Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Der heutige
biometrische Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem Ihre Fingerabdrücke und Ihr Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind. Sämtliche Schweizer Reiseausweise werden in der Schweiz hergestellt.
Beantragen Sie den Pass und die Identitätskarte online. Nach der Prüfung Ihres Antrages werden Sie eingeladen, in der zuständigen Schweizer Vertretung Ihre Daten erfassen zu lassen. Prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere und
bestellen Sie Ihre neuen Ausweise rechtzeitig.
Es gibt zur Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Schweizer Reisedokumentes für Minderjährige und Personen unter Beistand keine besonderen Formvorschriften. Die Erklärung kann in Briefform oder anhand folgendem Muster verfasst werden: Einverständniserklärung für Minderjährige (PDF, 1 Seite, 209.8 kB) Einverständniserklärung für Minderjährige und Personen unter Beistand
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Letzte Aktualisierung 19.02.2021
Allgemeine Informationen
Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
- Kinderreisepässe sind 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig
- die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist
- sie können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu erhalten Sie in ihrem Reisebüro oder beim Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes. Ansonsten benötigt ihr Kind einen ePass.
Voraussetzungen
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung zu stellen, das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Der Sorgerechtsbeschluss muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Das Kind ist in Duderstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis/e der antragsberechtigten Person/en
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde bei erstmaliger Ausstellung
- Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Einverständniserklärung der nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben, aber ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass soll ebenfalls mitgebracht werden.
Welche Gebühren fallen an?
- die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
- die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
- die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlage
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Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
- Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Sie können Ihren
Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse
geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung
abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: 'PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten'.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16
Jahre oder älter ist.
- Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise