Wer erhält Pflegegrad 2?
Hilfe und Leistungen im Pflegegrad 2 erhalten alle die Pflegebedürftigen, die in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ausgeprägt motorisch beeinträchtigt sind. Sie benötigen vor allem Hilfe bei der Grundpflege – zum Waschen oder Ankleiden sowie bei Toilettengängen. Auch eine Demenzerkrankung erfordert die ständige Anwesenheit im Umfeld des Pflegebedürftigen, da der eventuelle Bedarf an Hilfe vom Pflegenden erkannt werden muss.
Der Pflegegrad 2 entspricht den bis vor 2017 gültigen Pflegestufen 0 und 1.
Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegegeld?
- Häusliche Pflege:
Personen mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von316 Euromonatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich. - Entlastungsbeitrag:
Außerdem wird ein sogenannter Entlastungsbeitrag von monatlich125 Euro gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen. - Verhinderungspflege:
Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen pro Kalenderjahr1.612 Eurofür einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. - Pflegeberatung und Pflegekurse:
Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger. - Pflegehilfsmittel:
Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von40 Euro monatlichzu. - Wohnraumanpassung:
Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte. - Ambulant betreute Wohngruppen:
Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person, bzw. 10.000 Euro pro Wohngruppe. Für organisatorische und betreuende Hilfen in Pflege-WGs werden monatlich214 Euro gezahlt. - Pflegeheim:
Monatlich770 Euro erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.
Die Leistungen in den fünf Pflegegraden (PG) im Überblick
Pflegegeld (ambulant) | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € | |
Pflegesachleistung (ambulant) | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € | |
Entlastungsbetrag (ambulant) | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
Leistungsbetrag (vollstationär) | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Welche Form der Pflege kommt infrage?
Bei der Form der Pflege kommt es immer darauf an, inwiefern der Betroffene noch autonom leben kann.
- In manchen Fällen reicht es aus, wenn stundenweise ein ambulanter Pflegedienst kommt.
- Zeitweise genügt auch nur eine Hilfe im Haushalt.
- Eine Tagespflege kommt ebenso infrage.
Zu diesem Thema finden Sie auch eine Beitrag in unserer Mediathek "Übersicht der Leistungen bei Pflegegrad 2"
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