Vermögenswirksame leistungen bedeutung

Selbst Menschen mit einem geringeren Einkommen können sich durch kleinere monatliche Einzahlungen ein solides finanzielles Polster aufbauen. Arbeitnehmer und Staatsdiener werden dabei zuweilen über vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn unterstützt. Teilweise stockt der Staat den Betrag sogar mit Prämien auf.

Veröffentlicht am 25. August 2017, aktualisiert am 22. Februar 2021

  • Arbeitnehmer und Staatsdiener können von ihrem Arbeitgeber bis zu 480 Euro pro Jahr an vermögenswirksamen Leistungen erhalten.
  • Zusätzlich gibt es für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen die Möglichkeit, einen Bonus vom Staat zu beanspruchen.
  • Angesichts niedriger Zinsen für bezuschusste Sparverträge ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss über Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VwL oder VL)? Es handelt sich dabei um regelmäßige zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die in einen Bank- oder Fondssparplan beziehungsweise Bausparvertrag investiert oder zur Tilgung einer Baufinanzierung verwendet werden können. Der Arbeitgeber unterstützt somit direkt den Vermögensauf- beziehungsweise Schuldenabbau seines Mitarbeiters. Die monatliche Unterstützung beträgt dabei bis zu 40 Euro monatlich.

Das Geld, das angespart wird, ist für den Arbeitnehmer nach frühestens sieben Jahren verfügbar – ein wenig Geduld müssen Sparer also mitbringen. Allerdings sind bei maximaler Zahlung nach der Mindestlaufzeit 3.360 Euro angespart plus Zinsen und gegebenenfalls staatlicher Unterstützung. Wer am Ende möglichst viel Geld im Topf haben möchte, sollte sich im Vorfeld beispielsweise mithilfe eines Experten genau mit den Konditionen verschiedener Sparformen auseinandersetzen.

Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Unterstützung für Geringverdiener

Menschen mit einem geringen Einkommen profitieren besonders von den vermögenswirksamen Leistungen. Denn sie erhalten bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro (35.800 Euro bei Ehe- und Lebenspartnern) zusätzlich die sogenannte Arbeitnehmersparzulage für wohnwirtschaftliche Zwecke. Das kann beispielsweise ein Bausparvertrag sein.

Wer das Geld lieber in einen Bank- oder Fondssparplan investiert, hat bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro Anspruch auf die zusätzliche staatliche Unterstützung. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt jährlich bis zu 43 Euro für Singles, die in einen Bausparvertrag investieren, und bis zu 80 Euro für Sparpläne.

Aber Achtung: Zahlt der Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 480 Euro an vermögenswirksamen Leistungen pro Jahr, reduziert sich der Anspruch auf die zusätzlichen Prämien. Sparer können allerdings den Betrag selbstständig aufstocken, um sich auf diese Weise die volle Unterstützung vom Staat zu sichern.

Tipp: Die Arbeitnehmersparzulage kann für zwei Verträge gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, Singles können jährlich bis zu insgesamt 123 Euro für einen Sparvertrag und einen Bausparvertrag vom Staat erhalten.

Wohnungsbauprämie: Alternative Unterstützung für Wohneigentum

Menschen, deren zu versteuerndes Einkommen knapp über der Höchstgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt, haben unter Umständen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Dazu müssen sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investieren oder zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen beziehungsweise für Sparverträge einsetzen, die ebenfalls dem Erwerb von Wohneigentum dienen.

Die Einkommensgrenze beträgt bei der Wohnungsbauprämie 35.000 Euro (70.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Partner). Sparer erhalten 10 Prozent der Aufwendungen als Prämie, jedoch maximal 70 Euro jährlich (140 Euro).

Werden auf vermögenswirksame Leistungen Abgaben fällig?

Vermögenswirksame Leistungen sind weder steuer- noch abgabenfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwar den vollen zugesagten Betrag in den jeweiligen Vertrag einzahlt. Allerdings werden die Leistungen faktisch in das Bruttoeinkommen gerechnet, sodass sich die Höhe der Abgaben entsprechend erhöht. Abhängig von Faktoren wie dem persönlichen Steuersatz und der Steuerklasse, verringert sich dadurch das Nettoeinkommen.

Jedoch gibt es die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dann werden in der Einzahlungsphase keine Steuern und Sozialabgaben fällig, wohl aber in der Rentenphase.

Muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich eine freiwillige Unterstützung durch den Arbeitgeber. Daher können Arbeitnehmer nicht auf die Leistungen pochen. Jedoch sehen einige Tarif- und Arbeitsverträge VwL in bestimmter Höhe vor. Gerade Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie haben, können ihren Chef zudem bitten, VwL anstatt einer anstehenden Gehaltserhöhung zu zahlen, da sie auf diese Weise gegebenenfalls durch die Zulagen mehr profitieren.

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Was ist der Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen?

Ein großer Vorteil von VL ist, dass der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Darüber hinaus gibt der Staat – je nach VL-Plan – auch noch sein Scherflein dazu als Arbeitnehmersparzulage. Das gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Was zählt als vermögenswirksame Leistungen?

Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag, einen Baukredit, in einen Wertpapiersparplan oder in bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge. Das Vermögensbildungsgesetz regelt, wer grundsätzlich Anspruch auf VL hat und welche staatliche Förderung es gibt.

Für wen lohnt sich vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL) lohnen sich bereits ab einer Mindestsumme – und trotzdem ist die Sparform bei vielen Arbeitnehmern, die einen Anspruch darauf hätten, unbeliebt. Etwa 32 Prozent der Beschäftigten lassen sich laut einer Studie der Postbank aus dem Jahr 2014 attraktive Renditen entgehen.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen bezahlt?

VL werden nicht mit dem Gehalt ausbezahlt, sondern fließen direkt vom Arbeitgeber in eine vereinbarte Anlageform. Jeden Monat können Sie bis zu 40 Euro erhalten. Unabhängig von der Höhe Ihrer sonstigen Bezahlung, Ihrer Position oder erbrachten Leistungen.