Was bedeutet ab Werk und frei Haus?

Im Online-Handel und beim Versand von Waren aller Art fallen Transportkosten an. Üblich ist es, dass Käufer und Verkäufer sich über die Bezahlung dieser zusätzlichen Entgelte einigen. In der Regel geschieht das über ein entsprechend gestaltetes Angebot, das der Käufer annimmt. Häufig genutzt ist der Versandzusatz "frei Haus". Was verbirgt sich hinter dieser Bedeutung? Was schließt dieser Bezeichnung ein und was nicht?

Der Begriff: Lieferung frei Haus

Die Bezeichnung "frei Haus" ist eine Frankatur. Diese klärt über die Kostenübernahme auf. Der Begriff beschreibt bei einer Lieferung, dass der Verkäufer für den Transport aufkommt. Der Zusatz "frei" erklärt, dass der Empfänger nichts bezahlen muss. "Haus" beschreibt den Ablageort, die Lieferadresse. Das heißt: Bei dieser Bezeichnung trägt der Verkäufer alle anfallenden zusätzlichen Gebühren und Kosten für die Lieferung zur vereinbarten Adresse. Das Gegenteil dieser Frankatur wäre "unfrei". In diesem Fall trägt der Empfänger die Transportkosten.

Ganz wichtig: Der Begriff "frei Haus" ist nicht gesetzlich definiert. Im Streitfall klären Gerichte daher, was dieser umfassen muss. Dabei kommt es nicht nur auf das allgemeine Verständnis an, dass es sich um eine für den Empfänger kostenfreie Lieferung handelt. Vielmehr spielen auch die Vertragsbedingungen bzw. Lieferbedingungen des Absenders in die Klärung von Streitfällen hinein.

Relativ eindeutig ist lediglich, dass die Kosten für den Transport beim Verkäufer liegen. Darüber hinaus ist jedoch nicht abschließend geklärt, bis wohin die Ware zu bringen ist. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass "frei Haus" bis zur Haustür bedeutet. Das schließt das Abladen und das Absetzen an der Haustür ein. Allerdings fällt nicht der Weitertransport bis zur Wohnungstür (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) oder das Platzieren in einem Gebäude darunter. Speziell bei sperrigen und schweren Waren kann das für den Empfänger ähnlich wie bei einer Lieferung "frei Bordsteinkante" zum Problem werden. Eine gute Alternative in solchen Fällen ist eine Vereinbarung über eine Lieferung "frei Verwendungsstelle". Denn diese beinhaltet das Absetzen an einem bestimmten, gewünschten Punkt.

Vorteil bei Lieferung frei Haus

Der Versandzusatz "frei Haus" ist ein guter Kompromiss und weit verbreitet. Der Absender bzw. Lieferant setzt die Ware kundenfreundlich an der Haustür ab bzw. übergibt sie dort. Das spart Zeit und Kosten. Der Kunde hingegen kann in den meisten Fällen die Ware eigenständig nach Wunsch nutzen und freut sich über die kostenlose Anlieferung.

Nachteil bei Lieferung frei Haus

Handelt es sich um schwere oder sperrige Waren, bedeutet dies jedoch sowohl für den Lieferanten als auch für den Empfänger einen Kraftakt. Der Lieferant würde gern nur an der Straße abstellen und der Empfänger gern die Ware bis zu einer gewünschten Stelle getragen haben. Der Empfänger hätte die Lieferung jedoch gern zu einem bestimmten Platz gebracht. Darüber hinaus ergeben sich ggf. rechtliche Probleme durch die Weitergabe des Transportrisikos (siehe unten).

Abholung frei Haus

Hin und wieder kommt es zu einer Warenabholung "frei Haus". Im Prinzip kehrt sich hier nur der Transportweg um. Die Kosten trägt der Abholer. Der abgebende Partner stellt die Ware ab Haustür zur Verfügung. Sinnvoll ist es, bei schweren oder sehr großen Waren den Übergabepunkt genau zu klären.

Achtung: Übergabe des Transportrisikos

Ein wichtiger Punkt bei der Lieferung "frei Haus" ist die Übernahme des Transportrisikos. Während der Versender zwar die Kosten trägt, übernimmt er nicht zwingend auch das Risiko bei Beschädigung und Verlust. Dieses geht ab Auslieferung nach allgemeiner Rechtsauffassung an den Empfänger über.

Was heißt das konkret? Kommt es beim Transport zu einem Schaden an der Ware, haftet ab Versand nicht mehr der Verkäufer. Da der Empfänger das Risiko trägt, muss dieser sich nun an den Lieferanten wenden. Allerdings sehen die Gerichte den Gerichtsstand am Sitz des Empfängers. Zuständig ist im Streitfall die heimische Justiz am Wohnort des Adressaten.

Durch die Verlagerung des Transportrisikos gibt es unter Umständen eine Haftungslücke. Denn Transportunternehmen begrenzen in ihren Geschäftsbedingungen in der Regel die Deckungssumme für Schäden (Ausnahme ggf. Fahrlässigkeit). Je nach Wert der Ware kann bei einer beschädigten oder verlorenen Lieferung "frei Haus" die Übergabe des Transportrisikos an den Empfänger für diesen daher durchaus nachteilig sein.

Alternativen

"Frei Haus" ist eine beliebte Frankatur. Es gibt je nach Warenart jedoch Alternativen, die im individuellen Fall eine bessere Wahl sein können:

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Incoterms: Was bedeuten die Klauseln in Lieferbedingungen?

 

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Was bedeutet ab Werk und frei Haus?

Urheber: wladimir1804 | Adobe stock

Von Astrid Engel, 14.09.2021

Was sind das eigentlich für Formulierungen und Klauseln, die in den Lieferbedingungen aufgeführt sind und was bedeuten Sie?

Erfahren Sie hier, was die Formulierungen wie  "ab Werk", "frei Haus", "frei Waggon" eigentlich aussagen.

Incoterms und Ihre Bedeutung

Ist nichts anderes vereinbart, gilt das Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 448 BGB). Das bedeutet: 

  • Die Kosten der Verpackung, der Lagerung, der Übergabe wie das Messen und Wiegen sind vom Verkäufer zu tragen.
  • Der Käufer trägt die Kosten der Abnahme. Dazu gehören auch die Kosten für die Überprüfung der Ware auf Mängelfreiheit. Dazu kommen noch die Kosten der Versendung zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.
  • Der Erfüllungsort ist der Wohnort oder die Niederlassung des Verkäufers. Es sei denn, es ist etwas anders vereinbart.

Gebräuchliche kaufmännische Klauseln in Lieferbedingungen und ihre Bedeutung

Häufig sind anders lautende Klauseln in Lieferbedingungen vereinbart. Das sind die Häufigsten:

1. ab Werk, ab Lager: Alle Versandkosten trägt ausschließlich der Käufer.

2. frei Haus, frei Lager: Alle Versandkosten trägt ausschließlich der Verkäufer.

3. ab Bahnhof, unfrei, ab hier: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für die Anfuhr bis zum Versandunternehmen. Beispiel: Der Hersteller transportiert die Ware nur bis zum Bahnhof (Versandunternehmen) auf seine Kosten.

Verladekosten am Bahnhof, Fracht bis zum Zielbahnhof, Entladekosten dort und die Zufuhr zum Betrieb des Käufers werden vom Käufer übernommen.

4. frei Waggon, frei Schiff: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für Anfuhr und Verladung am Bahnhof/Hafen.

5. frei, frachtfrei, frei Bestimmungsbahnhof:  Der Verkäufer trägt nur die Kosten für Anfuhr, Verladung und Fracht bis zum Empfängerpostamt oder Bestimmungsbahnhof. Der Käufer übernimmt die Kosten für das Entladen am Bestimmungsbahnhof und den Transport zu seinem Betrieb.

Beim Preisvergleich auch die Klauseln in Lieferbedingungen bewerten

Die kompletten Versandkosten übernimmt der Käufer also nur in Fall 1 (ab Lager, ab Werk). In Fall 2 ist für alles der Verkäufer zuständig. Ansonsten läuft jede der Vereinbarungen auf eine Teilung hinaus.

Damit Sie die Klauseln richtig bewerten, müssen Sie eine lückenlose Vorstellung vom gesamten Transportverlauf haben.

Als Käufer erfahren Sie am besten, ob in Ihrer Beschaffungskalkulation Lücken klaffen, wenn Sie am Anfang möglichst viele Angebote vergleichen. Bleiben Unklarheiten, so sollten Sie hartnäckig nachfragen, bis alle Details festgelegt sind.

Fragen Sie auch Ihre Industrie- und Handelskammer - dafür zahlen Sie ja Ihre Beiträge. Oder lassen Sie Ihre konkreten Lieferbedingungen oder -vereinbarungen von einem Rechtsanwalt prüfen.

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Was heißt frei ab Werk?

So findet sich die Auffassung, dass "frei Werk" die Lieferung bis ins Werk des Käufers (Versandkosten trägt der Verkäufer) sei, während "ab Werk" die Kostentragungspflicht des Käufers darstellt.

Was bedeutet ab Werk einfach erklärt?

Ab Werk bedeutet, dass der Verkäufer die Waren zu liefern hat, sobald sie dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder auf einem anderen bezeichneten Gelände (z.B. Fabrik, Werk, Lager usw.) zur Verfügung gestellt werden.

Was versteht man unter Frei Haus?

Wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde, übernimmt der Versender die Transportkosten und Versandgebühren. Der Empfänger muss dafür nichts bezahlen, für ihn ist die Lieferung „frei“. Jedenfalls bis zu dem Haus, in dem sich die Lieferadresse befindet.

Was versteht man unter ab Werk Frei Haus und frachtfrei?

frei, frachtfrei, frei Bestimmungsbahnhof: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für Anfuhr, Verladung und Fracht bis zum Empfängerpostamt oder Bestimmungsbahnhof. Der Käufer übernimmt die Kosten für das Entladen am Bestimmungsbahnhof und den Transport zu seinem Betrieb.