Was bedeuten blaue punkte bei verkehrsschilder

7.4.2022

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Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln. Sie werden von den Behörden festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Aber welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Verkehrs-, oder auch Vorschriftzeichen?

  • Gefahrzeichen weisen auf Gefahrenstellen hin
  • Richtzeichen geben besondere Hinweise
  • Vorschriftzeichen müssen während des Fahrens erkennbar sein

Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile des Straßenverkehrs überhaupt. In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen. Die ADAC Broschüre „Verkehrszeichen in Deutschland“, 763,33 KB gibt einen Überblick.


Gefahrzeichen

101: Gefahrstelle

101-10*: Flugbetrieb

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-11*: Fußgängerüberweg

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-12*: Viehtrieb, Tiere

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-15*: Steinschlag

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-51*: Schnee- oder Eisglätte

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-52*: Splitt, Schotter

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-53*: Ufer

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-54*: Unzureichendes Lichtraumprofil

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-55*: Bewegliche Brücke

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

103: Kurve (rechts)

105: Doppelkurve (zunächst rechts)

108: Gefälle (10 %)

110: Steigung (12 %)

112: Unebene Fahrbahn

114: Schleuder- oder Rutschgefahr

117: Seitenwind

120: Verengte Fahrbahn

121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

123: Arbeitsstelle

124: Stau

125: Gegenverkehr

131: Lichtzeichenanlage

133: Fußgänger

136: Kinder

138: Radfahrer

142: Wildwechsel

151: Bahnübergang

156: Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

159-10: Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

162-10: einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

101: Gefahrstelle

101-10*: Flugbetrieb

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-11*: Fußgängerüberweg

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-12*: Viehtrieb, Tiere

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-15*: Steinschlag

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-51*: Schnee- oder Eisglätte

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-52*: Splitt, Schotter

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-53*: Ufer

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-54*: Unzureichendes Lichtraumprofil

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

101-55*: Bewegliche Brücke

*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.

102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

103: Kurve (rechts)

105: Doppelkurve (zunächst rechts)

108: Gefälle (10 %)

110: Steigung (12 %)

112: Unebene Fahrbahn

114: Schleuder- oder Rutschgefahr

117: Seitenwind

120: Verengte Fahrbahn

121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

123: Arbeitsstelle

124: Stau

125: Gegenverkehr

131: Lichtzeichenanlage

133: Fußgänger

136: Kinder

138: Radfahrer

142: Wildwechsel

151: Bahnübergang

156: Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

159-10: Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

162-10: einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang)

Vorschriftzeichen

201: Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!

205: Vorfahrt gewähren.

206: Halt. Vorfahrt gewähren.

208: Vorrang des Gegenverkehrs

209-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

211-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts

214-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts

215: Kreisverkehr

220: Einbahnstraße

222-20: Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei

223.1: Seitenstreifen befahren

223.2: Seitenstreifen nicht mehr befahren

223.3: Seitenstreifen räumen

224: Haltestelle Linienbusverkehr und Schulbusse

229: Taxenstand

237: Radweg

238: Reitweg

239: Gehweg

240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

241: Getrennter Rad- und Gehweg

242.1: Beginn einer Fußgängerzone

242.2: Ende einer Fußgängerzone

244.1: Beginn einer Fahrradstraße

244.2: Ende einer Fahrradstraße

244.3: Fahrradzone

244.4: Fahrradzone Ende

245: Bussonderfahrstreifen

250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

254: Verbot für Radverkehr

255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

257-50: Verbot für Mofas

257-51: Verbot für Reiter

259: Verbot für Fußgänger

260: Verbot für Kraftfahrzeuge

261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse

263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast

264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite

265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe

266: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge

267: Verbot der Einfahrt

268: Schneeketten vorgeschrieben

269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

272: Verbot des Wendens

273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes

274: Zulässige Höchstgeschwindigkei

274.1: Beginn einer Tempo-30-Zone

274.2: Ende einer Tempo-30-Zone

275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-beschränkungen und Überholverbote

283: Absolutes Haltverbot

286: Eingeschränktes Haltverbot

290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

293: Fußgängerüberweg

294: Haltlinie

295: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

297: Pfeilmarkierungen

297.1: Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens

298: Sperrfläche

299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

201: Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!

205: Vorfahrt gewähren.

206: Halt. Vorfahrt gewähren.

208: Vorrang des Gegenverkehrs

209-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

211-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts

214-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts

215: Kreisverkehr

220: Einbahnstraße

222-20: Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei

223.1: Seitenstreifen befahren

223.2: Seitenstreifen nicht mehr befahren

223.3: Seitenstreifen räumen

224: Haltestelle Linienbusverkehr und Schulbusse

229: Taxenstand

237: Radweg

238: Reitweg

239: Gehweg

240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

241: Getrennter Rad- und Gehweg

242.1: Beginn einer Fußgängerzone

242.2: Ende einer Fußgängerzone

244.1: Beginn einer Fahrradstraße

244.2: Ende einer Fahrradstraße

244.3: Fahrradzone

244.4: Fahrradzone Ende

245: Bussonderfahrstreifen

250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

254: Verbot für Radverkehr

255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

257-50: Verbot für Mofas

257-51: Verbot für Reiter

259: Verbot für Fußgänger

260: Verbot für Kraftfahrzeuge

261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse

263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast

264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite

265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe

266: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge

267: Verbot der Einfahrt

268: Schneeketten vorgeschrieben

269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

272: Verbot des Wendens

273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes

274: Zulässige Höchstgeschwindigkei

274.1: Beginn einer Tempo-30-Zone

274.2: Ende einer Tempo-30-Zone

275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-beschränkungen und Überholverbote

283: Absolutes Haltverbot

286: Eingeschränktes Haltverbot

290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

293: Fußgängerüberweg

294: Haltlinie

295: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

297: Pfeilmarkierungen

297.1: Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens

298: Sperrfläche

299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Richtzeichen

301: Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)

306: Vorfahrtstraße

307: Ende der Vorfahrtstraße

308: Vorrang vor dem Gegenverkehr

310: Ortstafel (Vorderseite)

311-50: Ortstafel (Rückseite)

314: Parken

314-50: Parkhaus, Parkgarage

314.1: Beginn einer Parkraum-bewirtschaftungszone

314.2: Ende einer Parkraum-bewirtschaftungszone

315: Parken auf Gehwegen

316: Parken und Reisen

317: Wandererparkplatz

318: Parkscheibe

325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

327: Tunnel

328: Nothalte- und Pannenbucht

330.1: Autobahn

330.2: Ende der Autobahn

331.1: Kraftfahrstraße

331.2: Ende der Kraftfahrstraße

332: Ausfahrttafel auf der Autobahn

332.1: Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn

333 : Ausfahrt von der Autobahn (Pfeilschild)

333.1: Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn

340: Leitlinie

341: Wartelinie

342: Haifischzähne

350: Fußgängerüberweg

350.1: Radschnellweg Anfang

350.2: Radschnellweg Ende

354: Wasserschutzgebiet

356: Verkehrshelfer

357: Sackgasse

357-50: Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse

358: Erste Hilfe

363: Polizei

365-50: Fernsprecher

365-51: Notrufsäule

365-52: Tankstelle

365-53: Tankstelle mit Autogas

365-54: Tankstelle mit Erdgas

365-55: Autobahnhotel

365-56: Autobahngasthaus

365-57: Autobahnkiosk

365-58: Toilette

365-60: Zelt- und Wohnwagenplatz

365-61: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle

365-62: Pannenhilfe

365-63: Fußgängerunterführung

365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge

365-66: Wasserstofftankstelle

365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz

385: Ortshinweistafel

386.1: Touristischer Hinweis

386.2: Touristische Route

386.3: Touristische Unterrichtungstafel

390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz

390.2: Ende der Maut-Pflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz

391: Mautpflichtige Strecke

392: Zollstelle

393: Informationstafeln an Grenzübergangsstellen

394: Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen

401: Nummernschild für Bundesstraßen

405: Nummernschild für Autobahnen

406: Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)

410: Nummernschild für Europastraßen

415: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen

418: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen

419: Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung

421: Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

422: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten

430: Pfeilwegweiser zur Autobahn

432: Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung

434: Tabellenwegweiser

437: Straßennamensschild

438: Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

439: Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

440: Vorwegweiser zur Autobahn

442: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

448: Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck

zu 448

448.1: Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt

449: Vorwegweiser auf Autobahnen

450: Ankündigungsbake auf Autobahnen (dreistreifig, zweistreifig, einstreifig)

453: Entfernungstafel auf Autobahnen

454: Umleitungswegweiser

455.1: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung

455.2: Ende der Umleitung

457.1: Umleitungsankündigung

457.2: Ende einer Umleitung

458: Planskizze (für Umleitung)

460: Bedarfsumleitung

466: Weiterführende Bedarfsumleitung

467.1: Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung)

467.2: Ende einer Streckenempfehlung

501: Überleitung auf die Gegenfahrbahn

505: Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit verengtem linken Fahrstreifen

514: Kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr

531: Einengung (Ende eines Fahrstreifens)

545: Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit

551: Zusammenführung von Verkehrsströmen

590: Blockumfahrung

301: Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)

306: Vorfahrtstraße

307: Ende der Vorfahrtstraße

308: Vorrang vor dem Gegenverkehr

310: Ortstafel (Vorderseite)

311-50: Ortstafel (Rückseite)

314: Parken

314-50: Parkhaus, Parkgarage

314.1: Beginn einer Parkraum-bewirtschaftungszone

314.2: Ende einer Parkraum-bewirtschaftungszone

315: Parken auf Gehwegen

316: Parken und Reisen

317: Wandererparkplatz

318: Parkscheibe

325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

327: Tunnel

328: Nothalte- und Pannenbucht

330.1: Autobahn

330.2: Ende der Autobahn

331.1: Kraftfahrstraße

331.2: Ende der Kraftfahrstraße

332: Ausfahrttafel auf der Autobahn

332.1: Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn

333 : Ausfahrt von der Autobahn (Pfeilschild)

333.1: Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn

340: Leitlinie

341: Wartelinie

342: Haifischzähne

350: Fußgängerüberweg

350.1: Radschnellweg Anfang

350.2: Radschnellweg Ende

354: Wasserschutzgebiet

356: Verkehrshelfer

357: Sackgasse

357-50: Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse

358: Erste Hilfe

363: Polizei

365-50: Fernsprecher

365-51: Notrufsäule

365-52: Tankstelle

365-53: Tankstelle mit Autogas

365-54: Tankstelle mit Erdgas

365-55: Autobahnhotel

365-56: Autobahngasthaus

365-57: Autobahnkiosk

365-58: Toilette

365-60: Zelt- und Wohnwagenplatz

365-61: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle

365-62: Pannenhilfe

365-63: Fußgängerunterführung

365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge

365-66: Wasserstofftankstelle

365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz

385: Ortshinweistafel

386.1: Touristischer Hinweis

386.2: Touristische Route

386.3: Touristische Unterrichtungstafel

390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz

390.2: Ende der Maut-Pflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz

391: Mautpflichtige Strecke

392: Zollstelle

393: Informationstafeln an Grenzübergangsstellen

394: Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen

401: Nummernschild für Bundesstraßen

405: Nummernschild für Autobahnen

406: Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)

410: Nummernschild für Europastraßen

415: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen

418: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen

419: Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung

421: Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

422: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten

430: Pfeilwegweiser zur Autobahn

432: Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung

434: Tabellenwegweiser

437: Straßennamensschild

438: Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

439: Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

440: Vorwegweiser zur Autobahn

442: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

448: Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck

zu 448

448.1: Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt

449: Vorwegweiser auf Autobahnen

450: Ankündigungsbake auf Autobahnen (dreistreifig, zweistreifig, einstreifig)

453: Entfernungstafel auf Autobahnen

454: Umleitungswegweiser

455.1: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung

455.2: Ende der Umleitung

457.1: Umleitungsankündigung

457.2: Ende einer Umleitung

458: Planskizze (für Umleitung)

460: Bedarfsumleitung

466: Weiterführende Bedarfsumleitung

467.1: Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung)

467.2: Ende einer Streckenempfehlung

501: Überleitung auf die Gegenfahrbahn

505: Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit verengtem linken Fahrstreifen

514: Kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr

531: Einengung (Ende eines Fahrstreifens)

545: Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit

551: Zusammenführung von Verkehrsströmen

590: Blockumfahrung

Verkehrseinrichtungen

600: Absperrschranke

600-60: Sperrpfosten

605: Schraffenbake, Pfeilbake

610: Leitkegel

615: Fahrbare Absperrtafel

616: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

620-40: Leitpfosten (rechts)

620-41: Leitpfosten (links)

625: Richtungstafel in Kurven

626: Leitplatte

627: Leitmal

628: Leitschwelle mit Leitbake

629: Leitbord mit Leitbake

630: Parkwarntafel

600: Absperrschranke

600-60: Sperrpfosten

605: Schraffenbake, Pfeilbake

610: Leitkegel

615: Fahrbare Absperrtafel

616: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

620-40: Leitpfosten (rechts)

620-41: Leitpfosten (links)

625: Richtungstafel in Kurven

626: Leitplatte

627: Leitmal

628: Leitschwelle mit Leitbake

629: Leitbord mit Leitbake

630: Parkwarntafel

Sonstige Zeichen

720: Grünpfeil (Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen)

721: Grünpfeil für Radfahrer

l: Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (Nato-Brückenschilder)

720: Grünpfeil (Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen)

721: Grünpfeil für Radfahrer

l: Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (Nato-Brückenschilder)

Zusatzzeichen (Auswahl)

1000-10: Richtung, linksweisend

1000-21: Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend

1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen

1000-31: beide Richtungen, (z.B. Radweg)

1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links

1001-30: auf ... m (Länge einer Verbotsstrecke)

1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)

1004-30: Nach 200m Entfernung

1004-32: Stop in 100m

1005-30: Reißverschluß erst in ... m

1006-30: Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen

1006-31: Unfallgefahr

1007-30: Ölspur

1007-31: Rauch

1007-32: Rollsplitt

1008-30: Vorfahrt geändert

1008-31: Verkehrsführung geändert

1010-10 Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen

1010-11: Wintersport erlaubt

1010-13: Kennzeichnung von Parkplätzen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen

1010-51: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

1010-58: Personenkraftwagen

1010-59: Pkw mit Anhänger

1010-65: E-Bikes

1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge

1010-67: Wohnmobile

Carsharing

1012-31: Ende

1012-32: Radfahrer absteigen

1012-34: Grüne Welle bei ... km/h

1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei

1020-12: Radfahrer und Anlieger frei

1020-13: Inlineskaten und Rollschuhfahren frei

1020-30: Anlieger frei

1022-10: Radfahrer frei

1022-11: Mofas frei

1022-12: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

1022-13: E-Bikes frei

1022-15: E-Bikes und Mofas frei

1024-10: Personenkraftwagen frei

1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei

1024-14: Kraftomnibusse frei

1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei

1026-30: Taxi frei

1026-32: Linienverkehr frei

1026-35: Lieferverkehr frei

1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei

1026-61: Elektrofahrzeuge frei

1028-30: Baustellenfahrzeuge frei

1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach §40 Abs.1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1040-10: Wintersport erlaubt. zeitlich begrenzt (10-16h)

1040-30: zeitliche Beschränkung (16-18h)

1040-32: Parkscheibe 2 Stunden

1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden

1042-30: zeitliche Beschränkung (werktags)

1042-35: zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen)

1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)

1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ...

1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger

1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

1049-13: Nur Lastkraftwagen, Kraftomnibus und Personenkraftwagen mit Anhänger

1052-30: Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen

1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

1052-35: Gewichtsangabe (7,5t)

1053-34: Auf dem Seitenstreifen

1053-35: Bei Nässe

1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

1060-32: Auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern (im Bereich von Lastkraftwagen-Kontrollen)

1000-10: Richtung, linksweisend

1000-21: Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend

1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen

1000-31: beide Richtungen, (z.B. Radweg)

1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links

1001-30: auf ... m (Länge einer Verbotsstrecke)

1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)

1004-30: Nach 200m Entfernung

1004-32: Stop in 100m

1005-30: Reißverschluß erst in ... m

1006-30: Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen

1006-31: Unfallgefahr

1007-30: Ölspur

1007-31: Rauch

1007-32: Rollsplitt

1008-30: Vorfahrt geändert

1008-31: Verkehrsführung geändert

1010-10 Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen

1010-11: Wintersport erlaubt

1010-13: Kennzeichnung von Parkplätzen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen

1010-51: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

1010-58: Personenkraftwagen

1010-59: Pkw mit Anhänger

1010-65: E-Bikes

1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge

1010-67: Wohnmobile

Carsharing

1012-31: Ende

1012-32: Radfahrer absteigen

1012-34: Grüne Welle bei ... km/h

1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei

1020-12: Radfahrer und Anlieger frei

1020-13: Inlineskaten und Rollschuhfahren frei

1020-30: Anlieger frei

1022-10: Radfahrer frei

1022-11: Mofas frei

1022-12: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

1022-13: E-Bikes frei

1022-15: E-Bikes und Mofas frei

1024-10: Personenkraftwagen frei

1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei

1024-14: Kraftomnibusse frei

1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei

1026-30: Taxi frei

1026-32: Linienverkehr frei

1026-35: Lieferverkehr frei

1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei

1026-61: Elektrofahrzeuge frei

1028-30: Baustellenfahrzeuge frei

1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach §40 Abs.1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1040-10: Wintersport erlaubt. zeitlich begrenzt (10-16h)

1040-30: zeitliche Beschränkung (16-18h)

1040-32: Parkscheibe 2 Stunden

1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden

1042-30: zeitliche Beschränkung (werktags)

1042-35: zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen)

1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)

1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ...

1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger

1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

1049-13: Nur Lastkraftwagen, Kraftomnibus und Personenkraftwagen mit Anhänger

1052-30: Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen

1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

1052-35: Gewichtsangabe (7,5t)

1053-34: Auf dem Seitenstreifen

1053-35: Bei Nässe

1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

1060-32: Auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern (im Bereich von Lastkraftwagen-Kontrollen)

Text: Juristische Zentrale

Wie liest man Schilder?

Die Schilder werden von unten nach oben gelesen, es gilt aber die Regel: „Polizist vor Ampel, Ampel vor Schild“. Das heißt: Gibt es keine Ampel, richten Sie sich nach den Schildern. Regelt ein Polizist den Verkehr, ist dieser zu beachten – egal, was die Ampel sagt.

Welche 3 Arten von Verkehrszeichen gibt es?

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung.
Gefahrzeichen weisen auf Gefahrenstellen hin..
Richtzeichen geben besondere Hinweise..
Vorschriftzeichen müssen während des Fahrens erkennbar sein..

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Verkehrszeichen / Verkehrsschilder & ihre Bedeutung Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile der StVO, also der Straßenverkehrsordnung, denn sie sollen den Verkehr sichtbar regeln. Sie sind behördlich festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.

Welche Vorschriftszeichen gibt es?

Vorschriftzeichen unterteilen sich in zwei verschiedene Kategorien: Verbotsschilder und Gebotsschilder. Verbotsschilder sind meist rund, mit einem roten Rand auf weißem Grund. Gebotsschilder sind häufig auch rund. Sie haben jedoch meist weiße Symbole auf blauem Grund.

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