Die Pfändungstabelle zeigt, wie hoch der pfändbare Betrag je nach Einkommen und unterhaltsberechtigten
Personen ist. Wir erklären, wie sie zu lesen ist. Das Wichtigste in Kürze: Off Bei einer Pfändung darf Ihnen nicht alles vom Arbeitseinkommen oder von Sozialleistungen genommen werden. Wie hoch die pfändbaren Beträge sind, richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die von diesem Einkommen leben. Die Pfändungstabelle zeigt die pfändbaren Beträge an. Dabei unterscheidet die Tabelle zwischen dem pfändungsrelevanten Nettoeinkommen (= Nettoeinkommen abzüglich unpfändbarer Einkommensteile) und der Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten müssen. Sie suchen also in der linken Spalte Ihr pfändungsrelevantes Nettoeinkommen und dann in den rechten Spalten die Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten. Welche Personen hierbei zu berücksichtigen sind, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Details dazu finden Sie hier. Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben ein pfändungsrelevantes Einkommen von 2.130 Euro. Die Spalte für 0 Unterhaltspflichtige zeigt, dass von Ihren 2.130 Euro 559,89 Euro gepfändet werden können. Leisten Sie zwei Personen Unterhalt, können entsprechend der Spalte für 2 Unterhaltspflichten nur 8,13 Euro gepfändet werden. Rechner zum ThemaPfändungsrechnerEinfache Berechnung des pfändbaren Lohns mit dem Pfändungsrechner. Ein Chart veranschaulicht das Verhältnis zwischen pfändbarem und unpfändbarem Lohn.Lohn- und Gehaltspfändungen sind eine wirksame Maßnahme, wenn Gläubiger ausstehende Zahlungen eintreiben wollen. In Deutschland gelten derzeit fast 7 Millionen Privatpersonen als überschuldet (Quelle: statista.com). Auch bei Arbeitnehmern, die ihren Unterhaltspflichten nicht ausreichend oder gar nicht nachkommen, wird gern Einkommen gepfändet. Die Aussichten des Gläubigers, so an sein Geld zu kommen, sind gut - wird doch der Arbeitgeber des Schuldners hier mit in die Pflicht genommen. Doch den gesamten Verdienst darf man ihm nicht wegnehmen. Lohn oder Gehalt darf nur oberhalb einer Pfändungsfreigrenze gepfändet werden, der betroffene Arbeitnehmer muss sich selbst und auch seine Familie auch weiterhin versorgen können. Der Ablauf der LohnpfändungFür die Verpfändung des Einkommens benötigt der Gläubiger einen vollstreckungsfähigen Titel. Dann geht es so weiter:
Gründe für die Lohn- bzw. GehaltspfändungDie meisten Lohnpfändungen resultieren aus Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder ehemaligen Ehepartnern, denen nicht wie gefordert nachgekommen wird. Da der Arbeitgeber sowie auch die Höhe des Einkommens oft bekannt sind, kann diese Vollstreckungsmaßnahme gut umgesetzt werden. Oft wird somit auch sozialer Druck erzeugt – auch wenn die Lohnpfändung der Verschwiegenheitspflicht in Personalsachen unterliegt. Für Unternehmen sind die Pfändungen mit erheblichen Aufwand und auch Kosten verbunden, vorliegende oder eingehende Pfändungen werden da nicht gern gesehen. Beliebt ist die Lohnpfändung auch bei den Finanzämtern, etwa wenn nach einer Selbstständigkeit Steuerrückstände geblieben sind. Auch Kreditinstitute verfügen über die Daten der Arbeitgeber, denn bei der Aufnahme von Darlehen lassen sie sich in der Regel Lohnnachweise vorlegen. Warum gibt es eine Pfändungsfreigrenze?Bis zu einem bestimmten Betrag – der Freigrenze, darf das regelmäßige Einkommen eines Angestellten nicht gepfändet werden. Damit soll gesichert werden, dass er trotz Tilgung seiner Schulden genug für seinen eigenen Lebensunterhalt behält und auch seine Familie versorgen kann. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze orientiert sich daher am Existenzminimum, das regelmäßig für Deutschland ermittelt wird und die allgemeinen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Der nicht pfändbare Betrag des Lohnes wird gesetzlich vorgeschrieben, in der Zivilprozessordnung (ZPO) findet sich die entsprechende Tabelle im Paragraph 850c „Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen“. Der Gesetzgeber passt die Freigrenzen regelmäßig, meist alle zwei Jahre, seit 2021 jährlich, an. Die aktuellen Zahlen wurden 2022 für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 veröffentlicht. Wann gilt der Pfändungsfreibetrag?Die in der Pfändungstabelle 2022/2023 genannten Freigrenzen gelten für Pfändungen des Arbeitsverdienstes bei rückständigen Zahlungen. Auch in der Privatinsolvenz wird diese Tabelle angewendet. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Diese Freibeträge werden nicht bei ausstehenden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt. Der Unterhalt von Kindern und anderen Verwandten genießt in Deutschland einen besonderen Status. Die Gesetze in unserem Sozialstaat sorgen dafür, dass die Rechte von engen Angehörigen stets vorrangig berücksichtigt werden. Liegen mehrere Pfändungsbeschlüsse gegen Angestellte vor, so müssen Arbeitgeber Unterhaltspfändungen immer vorrangig bedienen. Erst wenn diese erledigt sind, können weitere Gläubiger befriedigt werden. Ein Selbstbehalt muss dem säumigen Zahler dennoch bleiben, dieser kann jedoch auch deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Wie hoch der nicht pfändbare Betrag genau ist, entscheidet in solchen Fällen das Vollstreckungsgericht. Oft wird für die Berechnung des Unterhalts die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen, die den genauen Bedarf von Unterhaltsberechtigten beziffert. Im Pfändungsbeschluss an den Arbeitgeber können die Gerichte festlegen, dass genau dieser Betrag auch gepfändet werden muss – unbeachtet der Freigrenzen. Pfändungsfreigrenze und PfändungsfreibetragDie Pfändungsfreigrenze, also der insgesamt nicht pfändbare Lohn, setzt sich zusammen aus einem bestimmten Pfändungsfreibetrag und einem unpfändbaren Betrag des über den Freibetrag hinaus gehenden Lohns. Pfändungsfreigrenze = Pfändungsfreibetrag + Unpfändbarer Anteil oberhalb des Freibetrags Wie wird die Höhe der Pfändungsfreigrenze ermittelt?Vorab: Die genaue Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens ist kompliziert. Wir empfehlen, unseren Pfändungsrechner zu benutzen. Ausgangspunkt: das Netto-ArbeitseinkommenZum Arbeitseinkommen gehören neben den typischen Lohn- und Gehaltszahlungen auch Altersrenten sowie Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Bezüge. Arbeitgeber oder andere Verantwortliche für die Einkommenszahlungen müssen bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen genau hinschauen. Sie können vom Gläubiger für solche Beträge, die sie zu viel ausgezahlt haben, haftbar gemacht werden. Allerdings dürfen sie den Gläubiger gar nicht mehr bedienen, wenn ihr Einkommensempfänger die private Insolvenz anmeldet. Nun zählt der gesamte Verdienst zur Insolvenzmasse, der hier ermittelte pfändbare Betrag muss an alle Gläubiger verteilt werden. Grundlage für die Ermittlung des Freibetrages sowie der pfändbaren Summe ist stets das Nettoeinkommen des Schuldners. Beträge zur Rentenversicherung bleiben also unangetastet. Nicht alle Lohn- oder Gehaltsbestandteile sind allerdings (vollständig) pfändbar, hier einige Beispiele:
Gemäß Gesetz ist das monatliche Einkommen immer auf einen durch 10 teilbaren Betrag abzurunden. Dadurch steigt die Berechnungsgrundlage für die Pfändungsfreigrenzen laut Tabelle auch immer in Schritten von 10 Euro. Ab einem Höchstbetrag von 4.077,72 Euro monatlich (Stand Juli 2022 bis Juni 2023) ist das darüber hinausgehende Einkommen voll pfändbar. Eine Beispielrechnung für einen angestellten Mitarbeiter, der ledig und kinderlos ist
Stand: 01.07.22 bis 30.06.23 Der Gesetzgeber erleichtert die Berechnung der nicht pfändbaren Beträge, in dem er in der ZPO, §850c, die entsprechende Pfändungstabelle veröffentlicht. Der Grundfreibetrag bei einer PfändungDer aktuelle Pfändungsfreibetrag (Juli 2022 bis Juni 2023), der für alle Personen ohne Unterhaltspflichten gilt, beträgt 1.330,16 Euro monatlich. Bei wöchentlichen Lohnzahlungen beträgt der Pfändungsfreibetrag 306,12 Euro, bei täglichen Lohnzahlungen 61,22 Euro. Erhöhung des Freibetrages für UnterhaltsverpflichtungenIst der Arbeitnehmer rechtlich verpflichtet, seinem (früheren) Ehe- oder Lebenspartner oder einem Verwandten Unterhalt zu leisten, so steigt der nicht pfändbare Lohnbetrag. Hat der Partner ein eigenes Einkommen, bleibt dieses unberücksichtigt – es gibt also keine eheliche Gesamthaftung. Allerdings zählt er dann auch nicht als unterhaltsberechtigt. Dazu gehören aber leibliche Kinder, ob sie im eigenen Haushalt leben oder nicht, oder auch Eltern, wenn sie Unterhalt eingefordert haben.
Stand: 01.07.22 bis 30.06.23 Pfändungsfreigrenze oberhalb PfändungsfreibetragBezieher höherer Einkommen erhalten auch eine höhere Pfändungsfreigrenze. Denn aus dem Verdienst, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, ist ein weiterer Betrag ebenfalls nicht pfändbar:
Pfändungsfreigrenze: Pfändungsfreibetrag zuzüglich unpfändbarer Anteil darüberEinem Arbeitnehmer soll Lohn gepfändet werden. Er ist seiner nicht selbst verdienenden Ehegattin und seiner Tochter, die in seinem Haushalt lebt, unterhaltspflichtig. Er verdient 2.300 Euro netto.
Stand: 01.07.22 bis 30.06.23 Die Tabelle in der Zivilprozessordnung und natürlich auch unser Pfändungsrechner berücksichtigen diese komplizierten Rechenschritte bereits. Empfehlung: Nachrechnen lohnt sich!Als Betroffener einer Lohnpfändung lohnt es sich nachzurechnen bzw. zu prüfen, ob die Pfändungsfreigrenzen richtig berechnet worden sind. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie hier Fehler vermuten. Wer berät bei Lohnpfändungen?Wer so hoch verschuldet ist, dass sein Gehalt gepfändet wird, sollte sich schnellstens um eine fundierte persönliche Beratung kümmern. Oft reichen die gepfändeten Beträge gar nicht aus, um die Schulden erheblich zu tilgen. Schuldner müssen auch bedenken, dass die Verzinsung ihrer offenen Beträge im Hintergrund weiterläuft. Selbst wenn die Pfändung dann abbezahlt ist, bleiben Schulden bestehen. Verhandlungen mit dem Gläubiger wegen eines Forderungsverzichts oder einer Teilzahlung aus anderen finanziellen Quellen können Einiges bewirken, wenn sie professionell geführt werden. Ob eine Privatinsolvenz angeraten ist, kann ein Schuldenberater oder ein spezialisierter Rechtsanwalt am besten erklären. Weiterführende Informationen zu PfändungDie 10 wichtigsten Tipps Beratung durch Experten QuellenangabenInsbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 01.08.2022Die Seiten der Themenwelt "Pfändung" wurden zuletzt am 01.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 01.07.2022
Bewerten Sie unseren Beitragmit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.4 Sterne bei 27 Bewertungen Wie viel Geld bleibt bei Pfändung?Wie hoch ist die Pfändungsschutzgrenze? Die Pfändungsschutzgrenze für Arbeitseinkommen liegt bei mindestens 1.339,99 Euro netto pro Monat (gilt vom 01.07.2022 bis 30.06.2023). Dieser Betrag darf nicht gepfändet werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich bei einer Kontopfändung selbst um diesen Schutz kümmern müssen.
Was für Pfändungen gibt es?Man unterscheidet zwischen folgenden Pfändungsarten:. Sachpfändung.. Taschenpfändung.. Kontopfändung.. Lohnpfändung / Gehaltspfändung.. Forderungspfändung.. Austauschpfändung.. Doppelpfändung.. Vorwegpfändung.. Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Pfändung?Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze? Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2022 monatlich 1.330,16 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.252,64 Euro.
Wie hoch ist die pfändungsgrenze 2022?Pfändungsfreigrenze wird zum 01.07.2022 kräftig angehoben
Normalerweise gibt es alle zwei Jahre eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Dies ist auch aktuell in Corona-Zeiten wieder der Fall. In der neuen Pfändungstabelle für 2022 – 2023 steigt der monatlich pfändungsfreie Betrag auf 1.340,00 Euro.
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