Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt grundlegende Regeln, um einen möglichst unfallfreien Verkehr zu ermöglichen.
Doch nicht alle Kraftfahrer halten sich an die Vorschriften und unterschreiten beispielsweise den Sicherheitsabstand oder fahren zu schnell.
Solch ein Verhalten gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, sodass der Gesetzgeber gezwungen ist, Verkehrsverstöße zu ahnden. Um z. B. die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen, kommen in der Regel Geräte zur Laser- oder Radar-Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Laser zur Messung der Geschwindigkeit genutzt werden, zu welchen Fehlern es bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung kommen kann und ob sich ein Einspruch lohnt, wenn die Polizei Sie lasert.
Inhaltsverzeichnis
- Wann kommt die Geschwindigkeitsmessung mit Laser zum Einsatz?
- FAQ: Laser-Geschwindigkeitsmessung
- Mit diesen Blitzern kann die Lasermessung erfolgen
- Funktionsweise: Wie erfolgt die Geschwindigkeitskontrolle per Laser?
- Fehlerquellen beim Messen mit Laser
- Einspruch gegen eine Lasermessung
FAQ: Laser-Geschwindigkeitsmessung
Wie geht die Geschwindigkeitsmessung mit Laser vonstatten?
Der Blitzer sendet Lichtimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert und wieder im Gerät eintreffen. Sie werden so immer kürzer, je näher das Fahrzeug kommt. So kann die Geschwindigkeit errechnet werden.
Welche Lasermessgeräte gibt es?
Zum Einsatz kommen z. B. Laser Patrol, TraffiPatrol und Riegl LR90-235 P. Weitere Lasermessgeräte finden Sie hier.
Kann ich einer Lasermessung anfechten?
Auch Lasermessgeräte sind nicht unfehlbar. Klicken Sie hier, um typische Fehlerquellen herauszufinden, mit denen Sie vielleicht Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid untermauern können.
Mit diesen Blitzern kann die Lasermessung erfolgen
- Laser Patrol
- LAVEG
- LTI 20.20 TS/KM
- RIEGL LR90-235P
- RIEGL FG21-P
- TraffiPatrol
- TRAFFIPatrol XR
- TraffiStar S350
- LEIVTEC XV2
- LEIVTEC XV3
- PoliScan Speed
- PoliScan M1 HP
- PoliScan F1 HP
Funktionsweise: Wie erfolgt die Geschwindigkeitskontrolle per Laser?
Bei der Messung der Geschwindigkeit ist die Polizei auf die Verwendung von Technik angewiesen.
Welches Messgerät zum Einsatz kommt, ist grundsätzlich von der Zielsetzung abhängig. Soll beispielsweise eine vielbefahrene Straße dauerhaft überwacht werden, nutzen die Behörden stationäre Blitzer. Laser werden im Gegensatz dazu häufiger in der mobilen Überwachung verwendet.
Soll mit einem Laser die Geschwindigkeit gemessen werden, sendet das Gerät Lichtimpulse aus, welche durch ein Auto reflektiert und wiederum durch ein Empfangsmodul mit Auswertungselektronik aufgefangen werden. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen Fahrzeug und Messgerät ermittelt werden. Um daraus die Geschwindigkeit berechnen zu können, braucht es mehrere Messungen innerhalb kürzester Zeit.
Bei den gängigen Modellen zur Laser-Geschwindigkeitsmessung werden ca. 40 bis 75 Lichtimpulse gesendet. Entsprechend oft wird also auch der Abstand gemessen. Per Weg-Zeit-Berechnung kann auf Basis dieser Werte die Geschwindigkeit ermittelt werden. Damit die Messung möglichst genau wird, ist es wichtig, mit dem Laserstrahl ein gut reflektierendes und wenig streuendes Objekt anzuvisieren. In der Regel ist dieses das Nummernschild vom Auto.
Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die Polizei mit der Laserpistole die Geschwindigkeitsmessung durchführt. Um valide Messerwerte erzeugen zu können, müssen die Beamten eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Einen Blitz und somit ein Beweisfoto gibt es bei dieser Methode nicht. Daher werden Verkehrssünder nach einer Laser-Geschwindigkeitsmessung direkt aus dem Verkehr gewunken. Es folgt die erste Anhörung mit Aufnahme der Fahrerdaten.
Gibt es Laser-Blitzer?
Zur stationären Überwachung des Straßenverkehrs werden meist Blitzer mit Radartechnik eingesetzt. Es gibt aber seit einigen Jahren auch Systeme, welche per Laser die Geschwindigkeitsmessung durchführen. Zu nennen ist beispielsweise das Lasermessgerät PoliScan Speed. Stellt dieses einen Verstoß fest, wird das entsprechende Fahrzeug fotografiert – es blitzt. Auf dem Bild sind dann Fahrer und Nummernschild eindeutig zu erkennen.
Fehlerquellen beim Messen mit Laser
Jede Messmethode kann auch Fehler produzieren. Ursächlich können technische Störungen, aber auch eine falsche Handhabung sein. Bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung mit Pistole ist es beispielsweise unbedingt erforderlich, dass ein Ziel korrekt anvisiert wird.
Ausßerdem muss die Zielelektronik geeicht sein.
Dass den Messergebnissen nicht blind vertraut werden darf, stellte Ende November 2016 das Amtsgericht Mannheim fest. Dem Beschluss zufolge seien viele Messungen vom Laser-Blitzer PoliScan Speed ungültig. Die Überprüfung der Messung kann sich also lohnen.
Laserstörer – erlaubt oder verboten?
Grundsätzlich ist es verboten, eine Laser-Geschwindigkeitsmessung durch spezielle Geräte zu sabotieren. Wer dennoch einen sogenannten Laserjammer einsetzt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem kann der Laserstörer von den Beamten beschlagnahmt und vernichtet werden. Bei einem Kaufpreis von über 500 Euro kann dies ganz schön ins Geld gehen.
Einspruch gegen eine Lasermessung
Sind Sie überzeugt davon, dass bei Ihre Laser-Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war, dann sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Hilfreich ist auch stets die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht. Dieser hat Einblicke in die Messverfahren und kann Fehler aufdecken.
Laser-Geschwindigkeitsmessung: Wie funktioniert das?
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5 Kommentare
Dietmar S. sagt:
11. Dezember 2017 um 6:47 Uhr
Habe gerade einen Anhörungsbogen bekommen, Messung mit Läsergerät auf der Autobahn. Ich kann mich noch gut an die Situation erinnern, auf gleicher Höhe befand sich ein PKW direkt neben mir! Wie sind die Einpruchsmöglichkeiten?
LG S.Antworten
Bußgeldrechner.org sagt:
18. Dezember 2017 um 15:39 Uhr
Hallo Dietmar S.,
um diese beurteilen zu können, benötigt man Akteneinsicht. Schalten Sie bestenfalls einen Anwalt hinzu.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Antworten
Ferdinand sagt:
30. Juli 2018 um 20:01 Uhr
Auf meinem Bußgeldbescheid steht nur „Messung mit Lasergerät und Foto“…
Das Foto ist aber NICHT dabei.
Auch ein Anhörungsbogen oder sowas kam vorab nicht.
Der Bescheid kam direkt per „förmlicher“ Zustellung“.Ist das mittlerweile üblich?
Muss nicht die Type des Gerätes angegeben werden?
Da es eigentlich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit 10 EUR geht, aber der Bußgeldbescheid natürlich schon „Gebühr“ und „Auslagen“ beinhaltet bin ich nun direkt bei 38,50 Eur.