Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als ntig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater
Starke Leistung. Ganz persnlich.
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Gesetzliche Zuzahlungen.Ein berblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater.
Als gesetzlich Versicherter bernehmen Sie bei einigen medizinischen Leistungen einen Teil der Ausgaben selbst, zum Beispiel bei Krankengymnastik, Medikamenten oder einer Behandlung im Krankenhaus. Diesen Anteil nennt man Zuzahlung.
Die wichtigsten Zuzahlungen auf einen Blick.
Zuzahlungen fr
Arzneimittel Fahrkosten Hilfsmittel Verbandmittel
10 % der Kosten, mindestens 5, und maximal 10, .
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei krankhafter Inkontinenz): Zuzahlung ist auf 10, pro Monat begrenzt und es gibt keine Mindestgrenze von 5, .
Husliche Krankenpflege Heilmittel (Bder, Massagen etc.)
10 % der Kosten plus 10, je Verordnung. Husliche Krankenpflege: Die 10 %ige Zuzahlung ist auf die ers-ten 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr begrenzt.
Haushaltshilfe Soziotherapie
Je Tag 10 % der Kosten, mindestens 5, , maximal 10, .
Stationre Krankenhaus- behandlung
10, je Tag, fr maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die 28 Tage umfassen auch Anschlussheilbehandlungen.
Stationre oder ambulante Reha
10, je Tag. Bei Anschlussheilbehandlungen nach Ihrer stationren Krankenhausbehandlung bezahlen Sie die 10, nur fr insgesamt maximal 28 Tage.
Stationre Vorsorgemanahme 10, je Tag.
Hhe der Zuzahlung Ausnahme
Wie viel Zuzah- lungen sind von mir zu leisten?
Ihre Zuzahlungen sind auf 2 % der jhrlichen Bruttoeinnahmen Ihres Haushalts begrenzt. Fr die Berechnung dieser Grenze werden immer die Einnahmen und Zuzahlungen aller Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt betrachtet. Zum Haushalt gehren Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie ihren 18. Geburtstag feiern unabhngig davon, wie sie krankenversichert sind. Ab dem Folgejahr werden Kinder nur noch zum gemein-samen Haushalt gezhlt, sofern sie gesetzlich familienversichert sind. Haben Sie die 2-%-Grenze erreicht, sind Sie und alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder fr das restliche Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wie hoch die Grenze Ihrer Zuzahlungen in etwa ist, knnen Sie online unter sbk.org/zuzahlungsrechner ermitteln oder Sie fragen Ihren persnlichen SBK- Kundenberater.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr brauchen keine Zuzahlungen zu leisten auer bei Fahrkosten. Die Hchstgrenze jeder Zuzahlung sind die tatschlichen Kosten des Mittels oder der Behandlung.
Sind noch Fragen offen?
Weitere Informationen zu Zuzahlungen und ein Rechenbeispiel erhalten Sieonline unter sbk.org/zuzahlungen. Ihr persnlicher Kundenberater steht Ihnenauch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Seine Kontaktdaten finden Sie untersbk.org/kundenberater. Oder nutzen Sie unser SBK-Kundentelefon0800 0 725 725 725 0 (gebhrenfrei innerhalb Deutschlands).
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Gibt es auch eine niedrigere Grenze?
Diese Grenze wird auf 1 % gesenkt, wenn ein Familienmitglied im gemeinsamen Haushalt schwerwiegend chronisch erkrankt ist. Dies ist bei einer Dauerbehandlung der Fall, das heit, dass die Krankheit wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal rztlich behandelt wurde.
Zustzlich muss mindestens einer der folgenden Punkte zutreffen:
Das Familienmitglied braucht eine kontinuierliche medizinische Behandlung: Ohne diese wrde sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern, die Lebenserwartung vermindern oder die Lebensqualitt dauerhaft beeintrchtigen.
Das Familienmitglied ist pflegebedrftig in der Pflegestufe 2 oder 3.
Bei dem Familienmitglied liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % oder eine Minderung der Erwerbsfhigkeit (MdE) von mindestens 60 % vor.
Welche Einnahmen werden in die Berechnung einbezogen?
Alle persnlichen Einnahmen, mit denen Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten, spielen bei der Berechnung eine Rolle. Zu diesen Einnahmen gehren zum Beispiel gesetzliche Renten, Gehalt oder Lohn, Sparzinsen, Unterhaltszahlungen und Mieteinnahmen.
Es werden immer die Bruttobetrge Ihrer Einnahmen betrachtet, das heit vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Sparen Sie sich das Sammeln der Belege: Wenn Sie schon vorab wissen, dass Sie im kommenden Jahr 2 % bzw. 1 % Ihrer Einnahmen fr Zuzahlungen ausgeben, knnen Sie den Betrag im Voraus an uns berweisen. Sie erhalten dann pnktlich zu Beginn des Jahres Ihren Befreiungsausweis, sodass unterjhrig keine weiteren Zuzahlungen auf Sie zukommen. Bitte sprechen Sie dafr einfach Ihren persnlichen SBK-Kundenberater an.
Kann ich meinen Zuzahlungsbetrag auch im Voraus bezahlen?
Wie erhalte ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurck?
Haben Sie im Kalenderjahr bereits Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet ber 2 % bzw. 1 % Ihrer Einnahmen liegen? Dann bekommen Sie diesen Teil zurck. Laden Sie einfach online unter sbk.org/zuzahlungsbefreiung Ihren persnlichen Antrag herunter oder lassen Sie sich den Antrag von Ihrem persnlichen SBK- Kundenberater zuschicken. Bitte sammeln Sie dafr Ihre Belege.
Mein Tipp: In vielen Apotheken knnen Sie sich am Jahresende einen Sammel-beleg ausdrucken lassen.
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Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
Persnliche Angaben Name, Vorname des Versicherten Geburtsdatum Versichertennummer
Strae, Hausnummer PLZ Ort
Telefon Abweichende Kontaktadresse (Name, Anschrift, Telefonnummer)
ber welche Bruttoeinnahmen verfgen Sie? (Bitte Nachweis beifgen)
Einkommensart Monatlicher Betrag Jhrlicher Betrag
Lohn, Gehalt, Einkommen aus selbststndiger Ttigkeit
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II
Gesetzliche Rente (LVA, BFA, Knappschaft usw.)
Betriebsrenten
Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
Sonstige Einnahmen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieten)
Familienstand
ledig/geschieden/verwitwet verheiratet getrennt lebend
mitversicherte Kinder: Anzahl
ber welche Bruttoeinnahmen verfgen Ihre Angehrigen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben? (Zu den Bruttoeinnahmen gehren alle Einknfte eines Haushaltes. Bitte jeweiligen Nachweis einfgen. Fr Angehrige werden u. U. Freibetrge abgezogen.)
Vor- und Nachname Ehegatte/Kind Geburtsdatum Krankenkasse Einkommensart Monatlicher Betrag Jhrlicher Betrag
Die steuerliche Veranlagung fr mich und meinen Ehegatten erfolgt getrennt
zurck an:
SBK 80227 Mnchen
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Zuzahlungen im laufenden Jahr
Bitte legen Sie alle Zuzahlungsquittungen fr das laufende Jahr bei. (Sammeln Sie unbedingt Ihre Belege! Lassen Sie sich stets eine Besttigung ber die jeweils geleistete Zuzahlung ausstellen.)
Den sich ergebenden Erstattungsbetrag bitte ich auf folgendes Konto zu berweisen:
Kontoinhaber IBAN
Geldinstitut BIC
Ich bitte die SBK, diese Bankverbindung nur einmalig fr die Erstattung zu nutzen.
Ich wnsche, dass diese Bankverbindung auch fr alle zuknftigen Transaktionen gespeichert wird.
Ort, Datum Unterschrift des Versicherten Telefonnummer (fr Rckfragen)
Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des 62 SGB V
55
Die Feststellung, dass der Versicherte an einer schwerwiegenden chronischen Krankheit leidet, wird durch die Krankenkassen getroffen. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn eine Dauerbehandlung gem Abschnitt B 1 vorliegt und eines der Merkmale (A 1 bis A 3) vorhanden ist.
Zuerst von der Krankenkasse auszufllen!
Name, Vorname des Versicherten
Geburtsdatum Versichertennummer
A 1 Es liegt eine Pflegebedrftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
ja nein A 2 Es ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % oder der Schdigungs-
folgen (GdS) bzw. eine Minderung der Erwerbsfhigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach Mastben des 30 Abs. 1 BVG oder des 56 Abs. 2 SGB VII festgestellt worden.
ja nein
Ausstellungsdatum
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Muster 55 (7.2008)
Stempel/Unterschrift der Krankenkasse
Vom Vertragsarzt auszufllen!
B 1 Der oben genannte Versicherte istwegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung
seit dem
Eine Dauerbehandlung liegt vor, wenn die/der Versicherte mindestens ein Jahr lang vor Ausstellen dieser Bescheinigung jeweilswenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in rztlicher Behandlung war.
Dauerdiagnose(n)
Ende der Dauerbehandlung
nicht absehbar voraussichtlich am
B 2 Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung der unter B 1 genannten Krankheit erforderlich (rztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), da ohne Behandlung nach rztlicher Einschtzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeintrchtigung der Lebensqualitt zu erwarten ist.
ja nein
Die Vergtung fr das Ausstellen dieser Bescheinigung erfolgt ber die hausrztliche Versichertenpauschale bzw.ist die Nr. 01610 EBM berechnungsfhig.
Ausstellungsdatum
Vertragsarztstempel/Unterschrift des Arztes
Abschlieend von der Krankenkasse auszufllen!A 3 Es liegt eine rztliche Bescheinigung der kontinuierlichen Behandlungserfordernis gem Abschnitt B 2 vor.
ja nein
Sbk antrag auf befreiung von zuzahlungen
Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus.
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken. Ist diese Grenze erreicht, können sich Versicherte auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen bzw.
Stelle bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei einigen Kassen kannst Du bereits vorab einen Betrag in Höhe Deiner persönlichen Zuzahlungsgrenze einzahlen, dann brauchst Du während des Jahres keine Quittungen zu sammeln.
Deshalb muss kein Versicherter in einem Kalenderjahr mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten. Für Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind, gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die für den gesamten Familienhaushalt gilt.