Schwarz-Rot-Gold als Symbol für Freiheit und Einigkeit
Die Geschichte der deutschen Flagge begann 1813. Überlieferungen zufolge gehen die Farben auf Uniformen von Widerstandskämpfern gegen Napoleon zurück. Die Soldaten des Lützowschen Freikorps, die in den Befreiungskriegen gegen Napoleon kämpften, trugen schwarze Jacken mit goldenen Knöpfen und roten Samtaufschlägen. Angeblich war das Schwarz ein Symbol für die Schwärze der Knechtschaft, die Farbe Rot spiegelte die blutigen Schlachten wider und Gelb stand für das goldene Licht der Freiheit, für welches die Soldaten tapfer kämpften. Nachdem Napoleons Vorherrschaft 1815 beendet war, kam es zu einer Neuordnung Deutschlands. Ziel der europäischen Monarchen war es, alle nationalen Bewegungen in Europa zu unterbinden, damit die alte vorrevolutionäre monarchische Ordnung aufrechterhalten werden konnte. Anstatt eines deutschen Nationalstaates wurde auf dem Wiener Kongress aus 37 Einzelstaaten und vier freien Städten der Deutsche Bund gegründet, der unter österreichischer Vorherrschaft stand. Liberale, nationale und demokratische Ideen wurden dabei in vielen deutschen Staaten mit polizeilichen Mitteln bekämpft. Dieser lose Zusammenschluss von Einzelstaaten hatte allerdings viele Kritiker, die sich nach einem einheitlichen und freien Deutschland sehnten. Angetrieben von dem Wunsch nach deutscher Einheit und einer demokratischen Verfassung gründeten 1815 Studenten in Jena eine Burschenschaft und wählten als Erinnerung an die Taten des Lützow-Korps die Farben Schwarz, Rot und Gold für ihre Fahne.
Ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte der Deutschlandflagge war schließlich das Hambacher Fest im Mai 1832, bei dem für demokratische und nationale Ziele demonstriert wurde. Bei dieser Veranstaltung, an der rund 30.000 Menschen aller Schichten teilnahmen, wurde zum ersten Mal eine Fahne mit schwarz-rot-goldenen Querbalken gezeigt. Immer mehr wurde diese Farbkombination zu einem Symbol der deutschen Einheit. Die Landesfürsten versuchten zwar, die Fahne zu verbieten. Dies führte aber nur zu noch heftigeren Protesten und Widerständen. Forderungen nach Presse-, Gedanken- und Vereinsfreiheit wurden immer lauter. Um die Ordnung im Land wiederherzustellen, wurde in Frankfurt schließlich ein gesamtdeutsches Parlament eingerichtet. Am 9. März 1848 erklärte die Nationalversammlung die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben und legte auch die Nationalfahne mit schwarz-rot-goldenen Querstreifen fest. Nur wenig später scheiterte die Revolution allerdings und die Flagge verschwand vorerst wieder. Stattdessen wählte der Norddeutsche Bund und später das Deutsche Reich für seine Fahne eine schwarz-weiß-rot gestreifte Farbkombination. Das Schwarz-Weiß stand für die preußischen Anteile des Bundes, während Rot-Weiß die dem Norddeutschen Bund zugehörigen Hansestädte repräsentierte. Als 1871 das Deutsche Reich unter Bismarck entstand, wurde die schwarz-weiß-rote Flagge bis 1918 die Fahne des Deutschen Reiches.
Zeit des Nationalsozialismus
Mit dem ersten Weltkrieg endete das Deutsche Kaiserreich und auch die Fahne wurde ausgewechselt. In der Verfassung der Weimarer Republik am 14. August 1919 wurde abermals die schwarz-rot-goldene Flagge wieder als offizielles Staatssymbol festgelegt. Jedoch konnte sich Schwarz-Rot-Gold auch diesmal nicht dauerhaft durchsetzen. Schon ab 1919 war die Handelsflagge wieder Schwarz-Weiß-Rot und nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Parteifahne der Nationalsozialisten ab 1935 zur Landesflagge. Gemeinsam mit der alten schwarz-rot-weißen Fahne des Deutschen Kaiserreichs galt sie zwischen 1933 und 1945 als Nationalflagge im Dritten Reich.
Die endgültige Anerkennung von Schwarz-Rot-Gold
Zusammen mit dem Zweiten Weltkrieg endete auch die Nazi-Diktatur und die Nationalfarben des Dritten Reichs wurden nach 1945 verboten. Man entschied sich zu jener Flagge zurückzukehren, die schon 1848 und in der Weimarer Republik ein Symbol für Freiheit war. Dieses Mal wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben sogar im Grundgesetz festgelegt, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Dort heißt es im Artikel 22: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Auch die DDR übernahm diese Farben als Staatswappen. Um sich aber dennoch von Westdeutschland abzugrenzen, wurde auf der Flagge in der sowjetischen Besatzungszone ein Wappen aus Hammer, Zirkel und Ährenkranz ergänzt. Der Hammer symbolisierte die Arbeiter, der Zirkel die Denker und der Ährenkranz die Bauern. Doch mit dem Ende der DDR verschwand diese Abwandlung wieder und die schwarz-rot-goldene Fahne wurde im gesamten Land anerkannt.
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