Wann muss man keinen Unterhalt für Frau zahlen?

Trennungsunterhalt – Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Dauer und die Höhe des Trennungsunterhalts wissen müssen. Die Pflicht, Unterhalt zu zahlen, besteht bereits ab Tag eins der Trennung.

Inhaltsverzeichnis:

1. Was verstehen Juristen unter dem Begriff des Trennungsunterhalts?
2. Wie lange muss ich Trennungsunterhalt zahlen?
3. Welchen Grund gibt es für den Trennungsunterhalt?
4. Wie berechne ich die Höhe des Anspruchs auf Trennungsunterhalt in München?
5. Die Ehezeit hat Einfluss auf die Zeitspanne der Zahlung
6. Die Verfahrensdauer – wie lange muss ich auf Unterhalt warten?
7. Kann ich Unterhaltsansprüche im Ehevertrag ausschließen?
8. Besteht eine sofortige Pflicht zur Arbeitssuche?
9. Sie können sich eine Scheidung nicht leisten?
10. Erstberatung zur Berechnung Ihres Trennungsunterhaltes in München

Was verstehen Juristen unter dem Begriff des Trennungsunterhalts?

Wenn Sie heiraten, verpflichten Sie sich, füreinander einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, sind Sie zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Und das ab dem Zeitpunkt der Trennung, auch wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben.

Der Anspruch richtet sich dabei nach § 1361 BGB und kann nicht rückwirkend gefordert werden.
Als Trennungsunterhalt wird die Geldleistung in der Phase bezeichnet, in der die Trennung zwar vollzogen, die Scheidung indes noch nicht abgeschlossen ist.

Jeder der beiden Noch-Ehegatten soll in dieser Zeit nach der Trennung finanziell abgesichert sein.

2. Wie lange muss ich Trennungsunterhalt zahlen?

Bei dem Anspruch auf Trennungsunterhalt hängt es maßgeblich von Ihnen ab, wie lange Sie Unterhalt bekommen oder aber zahlen müssen.
Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung. Nach der Scheidung werden Sie unter Umständen weiterhin Unterhalt zahlen müssen, die Ansprüche werden dann jedoch als Ehegattenunterhalt bezeichnet.
Bei dieser Art des Unterhalts gelten strengere Vorgaben, sodass Ihr Expartner stärker verpflichtet wird, für sich selbst zu sorgen. Um einen Scheidungsantrag stellen zu können, müssen Sie in der Regel ein Trennungsjahr einhalten. In besonderen Konstellationen ist jedoch auch eine Verkürzung des Trennungsjahres möglich, über die Sie Ihr Rechtsanwalt aufklären kann. Dies betrifft Fälle, in denen ein Ehegatte Verfehlungen gegenüber dem anderen Ehepartner begangen hat. In besonderen Fällen kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt beispielsweise aufgrund eines Seitensprunges verwirkt werden.

3. Welchen Grund gibt es für den Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt soll den finanziell schwächer gestellten Partner absichern, wenn die Weiterführung der Ehe unmöglich erscheint. Grundsätzlich ist jeder Partner nach der Scheidung für sich und sein Leben selbst verantwortlich.

Etwas anderes gilt hingegen im Trennungsjahr. Zu diesem Zeitpunkt stehen beide Ehepartner nach wie vor füreinander ein. Der Unterhalt ist somit erforderlich, um eine Wohnung und die sonstigen Lebenshaltungskosten bezahlen zu können.

4. Wie berechne ich die Höhe des Anspruchs auf Trennungsunterhalt in München?

Haben Sie keine gesonderten Regelungen miteinander vereinbart, berechnet sich der Trennungsunterhalt anhand des Einkommensunterschieds von Ihnen und Ihrem Noch-Ehepartner.

Zunächst wird die Einkommensdifferenz zwischen Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihres Noch-Ehepartners ermittelt. Der bestehende Unterschied wird nun mit 3/7 oder aber mit 45 % (etwa in München) multipliziert. Diesen Unterhalt schulden Sie.

Im Rahmen dieser Berechnung wird jedoch nur Ihr bereinigtes Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Bei einer Beratung durch einen Anwalt lassen sich schnell einige Punkte finden, die die Höhe des Trennungsunterhalts reduzieren oder erhöhen. Da hier viele individuelle und vor allem dynamische Faktoren eine wichtige Rolle spielen, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, um keine wichtigen Fristen zu verpassen und somit Fehler zu vermeiden.

 

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5. Die Ehezeit hat Einfluss auf die Zeitspanne der Zahlung

Bei sehr kurzen Ehen besteht die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ausscheidet. Dies stellt allerdings die Ausnahmesituation dar.
Sind Sie hingegen längere Zeit verheiratet gewesen, die Scheidung haben Sie allerdings noch nicht eingereicht, werden Sie meist auch in dieser Phase Trennungsunterhalt leisten müssen.
Dies hängt damit zusammen, dass Sie sich gegenseitig verpflichtet haben, füreinander einzustehen.

In aller Regel können Sie jedoch davon ausgehen, dass die Dauer des Trennungsunterhalts mindestens ein Jahr beträgt. Haben Sie gemeinsame Kinder, die versorgt werden müssen, kann der Anspruch auch längere Zeit bestehen.
Bei speziellen Fragen steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt Pasch aus München gerne zu einer Beratung zur Verfügung.

6. Die Verfahrensdauer – wie lange muss ich auf Unterhalt warten?

Leider hängt dies maßgeblich von der Arbeitsgeschwindigkeit des zuständigen Gerichts ab. Auch wenn Ihr Anwalt aus München schnell und effektiv arbeitet, müssen Sie unter Umständen einige Zeit warten.
Damit Ihnen, falls Sie dringend auf die Zahlung von Trennungsunterhalt angewiesen sind, nicht das Geld ausgeht, können Sie ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz einleiten.

Die Details können Sie mit Ihrem Anwalt aus München klären. Wichtig ist, dass Sie einen Grund für die Eilbedürftigkeit angegeben können. Dies stellt jedoch, wenn Ihre Finanzen nicht ausreichen, kein Problem dar.

7. Kann ich Unterhaltsansprüche im Ehevertrag ausschließen?

Grundsätzlich sind Regelungen, die den Trennungsunterhalt für die Zukunft pauschal ausschließen, unwirksam. Sie werden dementsprechend von den Gerichten nicht beachtet. Im schlimmsten Fall führt eine solche Unwirksamkeit dazu, dass der gesamte Vertrag an sich nichtig wird. Dies bedeutet für Sie, dass sämtliche Regelungen, die Sie im Ehevertrag geschlossen haben, nicht mehr gelten.

Jedoch besteht die Möglichkeit, die Höhe der Ansprüche auf Trennungsunterhalt zu begrenzen. Dabei kommt es allerdings sehr stark auf den Einzelfall an. Ein Gericht in München entscheidet beispielsweise anders als ein Familiengericht in Düsseldorf. Im Rahmen einer Beratung kann Ihr Anwalt jedoch konkret auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und versuchen, eine günstige Regelung zu finden.

Wenn Sie verheiratet sind und noch keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, können Sie dies auch nachträglich tun. Es gilt allerdings die Voraussetzung, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihr Ehepartner dem Dokument zustimmt.
Damit ein Ehevertrag gültig ist, müssen Sie diesen vor einem Notar abschließen. Missachten Sie diese Form des Vertragsschlusses, entfaltet der Ehevertrag keine Rechtswirkung.

8. Besteht eine sofortige Pflicht zur Arbeitssuche?

Wenn sich ein Paar trennt, müssen erst einmal die Verhältnisse geklärt werden. Während der Trennungszeit besteht daher keine Pflicht, arbeiten zu gehen. Das gilt jedoch nur in dem Fall, in welchem der Unterhaltsberechtigte auch während der Ehe nicht gearbeitet hat.

Sofern Sie Ihren Job in der Trennungszeit aufgeben, haben Sie keinen Anspruch auf erhöhten Unterhalt. Vielmehr wird Ihnen das Einkommen, welches Sie fiktiv erzielen könnten, auf Ihren Anspruch angerechnet.

Es gelten die Lebensverhältnisse, in denen Sie auch vor der Trennung gelebt haben. Wenn Sie lediglich einen Halbtagsjob hatten, so können Sie diesen weiterführen, ohne befürchten zu müssen, dass es zu einer Kürzung Ihrer Ansprüche kommt.

Etwas anderes gilt hingegen, wenn Sie nur kurze Zeit verheiratet waren oder Sie nur deshalb nicht arbeiten gegangen sind, weil Sie die Kindererziehung übernommen haben, die Kinder jetzt allerdings nicht mehr bei Ihnen wohnen.
In diesen Fällen kann es im Falle einer Unterhaltszahlung dazu kommen, dass bereits relativ früh erwartet wird, dass Sie sich um eine Arbeitsstelle bemühen.

Der umgekehrte Fall ist hingegen oft bei langjährigen Ehen gegeben. Wer die Kindererziehung übernommen hat während der andere Partner sich auf seine Karriere konzentriert hat, kann erwarten, dass er nicht sofort wieder arbeiten muss.

9. Sie können sich eine Scheidung nicht leisten?

Wir klären Sie über staatliche Hilfen auf und nehmen gerne Beratungshilfescheine an. Außerdem bieten wir Ihnen Ratenzahlungen an.

10. Erstberatung zur Berechnung Ihres Trennungsunterhaltes in München

Haben Sie noch Fragen, wie etwa: Was ist bei einer längeren Trennungszeit zu beachten? Kommt es bei Versöhnungsversuchen zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres? Besteht in meinem Fall ein Anspruch auf Trennungsunterhalt? Was ändert sich nach der Scheidung?
Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie den Vorteil einer kostengünstigen Erstberatung. Lassen Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen, sodass Sie im Falle einer Gerichtsverhandlung bestens vorbereitet sind. Handeln Sie frühzeitig, um gravierende Nachteile zu vermeiden und lassen Sie sich beraten, da Sie den Trennungsunterhalt nicht rückwirkend fordern können.

Überlassen Sie das Feld nicht Ihrem Expartner, sondern setzen Sie auf einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich des Familienrechts.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei anderen familiären Konflikten mit Rat und Tat zur Seite. Denn bei uns gilt die Devise: UNSERE KOMPETENZ – IHRE STÄRKE

Einen Termin in München erhalten Sie in der Regel binnen 48 Stunden, sodass wir schnell zu einer Lösung finden.

Wann muss ich Unterhalt für die Frau zahlen?

Der Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat.

Wann habe ich kein Anspruch auf Trennungsunterhalt?

2-7 BGB der Anspruch auf Trennungsunterhalt dann entfallen, wenn eine Unterhaltszahlung gegenüber dem zahlenden Ehegatten grob unbillig wäre. Wenn der Unterhalt beziehende Ehegatte durch sein Verhalten die Zahlung des Unterhaltes nicht verdient hat, hat dieser Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verwirkt.