[Anm.: Inhaltsverzeichnis
wurde nicht im BGBl. kundgemacht
Stand: 25.3.2021 gemäß BGBl. I Nr. 48/2021
I. ABSCHNITT
Anwendungsbereich und
Begriffsbestimmungen
§ 1.
Anwendungsbereich
§ 2.
Begriffsbestimmungen
§ 3.
Einteilung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
II. ABSCHNITT
Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
§ 4.
Allgemeines
§ 5.
Genehmigungspflichtige Teile, Ausrüstungsgegenstände und Sturzhelme
§ 6.
Bremsanlagen
§ 7.
Reifen, Radabdeckungen, Gleisketten, Gleitschutzvorrichtungen
§ 8.
Lenkvorrichtung
§ 9.
Vorrichtung zum Anlassen und zum Rückwärtsfahren
§ 10.
Windschutzscheiben und Verglasungen
§ 11.
Kraftstoffe, Kraftstoffbehälter, Kraftstoffleitungen und Gasgeneratoren
§ 12.
Vorrichtungen zur Lärmverhütung und Auspuffanlagen
§ 13.
Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern
§ 14.
Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen
§ 15.
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L
§ 16.
Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Anhänger
§ 17.
Scheinwerfer und Leuchten für Fahrzeuge des Straßendienstes
§ 18.
Bremsleuchten
§ 19.
Fahrtrichtungsanzeiger
§ 20.
Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke
§ 21.
Vorrichtungen zum Freihalten des Blickfeldes für den Lenker
§ 22.
Warnvorrichtungen
§ 23.
Rückblickspiegel und andere Einrichtungen für die indirekte Sicht
§ 24.
Geschwindigkeitsmesser, Fahrtschreiber und Wegstreckenmesser
§ 24a.
Geschwindigkeitsbegrenzer
§ 25.
Heizvorrichtungen
§ 26.
Sitze und Kopfstützen
§ 26a.
Verordnungsermächtigung
§ 27.
Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
§ 27a.
Bauvorschriften für Fahrzeuge, die vom Geltungsbereich der EU-Betriebserlaubnisrichtlinien erfasst werden
III. ABSCHNITT
Typengenehmigung und Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern und ihrer Teile und Ausrüstungsgegenstände
§ 28.
Allgemeines
§ 28a.
In Österreich erteilte EG-Betriebserlaubnis
§ 28b.
EG-Betriebserlaubnis aus anderen Staaten
§ 28c.
Pflichten der Hersteller
§ 28d.
Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
§ 29.
Typengenehmigung
§ 30.
Typenschein
§ 30a.
Genehmigungsdatenbank
§ 31.
Einzelgenehmigung
§ 31a.
Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG
§ 32.
Änderungen an genehmigten Typen
§ 33.
Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
§ 34.
Ausnahmegenehmigung
§ 34a.
Ausnahmegenehmigung für die Zulassung von Fahrzeugen aus auslaufenden Serien
§ 35.
Typengenehmigung von Teilen und Ausrüstungsgegenständen sowie von zusätzlichen Aufbauten und Vorrichtungen
IV. ABSCHNITT
Zulassung zum Verkehr, Probe- und Überstellungsfahrten und Kennzeichen der Kraftfahrzeuge und Anhänger
§ 36.
Allgemeines
§ 37.
Zulassung
§ 38.
Vorübergehende Zulassung
§ 39.
Eingeschränkte Zulassung
(§ 39a. und § 39b. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 117/2005)
§ 40.
Verfahren bei der Zulassung
§ 40a.
Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Zulassung
§ 40b.
Zulassung durch beliehene Versicherer
§ 41.
Zulassungsschein
§ 41a.
Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat
§ 42.
Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände
§ 43.
Abmeldung
§ 44.
Aufhebung der Zulassung
§ 44a.
Aussetzung der Zulassung
§ 45.
Probefahrten
§ 46.
Überstellungsfahrten
§ 47.
Zulassungsevidenz
§ 47a.
Nationale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie 2015/413/EU
§ 47b.
Abruf von Fahrzeug- und Halterdaten im automatisierten Verfahren im Ausland
§ 48.
Kennzeichen
§ 48a.
Kennzeichen nach eigener Wahl
§ 49.
Kennzeichentafeln
§ 50.
Zustand der Kennzeichentafeln
§ 51.
Verlust von Kennzeichentafeln
§ 52.
Hinterlegung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln
§ 53.
Kennzeichnung der Kraftwagen des Bundespräsidenten
§ 54.
Abzeichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern
V. ABSCHNITT
Überprüfung und Begutachtung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(§ 55. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1997)
§ 56.
Besondere Überprüfung
§ 57.
Verfahren bei der Überprüfung
§ 57a.
Wiederkehrende Begutachtung
§ 57b.
Rückersatzansprüche
§ 57c.
Begutachtungsplakettendatenbank
§ 58.
Prüfung an Ort und Stelle
§ 58a.
Technische Unterwegskontrolle
VI. ABSCHNITT
Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger
§ 59.
Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen
(§ 59a. und § 60. aufgehoben durch BGBl. Nr. 296/1987)
§ 61.
Überwachung der Versicherung
§ 62.
Haftung für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
(§ 63. aufgehoben durch BGBl. Nr. 296/1987)
VII. ABSCHNITT
Erteilung und Entziehung der Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
(§ 64. bis § 77. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997)
(§ 78 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2019)
VIII. ABSCHNITT
Internationaler Kraftfahrverkehr
§ 79.
§ 80.
Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen
§ 81.
Ausstellung internationaler Zulassungsscheine
§ 82.
Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen
§ 83.
Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen
§ 84.
Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsübertretungen
§ 85.
Verwenden von ausländischen Motorfahrrädern
§ 86.
Aberkennung des Rechtes, Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Grund ausländischer Zulassungsscheine zu verwenden
IX. ABSCHNITT
Sondervorschriften für einzelne Arten von Kraftfahrzeugen und Anhängern
§ 87.
Omnibusse und Omnibusanhänger
§ 88.
Kombinationskraftwagen
§ 89.
Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch elektrische oder mechanisch gespeicherte Energie
§ 89a.
Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Kraftgas
§ 90.
Zugmaschinen
§ 91.
Transportkarren und Motorkarren
§ 91a.
Kraftwagen und Anhänger zum Transport von Tieren
§ 92.
Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Beförderung gefährlicher Güter
§ 93.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen
§ 93a.
Krafträder
§ 94.
Fahrzeuge zur Begleitung von Sondertransporten
§ 95.
Sonderkraftfahrzeuge und Sonderanhänger
§ 96.
Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h
§ 97.
Heeresfahrzeuge
X. ABSCHNITT
Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Anhängern und Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers und des Zulassungsbesitzers
§ 98.
Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit
§ 98a.
Radar- oder Laserblocker
§ 99.
Beleuchtung
§ 100.
Warnzeichen
§ 101.
Beladung
§ 101a.
Gewichtsangaben bei Containertransport
§ 101b.
Automationsunterstützte Überwachung der zulässigen Gesamtgewichte, Achslasten und Abmessungen
§ 102.
Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
§ 102a.
Fahrerkarte
§ 102b.
Zentrales Register für Kontrollgerätekarten
§ 102c.
Zertifizierungsstelle
§ 102d.
Ausstellung von Kontrollgerätekarten durch ermächtigte Einrichtungen
§ 102e.
Digitaler Dokumentennachweis
§ 103.
Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
§ 103a.
Mieter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern
§ 103b.
Unternehmenskarte
§ 103c.
Risikoeinstufungssystem
§ 104.
Ziehen von Anhängern
§ 105.
Abschleppen und Schieben von Kraftfahrzeugen
§ 106.
Personenbeförderung
§ 107.
Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze
XI. ABSCHNITT
Ausbildung von Kraftfahrzeuglenkern
§ 108.
Ausbildung in Fahrschulen
§ 108a.
Unterweisen von Besitzern einer Lenkerberechtigung
§ 109.
Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung
§ 110.
Sachliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung
§ 111.
Verfahren bei der Erteilung einer Fahrschulbewilligung und bei der Bewilligung einer Standortverlegung
§ 112.
Genehmigung des Betriebes einer Fahrschule
§ 113.
Leitung der Fahrschule
§ 114.
Betrieb der Fahrschule
§ 114a.
Fahrschuldatenbank – Allgemeines
§ 114b.
Fahrschuldatenbank – gespeicherte Daten
§ 115.
Entziehung der Fahrschulbewilligung und Verbot des Fahrschulbetriebes
§ 116.
Fahrschullehrer
§ 117.
Fahrlehrer
§ 118.
Lehrbefähigungsprüfung für Fahrschullehrer und Fahrlehrer
§ 119.
Lenkerausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und in berufsbildenden höheren und mittleren Schulen
§ 120.
Ausbildung von Kraftfahrern öffentlicher Dienststellen
§ 121.
Ausbildung von Lenkern von Heereskraftfahrzeugen
§ 122.
Übungsfahrten
§ 122a.
Lehrfahrten
XII. ABSCHNITT
Zuständigkeit, Sachverständige, Vergütungen
§ 123.
Zuständigkeit
§ 123a.
Kontrollkarte
§ 124.
Sachverständige für die Typenprüfung
§ 125.
Sachverständige für die Einzelprüfung
§ 127.
Sachverständige für die Lehrbefähigungsprüfung für Fahrschullehrer und Fahrlehrer
§ 128.
Allgemeine Bestimmungen über die Sachverständigen
§ 129.
Vergütung für Gutachten
§ 130.
Kraftfahrbeirat
(§ 131. aufgehoben durch Art. 1 Z 32, BGBl. I Nr. 102/2017)
§ 131a.
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds
§ 131b.
Beirat für historische Fahrzeuge
XIII. ABSCHNITT
Übergangs-, Straf- und Vollzugsbestimmungen
§ 132.
Übergangsbestimmungen
§ 132a.
Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19; zweite Phase (tritt mit 1.10.2021 außer Kraft)
§ 133.
Bisher erworbene Rechte und Führerscheinaustausch
§ 134.
Strafbestimmungen
§ 134a.
Verweise
§ 134b.
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
§ 135.
Inkrafttreten und Aufhebung
§ 136.
Vollzugsbestimmungen]