Haben Sie im Ausland Beschäftigungszeiten zurückgelegt? Hier unten finden Sie eine Reihe von Tipps, die beim Rentenantrag nützlich sind.
Renten werden nicht automatisch zuerkannt.
Es muss ein vom zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelter Vordruck zur Beantragung der Rente ausgefüllt und an diesen zurückgeschickt werden. Der für Sie zuständige Ansprechpartner ist der Rentenversicherungsträger Ihres Wohnortes.
Wenn Sie in einem Land wohnen, das innerhalb des Geltungsbereichs der E.U.-Verordnungen liegt, stellen Sie den Rentenantrag entweder
- bei dem Rententräger Ihres Wohnortstaates, oder
- bei dem Rententräger Ihrer letzten Arbeitsstelle in Frankreich.
Bitte beachten
Wenn Sie im Rahmen der E.U-Verordnungen mehreren Rentensystemen angehört haben (französisches Grundsystem), übernimmt der Träger des letzten Rentensystems, zu dem Sie Beiträge geleistet haben, als Hauptstelle die Bearbeitung der Rentenantrags aus dem (den) in- und ausländischen Rentenversicherungssystem(en).
Wenn Sie in einem Land wohnen, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, stellen Sie Ihren Rentenantrag bei dem Rententräger Ihres Wohnortstaates.
Sollten Sie in einem Land wohnen mit dem Frankreich kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, kann der Rentenantrag online über unseren Webauftritt gestellt werden:
Sollten Sie in Frankreich wohnen, können Sie sich an den Rentenversicherungsträger Ihres Wohnortes (CARSAT, CNAV, CGSS) wenden, um das entsprechende Antragsformular des betreffenden Landes zu erhalten. Die örtliche Rentenkasse wird den Antrag an alle beteiligten Rententräger der Länder, in denen Sie Ansprüche erworben haben, weiterleiten.
Sollten Sie in Frankreich ausschließlich selbständig erwerbstätig gewesen sein, wird Ihre Rente unter Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der 27 Mitgliedstaaten der E.U., Andorras, Argentiniens, Brasiliens, Kanadas, Chiles, Süd-Koreas, der Vereinigten Staaten, Indiens, Islands, Japans, Liechtensteins, Marokkos, Neukaledoniens, Norwegens, Polynesiens, Quebecs, von Saint- Pierre-und-Miquelon, der Schweiz und Uruguays, berechnet. Sollten Sie in einem andern, hier oben nicht genannten Land wohnen, stellen Sie Ihren Rentenantrag online oder auf dem Postweg und zwar bei derjenigen französischen Rentenkasse bei der zuletzt Beiträge eingezahlt worden sind.
Wir empfehlen Ihnen sechs Monate vor dem gewünschten Datum des Rentenbeginns den zuständigen Rententräger anzuschreiben.
Bitte beachten
- Sollten Sie eine zwischenstaatlich berechnete Rente beziehen, müssen Sie jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen, um Ihre Rente weiterhin zu erhalten. Dies ist wichtig, da Ihr Rentenversicherungsträger die Auszahlung der Rente unterbricht, sobald die Lebensbescheinigung ausbleibt.
- Wenn Sie nähere Auskunft zu Ihren Rentenansprüchen aus den ausländischen Beschäftigungszeiten wünschen, lesen Sie bitte das Informationsblatt "Information retraite des expatriés".
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Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich haben grundsätzlich keinen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen. Fragen bezüglich französischer Sozialleistungen sind an die zuständigen Stellen in Frankreich zu stellen. Diese finden Sie unter www.service-public.fr in deutscher, englischer und französischer Sprache. Wenn Sie Ihre Rückkehr oder Ihren Umzug nach Deutschland planen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen städtischen Behörden ihres zukünftigen Wohnortes.
Informationen zu Renten in Deutschland und Frankreich
Wenn Sie in Fragen zur Rentenversicherung in Deutschland oder zur Invalidenversicherung sowie Altersversicherung in Frankreich Auskunft oder eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsanstalt.
Merkblatt Rente
Besteuerung der Renten in Deutschland bis einschließlich 2015
Seit dem Jahr 2005 werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach dem deutschen Einkommensteuerrecht umfangreicher besteuert als früher. Personen, die in Frankreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen diese bis einschließlich 2015 in Deutschland versteuern. Ab 2016 sind die deutschen Renten in der französischen Einkommensteuer-Erklärung anzugeben. Die Steuerpflicht in Deutschland entfällt ab 2016.
Zuständig für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer bis einschließlich 2015 ist das Finanzamt Neubrandenburg. Fragen zur Rentenbesteuerung können nur das Finanzamt selbst, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt beantworten. Nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Auskünfte zum Steuerrecht zu erteilen. Auch können sie keine mündlichen oder schriftlichen Übersetzungen von deutschen Steuerbescheiden übernehmen.
Informationen und Steuerformulare des Finanzamts Neubrandenburg für Rentenbezieher im Ausland (mehrsprachig)
Pressemitteilung zur Besteuerung Entschädigungsleistungen
Krankenversicherungsschutz im Rahmen der Couverture Maladie Universelle (CMU)
Frankreich hat mit Dekret 2007-371 vom 21.03.2007 eine EU-Richtlinie in französisches Recht umgesetzt. Danach können nichterwerbstätige Angehörige eines anderen EU-Staats (also auch deutsche Staatsbürger), insbesondere Rentner, Studenten oder Arbeitssuchende, nur noch dann in Frankreich rechtmäßig ihren Wohnsitz nehmen, wenn sie die im Merbklatt genannten Voraussetzungen erfüllen.
Merkblatt zum Krankenversicherungsschutz im Rahmen der CMU