Was bedeuten erhöhung kindererziehungszeiten

Wie Du mit Kindererziehung deine Rente erhöhst

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Aktualisiert am 04. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jedes Deiner Kinder erhöht sich Deine Rente.
  • Hast Du nur wenige Jahre in die Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt, kann die Kindererziehung helfen, Dir überhaupt einen Rentenanspruch zu sichern.
  • Den Zuschlag durch die Mütterrente bekommst Du nicht automatisch, sondern musst ihn beantragen.

So gehst Du vor

  • Kläre mit Deinem Partner, wer von Euch die Mütterrente in Anspruch nehmen will.
  • Fülle den Antrag V800 bei der Ren­ten­ver­si­che­rung aus.
  • Halte dafür eine Kopie der Geburtsurkunde und Deine Ver­si­che­rungsnummer bereit.

Ein Kind großzuziehen, ist echte Arbeit. Das werden Eltern gerne bestätigen. Gerade in den ersten Jahren ist es trotz Kita manchmal schwer bis unmöglich, gleichzeitig noch Geld mit einem Job zu verdienen. Aber wie wirkt sich das auf die Rente aus? Keine Sorge: Kindererziehung zahlt auf Dein Rentenkonto ein. Dank Mütterrente sind für Dich pro Kind mehr als 100 Euro Rente im Monat zusätzlich drin. Allerdings bekommst Du die Mütterrente nicht einfach so. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, was Du dafür tun musst.

Was ist die Mütterrente und was Kindererziehungszeiten?

Um den Begriff Mütterrente gibt es ein wenig Verwirrung, was die umgangssprachliche Verwendung und die eigentliche Bedeutung angeht. Die Mütterrente bezeichnet im Fachjargon nur Aufschläge auf die Rente für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Aber auch für Kinder, die später geboren sind, gibt es Aufschläge auf die Rente. Generell kommt der Aufschlag für Kindererziehung durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zustande. Umgangssprachlich wird das Wort Mütterrente gerne als Synonym für diese generelle Anrechnung von Kindererziehungszeiten verwendet.

Dadurch erklärt sich auch, dass die Mütterrente keine eigene Rente ist, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungs- oder die Hinterbliebenenrente. Vielmehr lässt sich die Mütterrente mit der Grundrente vergleichen, bei der es sich ebenfalls nur um einen Zuschlag auf die eigentliche Rente handelt.

Hermann-Josef Tenhagen

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Haben Väter Anspruch auf die Mütterrente?

Der Begriff Mütterrente suggeriert fälschlicherweise, dass nur Mütter darauf Anspruch haben. Väter können sich jedoch genauso Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Sogar Großeltern oder Verwandte haben Anspruch auf eine Mütterrente, wenn sie die Erziehung des Kindes übernommen haben und währenddessen noch nicht in Rente waren. Die Eltern des Kindes müssen in diesem Fall auch vollständig die Verantwortung für die Erziehung des Kindes abgegeben haben. Es darf also nicht mehr ein sogenanntes Erziehungsverhältnis zum Kind bestehen.

Nicht möglich ist hingegen, dass sich Vater und Mutter für ein und dasselbe Kind Zeiten anrechnen lassen können.

Keinen Anspruch auf eine Erhöhung durch Kindererziehungszeiten hast Du, wenn Du die Mindestversicherungszeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung von fünf Jahren nicht erreichst. Dann bekommst Du nämlich überhaupt keine gesetzliche Rente. Du kannst die Mindestversicherungszeit auch erreichen, indem Du freiwillig Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung nachzahlst. Wie Du das machst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur freiwilligen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wichtig: Es muss sich beim Kind nicht um Deinen leiblichen Nachwuchs handeln. Du kannst Kindererziehungszeiten auch für Dein Stief-, Pflege- oder Adoptivkind beantragen.

Der Antrag ist zwingend nötig, um Deinen Anspruch geltend zu machen. Automatisch berücksichtigt die Ren­ten­ver­si­che­rung Kindererziehungszeiten nicht.

Keine Rolle spielt, ob Du während der Kindererziehung gearbeitet hast. Sollte das der Fall sein, bekommst Du die Rentenpunkte für die Kindererziehung ohne Abzüge zusätzlich zu den Rentenpunkten, die Du mit Deinem Gehalt verdient hast.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Die Ren­ten­ver­si­che­rung schreibt Dir für die Kindererziehung nicht direkt Geld gut, sondern Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Die Ren­ten­ver­si­che­rung tut im Prinzip so, als hättest Du in der Kindererziehungszeit so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient. Dadurch bekommst Du einen Rentenpunkt pro Jahr. Diese Punkte haben einen festgelegten Wert (Rentenwert). 2022 liegt er bei 36,02 Euro in den alten und 35,52 Euro in den neuen Bundesländern.

Wie viele Rentenpunkte Du insgesamt für Deine Kindererziehungszeiten bekommst, ist abhängig von dem Geburtsjahr Deines Kindes. Ist es vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.

Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 108,06 Euro pro Monat erhöhen.

Ein Beispiel: Hildegard hat zwei Kinder. Ihr Sohn ist 1991 geboren und ihre Tochter 1994. Hildegard bekommt für Ihren Sohn zweieinhalb und für Ihre Tochter drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die Ren­ten­ver­si­che­rung bucht Hildegard dementsprechend fünfeinhalb Rentenpunkte zusätzlich auf ihr Rentenkonto. Da Hildegard in den alten Bundesländern wohnt, erhöht sich ihre monatliche Rente dank der zwei Kinder um 198,11 Euro.

Wird die Mütterrente erhöht?

Die Mütterrente ist 2019 für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhöht worden. Bevor die sogenannte Mütterrente II eingeführt wurde, gab es für vor 1992 geborenen Nachwuchs statt der zweieinhalb nur zwei Rentenpunkte pro Kind. Eine Mütterrente III ist derzeit nicht in Sicht.

Da es für die Kindererziehungszeiten aber Rentenpunkte gibt, profitieren Eltern bei jeder Rentenerhöhung. Bei dieser wird der Wert der Rentenpunkte angepasst. 2022 gab es sogar eine außergewöhnlich starke Rentenerhöhung um 5,35 Prozent in den alten und 6,12 Prozent in den neuen Bundesländern.

Rechnet man das auf die Mütterrente um, gab es pro Kind, das nach 1992 geboren ist, in den alten Bundesländern eine Erhöhung um 5,49 Euro und in den neuen Bundesländern um 6,15 Euro.

Wie beantragst Du die Mütterrente?

Dafür brauchst Du den Antrag V0800. Willst Du Dir Kindererziehungszeiten für Dein Stief-, Pflege-, oder Adoptivkind anerkennen lassen, brauchst Du noch den Zusatzfragebogen V0805. Empfehlenswert ist, dass Du Dich mit dem anderen Elternteil vor der Antragsstellung absprichst oder Ihr den Antrag gleich zusammen ausfüllt.

Denn nur ein Elternteil kann sich die Erziehungszeit pro Kind anrechnen lassen. Der andere Elternteil muss daher seinen Verzicht erklären, indem er oder sie im Antrag bestätigt, wer hauptsächlich für die Kindererziehung zuständig war. Gebt Ihr als Eltern diese sogenannte übereinstimmende Erklärung nicht ab, werden die Kindererziehungszeiten grundsätzlich der Mutter zugeschrieben.

Deinem Antrag auf Kindererziehungszeiten musst Du in aller Regel ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde Deines Kindes oder des Stammbuchs beilegen. Außerdem brauchst Du für den Antrag Deine Versichertennummer. Die findest Du auf Deiner Renteninformation, die Du jährlich von der Ren­ten­ver­si­che­rung zugeschickt bekommst, wenn Du 27 Jahre oder älter bist.

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Wie wirkt sich Kindererziehungszeit auf die Rente aus?

Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat.

Was bedeutet Zeiten der Kindererziehung werden geltend gemacht?

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.

Wie viele Jahre werden für Kindererziehung angerechnet?

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch bei der Rente angerechnet?

Kindererziehungszeit erhöht nicht automatisch die Rente Erziehungszeiten werden dem Rentenkonto nur gutgeschrieben, wenn dies auch beantragt wird.

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