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Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?
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Bei erheblicher Sichtbehinderung durchBei erheblicher Sichtbehinderung durch
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Eintrag › Frage: 2.2.17-101 [Frage aus-/einblenden]
Autor: potsdam63
Datum: 9/20/2009
Die StVO schreibt vor: "§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern,
sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. ..."
Antwort 1 und 2: Richtig
Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, dann müssen wir unser Fahrzeug auch am Tag kenntlich machen (Licht einschalten), damit wir von anderen Verekehrsteilnehmern besser gesehen werden. Normalerweise benutzen wir dazu das Abblendlicht. Sind an unserem Fahrzeug zusätzlich Nebelscheinwerfer vorhanden, dann dürfen wir diese bei Nebel; Schneefall oder Regen ebenfalls benutzen (wie oben in der StVO nachzulesen allerdings nur bei dieser Witterung. Die Benutzung der Nebelscheinwerfer ohne Regen; Nebel oder Schnellfall stellt dagegen eine Ordnungswidrigkeit dar). Die Antworten 1 und 2 sind richtig
Antwort 3: Falsch
Wenn die Sicht durch die Winschutzscheibe durch Eis behindert ist, dann dürfen wir gar nicht fahren. (Durch die Benutzung der Nebelscheinwerfer wird die Sicht im Übrigen nicht verbessert. Das Fahren mit vereister Windschutzscheibe ist eine Ordnungswidrigkeit, da ich den Verkehr nicht ausreichend beobachten kann und somit mich und andere gefährde).