ich es gelesen habe ( und andere Themen dazu, desto verwirrter bin ich.

    Hintergrund: Ich möchte für die Firma meiner Eltern eine Facebook-Seite einrichten. Eurem Praxistipp 2 zufolge, würde ich mich als Privatperson bei Facebook registrieren und dann eine Seite für die Firma meiner Eltern erstellen.

    Wo drunter wäre die dann zufinden ? Nur über meinen Namen oder auch über den Firmennamen ?

    Zudem habe ich mir mal angeschaut was ich auswählen kann wenn ich auf der FB-Startseite –> Unternehmensseite erstellen auswähle.

    Dort kann ich ja entweder Unternehmen auswählen, oder aber auch Marke ( wir haben eine exklusiv). Was müsste ich da denn wählen ?

    Ich habe schon geschaut wie es andere Firmen die bereits bei FB sind, gelöst haben, aber ich bin da nicht wirklich schlau daraus geworden.

    Vielleicht könnt Ihr ja etwas Licht ins Dunkel bringen;)

    Antwort

    • Rechtsanwalt Thomas Schwenke 29. März 2011 Beim 11:13

      Die Seite wird unter dem eigenen Namen zu finden sein. Du kannst sie als beides anmelden, Unternehmen, wenn Du den Schwerpunkt auf dessen gesamte Leistungen legst (z.B. VW) oder als Marke, wenn Du hauptsächlich eine Marke bewerben willst (Golf).

  41. Eike Becker 29. März 2011 Beim 11:29

    Das hilft mir doch schon mal weiter, dann wird es eine Unternehmensseite.

    Vielen Dank.

    Antwort

  42. Eike Becker 29. März 2011 Beim 15:24

    Ich bin die Kommentare nochmal durchgegangen und wenn ich das richtig verstehe, brauche ich mir nur ein privates Profil anlegen und von dort aus eine Seite für die Firma.

    Ist das so richtig ?

    Beides würde von mir betreut und bearbeitet werden.

    Die Seite die ich dann erstellen würde, könnte den Firmennamen tragen von meinen Eltern, korrekt ?

    Würde ich als „Seitenbetreiber“ irgendwie erscheinen auf der Firmenseite ?

    Je mehr man liest, desto mehr unterschiedliche Anleitungen findet man…

    Antwort

  43. sabine 17. November 2011 Beim 18:33

    ich hab noch mal eine frage zu dem leidigen thema. früher konnte man ja eine unternehmensseite ausschließlich erstellen wenn man mit seinem persönlichen account eingeloggt war. jetzt aber gibt es bereits die möglichkeit auf der startseite eine unternehmensseite zu erstellen. muss das dann gar nicht mehr mit meinem pers. account verknüpft werden?
    ich sehe das ganze wirklich als ein großes problem an. weil a) warum soll man mitarbeiterInnen verpflichten persönliche account auf social media seiten zu erstellen, wenn man das gar nicht will und b) wenn das dann eine/r macht, kann es ja auch sein, dass das niemand mehr tun will. in den bisherigen firmen war es immer so, dass es max. 1-2 leute gegeben hat, die wirklich auf facebook waren.
    noch ein größeres problem sehe ich jetzt mit google+. ich würde ja ganz gerne ein persönliches profil erstellen mit dem firmennamen aufgeteilt in vor- und nachname (man sieht allerdings gleich, dass das kein richtiger name ist) und daraus dann eine unternehmensseite erstellen. geht das nicht?

    Antwort

  44. Miranda 7. Oktober 2015 Beim 18:00

    Hallo*
    Ich soll für die Firma wo ich arbeite, eine Facebook-Seite einrichten. Eurem Praxistipp 2 zufolge, würde ich mich als Privatperson bei Facebook registrieren und dann eine Seite für die Firma erstellen. Es ist aber weder mein Chef noch ich bei Facebook und möchte es auch nicht sein, ist es denn wirklich nicht möglich nur eine Unternehmensseite zu erstellen ohne sich selbst bei Facebook zu registrieren. Ich bin echt verwirrt, was ich nun tun soll. Wie machen das denn die anderen vielen Unternehmen wenn sie eine Facebook-Seite einrichten. Ich bitte darum mir wirklich einen ehrlichen Tipp zu geben, denn ich kenne mich damit wirklich nicht aus . mfg Miranda

    Antwort

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Was ist der Unterschied zwischen einer Facebook Seite und einem Facebook Profil?

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Wie kann ich mein Facebook Profil in eine Seite umwandeln?

71 Eine reine Umwandlung des Profils in eine Seite gibt es bei Facebook nicht mehr. Nun wird aus dem Profil eine Seite generiert. Es bedeutet, dass das Profil erhalten bleibt und daraus ZUSÄTZLICH eine Seite erstellt wird bei der du 2 Wochen lang die Option hast, die Informationen aus dem Profil zu übernehmen.