Opt in bedeutung

Opt-in meint zunächst das Eintragen in eine Verteilerliste. Man unterscheidet zwischen einfachen oder doppelten Opt-in-Verfahren. Beim einfachen Verfahren genügt das Eintragen der Kontaktdaten, ohne weitere Bestätigung. Da dieses Verfahren sehr fehleranfällig ist, gibt es das doppelte Verfahren, bei dem nach dem Eintragen in die Liste eine Bestätigungsmail mit Verifizierungslink verschickt wird, der bestätigt werden muss. Das Gegenteil ist das Opt-out-Verfahren.

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Aktualisiert am: 20.12.2021


Opt-in Definition und Verfahren

Der Begriff 'opt' ist englischen Ursprungs und bedeutet wählen. Opt-in bedeutet bestellen, Opt-Out = abbestellen, z.B. einen Newsletter. Opt-in wird auch gern als Schlagwort im Internet Marketing und Datenschutz benutzt. Das Opt-In Verfahren wird unterschieden nach dem einfaches Opt-In (Single-Opt In) und bestätigten Opt-In (Confirmed Opt-In) bzw. rückbestätigte Opt-In (Double Opt-In).

Was ist Opt-in?

Definition Opt-in: Beim einfachen Opt-In (Single-Opt In) wird nach der Dateneingabe (Adresse etc.) eine Webseite angezeigt, auf der die Registrierung bestätigt wird. Eine Bestätigung erfolgt nicht.

Das ist das Prinzip des Verfahrens: Beim bestätigten Opt-In gemäß Confirmed Opt-In Verfahren wird nach der Registrierung eine automatische Bestätigt per E-Mail mit Abmeldemöglichkeit versendet. Das rückbestätigte Opt-In (Double Opt-In) ist eine Registrierung, die erst wirksam wird, wenn das 'Confirmed Opt-In' beantwortet wurde.

Opt-in/Opt-out Regelung - Double Opt-in Verfahren

In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach Einwilligung zulässig gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7, Absatz 2.

Eine Verpflichtung zum Double Opt-in Verfahren besteht nunmehr seit Mai 2018. Allerdings wird oft immer noch das einfache Double Opt-in gewählt, wobei hier das Gewerbe gesetzliche Vorteile (keine Strafverfolgung) aus dem Ausland wählt. Der Werbetreibende kann beim Double Opt-in Verfahren sicher sein, dass die Einwilligung zum E-Mail-Versand tatsächlich vom angegebenen Auftraggeber stammt.

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E-Mails sind trotz anderer Möglichkeiten nach wie vor ein effektives Mittel zur Kundengewinnung und Kundenbindung. Auf vielen Webseiten haben Besucher die Möglichkeit, sich in die Mailingliste eines Newsletters einzutragen, um Werbematerial oder andere Informationen per Mail zu erhalten. Opt-in ist die einfachste Methode, mit dem sich Unternehmen die Zustimmung für den Empfang von E-Mails mit Werbung oder den Erhalt von Newslettern bestätigen lassen können.

Opt-in als Mindeststandard für die Zustimmung zum E-Mail Versand

Das Versenden von unerwünschtem Nachrichten an die E-Mail-Adresse eines Verbrauchers kann den Ruf und das Image eines Unternehmens schädigen und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmen, die ohne Zustimmung E-Mails an Verbraucher verschicken, können durch andere Unternehmen der gleichen Branchen oder von Vereinen kostenpflichtig abgemahnt werden. Daher sollten sich Unternehmen die Zustimmung für den Empfang ihrer E-Mails von Verbrauchern bestätigen lassen. Opt-in ist hierzu die einfachste Methode und in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen westlichen Ländern, nicht rechtssicher. Beim Opt-in wird im Prinzip davon ausgegangen, dass ein Verbraucher, wenn er sich über einer Webseite in die Mailingliste für einen Newsletter einträgt, mit dem Empfang von Werbe- und Informations-Mails einverstanden ist. Dies haben in der Vergangenheit viele Unternehmen ausgenutzt und ungefragt Mails verschickt. Bei Streitigkeiten wurde dann behauptet, der Empfänger habe sich in die Liste eingetragen. Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren das einfache Opt-in als nicht mehr zulässig und nicht rechtssicher eingestuft.

Opt in bedeutung

Double-Opt-in – rechtssichere Zustimmung zum E-Mail Empfang

Das sogenannte Double-Opt-in erfüllt die Vorgaben des § 7 UWG und gilt als rechtssichere Methode für Unternehmen, wenn sie die Zustimmung eines Verbrauchers zum Empfang von Werbe-Mails nachweisen müssen. Der Name Double-Opt-in bezieht sich darauf, dass Verbraucher zweimal explizit dem E-Mail-Empfang zustimmen müssen, damit ein Unternehmen Mails an sie versenden kann, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Bei diesem Verfahren erfolgt die erste Zustimmung durch den Eintrag für den Newsletter. Im Anschluss erhält der Anmelder in den meisten Fällen eine Bestätigungsmail mit einem Bestätigungslink. Durch Anklicken des Links wird er auf eine Bestätigungsseite des Anbieters geleitet und hat somit die zweite Zustimmung abgegeben. Laut Rechtsprechung sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Einwilligung des Mail-Empfängers bis zu 3 Jahre aufzubewahren, da die Beweislast im Streitfall bei ihnen liegt.

Opt-out – die amerikanische Alternative zum Opt-in

Beim in den USA übliche Opt-out Verfahren werden zunächst Mails ungefragt versendet. Nach Erhalt der Mail haben die Empfänger die Möglichkeit, den Empfang weitere Mails abzulehnen. Dazu ist in den E-Mails in der Regel ebenfalls ein entsprechender Link integriert. Erfolgt keine Abmeldung, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass der Empfang weiterer Mails erwünscht ist. Dieses Verfahren ist für Unternehmen einfacher, für die Verbraucher bedeutet es jedoch, dass sie in jedem Fall aktiv werden müssen, wenn sie keine weiteren Mails erhalten wollen.

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Was versteht man unter Opt

Möchte der Nutzer Informationen oder Werbung erhalten, dann muss er dem ausdrücklich in einer Anmeldung zustimmen, indem er in die Verwendung seiner Daten einwilligt und z.B. seine E-Mail-Adresse angibt– das ist übrigens die ursprüngliche Wortbedeutung von Opt-In: „Wählen“ bzw. „Sich für etwas entscheiden“.

Wann brauche ich ein Opt

Double-Opt-In ist Pflicht bei E-Mail-Newsletter „bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. “ Diese Regelung ist sinnvoll und schützt uns alle vor zu viel Werbung.

Was ist Gültigkeit Opt

Das Opt-In ist nur notwendig, wenn du deine Rufnummer sofort zu einem anderen Anbieter portieren möchtest und hat eine Gültigkeit von 4 Wochen, kann aber jederzeit erneut gesetzt werden. Darüber hinaus, ist das Opt-In nicht gebunden an zeitliche Fristen.

Was ist eine Opt

Der Begriff Opt-in leitet sich vom englischen „to opt (for something)“ – auf deutsch „sich für etwas entscheiden“ ab. Mit Double-Opt-in wird dabei ein Prozess bezeichnet, der die gewünschte Anmeldung bei einem E-Mail-Newsletter sicherstellt.