Spd will bürgergeld statt hartz iv

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Erstellt: 14.09.2022, 15:50 Uhr

KommentareTeilen

Spd will bürgergeld statt hartz iv

SPD, Gründe und FDP planen Änderungen in Bezug auf Hartz IV. Die Sozialhilfe soll durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzt werden. © Jan Woitas/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Arbeitslosengeld II wird durch Bürgergeld ersetzt. Doch was genau sind die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Hartz IV?

Frankfurt - In Deutschland ist Hartz 4 bald Geschichte. Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II ablösen. Doch was bedeutet das konkret für Bezieherinnen und Bezieher?

Bereits vor den Koalitionsverhandlungen war klar, dass das Bürgergeld die alten Leistungen ablösen wird. In den Ergebnissen der Sondierungen zwischen SPD, Grünen und FDP wurde damals festgehalten: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Doch kann dies alles eingehalten werden?

Hartz 4 wird zu Bürgergeld: Was wird sich dadurch ändern?

Das Arbeitslosengeld II befand sich immer wieder im Kreuzfeuer von Kritikerinnen und Kritikern. Der Regelsatz von 449 Euro ab 2022 sei viel zu niedrig. Im Vergleich zum Vorjahr wurde er um gerade einmal drei Euro angehoben. Dieser Hartz-4-Satz reiche nicht für eine gesunde Ernährung. Auch das Sozialbündnis „aufRecht bestehen“ übte scharfe Kritik und betonte, dass gerade durch die Corona-Krise Hartz-4-Bezieher:innen noch tiefer in die Armut rutschen. Von den steigenden Energiepreisen ganz abgesehen.

Doch was unterscheidet das Bürgergeld von Hartz 4? Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien wird erneut betont, dass es zur Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert sein soll. Neu ist: Das Bürgergeld soll in den ersten beiden Bezugsjahren gewährt werden, ohne dass die Leistung auf das Vermögen oder die Größe der Wohnung angerechnet wird. Laut dpa wurde diese Prüfung bereits während der Corona-Krise ausgesetzt.

Aus Hartz 4 wird Bürgergeld: Das soll sich bei Leistungen und Schonvermögen ändern

Weiterhin soll das Schonvermögen erhöht werden, sowie dessen Überprüfung vereinfacht und digitalisiert werden. Schonvermögen wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt. Dazu zählt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

  • Freibetrag
  • Angemessener Hausrat und Kraftfahrzeug
  • Erbstücke mit besonderem Wert
  • Wohneigentum, das selbst genutzt wird (größenabhängig)
  • Altersvorsorgevermögen bei Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und die Riester-Rente. Des Weiteren gibt es auch für sonstiges Vermögen der Altersvorsorge einige Freibeträge, doch hier gelten spezielle Bedingungen.

Wie stark das Schonvermögen erhöht werden soll, wird im Koalitionsvertrag nicht genannt. Jedoch hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich einige seiner Pläne auf der SPD-Webseite veröffentlicht. Er möchte, dass Vermögen nur dann überprüft wird, wenn es über 60.000 Euro liegt. Bei jedem weiteren Haushaltsmitglied sollen nochmals 30.000 Euro dazukommen.

Bürgergeld statt Hartz 4: Kosten sollen leichter erstattet werden können

Im Koalitionsvertrag heißt es zum Thema Bürgergeld außerdem, dass die „Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten“ werden soll. Dafür soll der gesetzliche Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen verbessert werden. Somit sollen Kommunen imstande sein, Kosten für Heizung und Wohnung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.

Einfacher soll es für Beziehende unterschiedlicher Sozialleistungen werden. Bürgergeld, Wohngeld und andere Leistungen sollen so zusammengefasst und aneinander angepasst werden, dass „Transferentzugsraten die günstigsten Wirkungen hinsichtlich Beschäftigungseffekten und Arbeitsmarktpartizipation in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erzielen, die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert und Grenzbelastungen von 100 und mehr Prozent ausgeschlossen werden.“ Heißt vereinfacht, dass diese Betroffenen nicht mehr wie bei Hartz 4 über Gebühr belastet, sondern entlastet werden sollen. Und ihnen ein größerer finanzieller Spielraum bleibt.

Auch bei der Weiterbildung soll es vorangehen. „Bürgergeldberechtigten kann im Rahmen der Teilhabevereinbarung für die Teilnahme an der Eingliederung dienenden Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen ein befristeter Bonus gezahlt werden“, steht im Koalitionsvertrag. Hubertus Heil sprach von einem geplanten Bonus von 150 Euro im Monat, für alle Betroffenen, die sich weiterbilden wollen.

Hartz 4 wird abgelöst: Zuverdienste sollen beim Bürgergeld verbessert werden

Menschen in der Grundsicherung sollen mehr Geld dazuverdienen dürfen. Bisher blieb Minijobbern mit Hartz 4 nur wenig Geld übrig. In der Regel ist nur ein geringer Teil anrechnungsfrei, während der Rest versteuert und mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Konkrete Zahlen zur Höhe des Bürgergeldes fehlen jedoch im Koalitionsvertrag. Doch es werden einige konkrete Personengruppen genannt, die profitieren.

„Die Anrechnung von Schüler- und Studentenjobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II sowie Pflege- oder Heimkindern soll entfallen. Bei Auszubildenden erhöhen wir den Freibetrag.“ Außerdem sollen erwerbsgeminderte Personen sowie Personen, die Rente beziehen, in der Grundsicherung mehr Möglichkeiten bekommen, etwas dazuzuverdienen. Für ehrenamtliche Helfer soll deren Aufwandsentschädigung mit einem Freibetrag versehen werden. In seinen Plänen sprach Arbeitsminister Heil auch davon, dass „Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen gelten“ solle.

Bürgergeld statt Hartz 4: Kritik an Plänen der Ampel-Regierung

Schon nachdem der Begriff „Bürgergeld“ das erste Mal fiel, hagelte es Kritik. Auch jetzt sind viele Fragen noch offen. Zugleich monieren Kritikerinnen und Kritiker, dass viele Nachteile von Hartz 4 auch in der neuen Grundsicherung enthalten seien. So könnte es auch weiterhin Sanktionen und Kürzungen der Grundsicherung geben. Bis spätestens 2022 muss das Sanktionsgesetz neu formuliert werden, hat der Bundesgerichtshof 2019 geurteilt. Danach sind Sanktionen wieder möglich. Auch die Tatsache, dass die Höhe der Regelsätze beim Bürgergeld noch nicht festgelegt wurde, sorgt für Unmut. Sarah-Lee Heinrich, Sprecherin der Grünen Jugend, fordert höhere Regelsätze, da derzeit „Niedriglohnsektor und Hartz IV Hand in Hand“ gehen. Das berichtet Merkur.de.*(slo) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Wie läuft das mit dem Bürgergeld?

Der wesentliche Unterschied zum Arbeitslosengeld II besteht darin, dass das Bürgergeld, das die SPD vorschlägt, erst nach einer deutlich verlängerten Berechtigung auf Arbeitslosengeld I eingreift und eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht.

Was ist der Unterschied von Bürgergeld und Hartz 4?

Bei Hartz IV gibt es einen Regelsatz, der bei 449 Euro liegt. Beim Bürgergeld soll der Regelsatz 502 Euro betragen. Das Bürgergeld orientiert sich an der bevorstehenden Inflationsrate.

Wer bekommt das neue Bürgergeld?

Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Wer bereits Arbeitslosengeld 2 bekommt, muss keinen neuen Antrag stellen. Wer derzeit noch kein Arbeitslosengeld 2 bekommt, kann Bürgergeld bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen – bei den Jobcentern. Das soll auch rein digital möglich sein.

Wann kommt das Bürgergeld und wie hoch wird es sein?

Der Regelsatz des Bürgergeldes wird laut dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 14. September 2022 502 Euro betragen. Das ist der Regelsatz für Alleinstehende. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro monatlich. Die Einführung des Bürgergeldes erfolgt zum 1. Januar 2023.