Geschäftsbriefe lesen sich oft …sagen wir mal „sehr gleich“. Manche Formulierungen finden sich praktisch unverändert immer wieder. Das zeugt nicht gerade davon, dass sich der Schreiber viele Gedanken gemacht hat. Eher davon, dass er schlecht abgeschrieben hat. Show
Doch was per se schon schlecht ist, lässt sich ohne viel Mühe auch noch schlechter machen: Indem man bei den Standard-Formulierungen ganz einfach zu den besonders miesen greift! Hier ist die (S)Hitliste der fünf Formulierungen, die Sie nur dann verwenden sollten, wenn Sie bereits zu viele Kunden haben: Bezüglich unseres Telefonats …„Bezugnehmend auf unser Gesprächs vom …“ Hölzern und tot, aber nicht totzukriegen. Behördendeutsch eben. Wie wär’s denn mal mit: „Am … haben wir über … gesprochen. Wie gewünscht schicke ich Ihnen …“ Wenn der Kunde mal wieder Mühe macht …„Wir bemühen uns …“ Ihre Bemühungen in allen Ehren. Doch nicht umsonst heißt die bekannte Arbeitszeugnis-Formulierung „XY war bemüht …“ übersetzt: „XY hat rein gar nichts hinbekommen“. Schlimmer geht’s kaum. Der Verfasser solcher Formulierungen stellt sich nicht nur ein schlechtes Zeugnis aus, sondern erwähnt obendrein, dass der Kunde ihm Mühe macht. Statt: „Wir bemühen uns, Ihre Wünsche umzusetzen.“ Falls nicht alle Wünsche erfüllt werden können, kann man auch „Soweit möglich, setzen wir Ihre Wünsche gerne um.“ schreiben. Statt: „Wir bemühen uns, so schnell wie möglich zurückzurufen.“ Statt: „Wir sind stets bemüht, Ihren Anforderungen gerecht zu werden“ Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten …Unwahrscheinlich. Diese bekannte Formulierung in Angeboten taugt eher dazu, den Adressaten einzuschläfern. Vor allem das besonders unglückliche Anhängsel „sollten“ erweckt den Anschein, dass nicht einmal der Verfasser selbst an das geweckte Interesse glaubt. Fordern Sie Ihren Leser lieber aktiv zum nächsten Schritt auf! Natürlich kann es nicht schaden, zusätzlich einen kleinen Anreiz mitzuliefern: „Überzeugt? – Rufen Sie uns an! Sie erhalten …“ Ebenfalls empfehlenswert: Die Möglichkeit zur Rückfrage zu geben. Allerdings sollten Sie nicht unbedingt den Standardsatz „Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung“ verwenden und am besten gleich den richtigen Ansprechpartner nennen. Zum Beispiel so: „Haben Sie noch Fragen zu unserem Angebot? – Unter Telefon … hilft Ihnen Frau/Herr XY gerne weiter!“ Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben …… Hat in Angeboten ebenfalls nichts zu suchen. Eigentlich ja nicht schlecht, wenn einem gedient wird. Trotzdem will beim Leser da keine rechte Freude aufkommen. Spaß klingt jedenfalls anders. Liefern Sie lieber einen wahren Grund zur Freude mit: „Die pünktliche Lieferung/Fertigstellung am …/zu Ihrem Wunschtermin … sichern wir Ihnen gerne zu.“ Na also … Wer will da nicht sofort zugreifen? Verbliebenes in der Grußformel„Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen …“ Ja, wo verbleiben Sie denn bloß? – Spaß beiseite: Solche Formulierungen sind genau wie etwa „Hochachtungsvoll“ schlicht veraltet. „Mit den besten Grüßen“ oder „Mit freundlichen Grüßen“ reicht vollkommen aus. Auf keinen Fall sollten Sie jedoch mit „MfG“ abkürzen. Da wird eher die Faulheit des Schreibers denn ein freundlicher Gruß vermittelt. |