Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter die Wohnung renovieren

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Welche Renovierungen in der Wohnung zahlt der Vermieter?

Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter die Wohnung renovieren
Mieter müssen bei Wohnungen nicht alles hinnehmenFoto: Getty Images

Von myHOMEBOOK | 20. Oktober 2020, 16:13 Uhr

Die Heizung ist veraltet, der Teppichboden abgenutzt, die Fenster undicht. Müssen Mieter das hinnehmen? Und kann der Vermieter die Kosten für die Renovierung auf den Mieter umlegen?

Beim Einzug in die Mietwohnung schien noch alles top in Schuss. Doch nach einigen Jahren hat sich das geändert: Manches ist abgenutzt, anderes veraltet. Mieter haben dann das Gefühl, abwägen zu müssen: Können sie überhaupt eine Renovierung vom Vermieter fordern? Und wenn ja, kann dies dazu führen, dass die Miete steigt?

Neues BGH-Urteil: Mieter und Vermieter sollen sich Renovierungskosten teilen

Update vom Juli 2020: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen typischen Problemfall zwischen Mieter und Vermieter geklärt. Dabei geht es um unrenoviert bezogene Räume, die bei Bedarf der Vermieter neu streichen muss. In diesem Fall muss der Mieter einen Teil der Kosten übernehmen, üblicherweise zur Hälfte. Das Gerichtsurteil wird seitdem heftig kritisiert – und zwar von Eigentümer-, als auch von Mieterseite. Mehr Details dazu finden Sie in diesem Artikel.

Vermieter muss Renovierungen übernehmen

Im Grundsatz ist die Sache klar: „Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, in dem sie sich bei der Übergabe befunden hat“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Wenn im Laufe der Mietzeit Verschlechterungen oder Verschleißerscheinungen auftreten, muss der Vermieter tätig werden. Er muss reparieren und instandsetzen – auf eigene Kosten oder es aus der Miete finanzieren.“ Aber natürlich gibt es Ausnahmen.

Schäden an der Substanz muss der Vermieter beseitigen

Die Türen sind verzogen, die Fenster schließen nicht richtig? Treten solche Verschlechterungen während der Mietzeit auf, sind das Mängel, die der Vermieter beseitigen muss, stellt Ropertz klar. Jedenfalls wenn der Mieter die Räume so genutzt hat, wie vertraglich vereinbart, und wenn die Mängel bei Übergabe noch nicht bestanden.

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Der Vertrag kann aber auch vorsehen, dass der Mieter Kleinreparaturen von 80 bis 100 Euro und insgesamt höchstens acht Prozent der Jahreskaltmiete selbst trägt, sagt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD). „Das geht aber nur bei Gegenständen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, zum Beispiel Fenstergriffe oder Türklinken.“

Mieter haben keinen Anspruch auf Modernisierung

„Der Vermieter muss nur den Status quo erhalten, der im Mietvertrag festgelegt ist“, betont Engel-Lindner. Das bedeutet umgekehrt: Ist der Mieter etwa vor Jahrzehnten in eine Wohnung mit Gasöfen gezogen, hat er keinen Anspruch darauf, dass diese ausgetauscht werden, solange die Öfen funktionieren.

„Der Vermieter kann aber unter dem Aspekt energiesparende Modernisierung tätig werden und die Gasöfen austauschen“, erklärt Ropertz. Dadurch wird ein Zustand geschaffen, der besser ist als bei der Übergabe. Hier spricht man von einer Modernisierung.

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Rechtfertigt eine Renovierung eine höhere Miete?

Bei der Renovierung kommt die gefürchtete Kostensteigerung seitens des Vermieters ins Spiel. Kündigt der Vermieter die Modernisierung ordnungsgemäß an, darf er laut Ropertz bis zu acht Prozent der Kosten auf die Jahres-Nettokaltmiete aufschlagen. Aber zugleich darf die Miete aus diesem Grund binnen sechs Jahren höchstens um drei Euro je Quadratmeter steigen, bei Mieten von weniger als sieben Euro pro Quadratmeter um maximal zwei Euro.

So der Stand im Oktober 2019 – künftig könnte es auch regional abweichende Bestimmungen geben, etwa durch den Berliner Mietendeckel.

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Neue Fenster können als Modernisierung zählen

Engel-Lindner nennt weitere Beispiele einer Modernisierung: Austausch von Einfachfenstern, Einbau eines Wasserboilers oder Anschluss an eine Zentralheizung.

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Der Grad zwischen Modernisierung und Instandhaltung ist aber schmal: Sind etwa die Holzfenster während der Mietzeit undicht geworden, kann eine Gummidichtung eingefasst werden – das ist Instandhaltung. „Der Austausch der Fenster kann nötig sein, wenn sie so undicht sind, dass sie nicht mehr zu reparieren sind“, ergänzt Engel-Lindner. „Der Vermieter ersetzt sie dann natürlich nicht durch alte Fenster und trotzdem ist es keine Modernisierung – außer der Vermieter plant das für das ganze Haus.“

Auch Abgenutztes kann ersetzt werden

Wie ist es etwa mit einem vergilbten Spülkasten im Bad? Ein Grenzfall, sagt Ropertz. „Aber auch Sanitäreinrichtungen im Bad haben eine natürliche Lebenszeit. Auch wenn sie noch funktional sind, können sie optisch verschlissen sein, so dass sich ein Erneuerungsbedarf ergibt.“ In welchem Zustand ein Gegenstand dafür sein muss, könne aber nicht allgemeingültig beantwortet werden.

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Das Landgericht Berlin hat beispielsweise in einer Entscheidung darauf verwiesen, dass bei einem Teppichboden von einer maximalen Lebensdauer von zehn Jahren auszugehen sei (Az.: 64 S 184/17). Mieter könnten dann als Instandsetzung den Austausch verlangen.

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Wer kommt für Schönheitsreparaturen auf?

Schönheitsreparaturen wie das Streichen und Tapezieren von Wänden, Fußböden, Heizkörpern oder Innentüren während der Mietdauer sind dagegen Aufgabe des Vermieters. Je nach Mietvertrag kann aber auch der Mieter dafür zuständig sein.

Wann ist der Vermieter verpflichtet zu renovieren?

Grundsätzlich liegt die Renovierungspflicht beim Vermieter. Klauseln im Mietvertrag über festgelegte Fristen zur Renovierung sind unwirksam. Nur Schönheitsreparaturen können mit einer Klausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Sie sollen durchgeführt werden, wenn es erforderlich ist.

Was muss der Vermieter nach 20 Jahren renovieren?

Darin heißt es: Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen.

Was muss der Vermieter nach 10 Jahren renovieren?

Dazu zählen beispielsweise vergilbte Wände durch starkes Rauchen, tiefe Kratzer und Schäden im Boden oder schmutzige Wände. Der Mieter ist verpflichtet, auch nach einer langen Mietperiode für solche Schäden aufzukommen und trägt deren Kosten bzw. einen Kostenanteil anhand der Lebensdauertabelle.

Welche Renovierung muss der Vermieter zahlen?

Das kommt auf die Ausgangssituation an. Gibt es einen Mangel in der Mietwohnung, den der Mieter nicht selbst zu verschulden hat, so trägt der Vermieter die Kosten für die Renovierung. Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, muss der Mieter die Kosten tragen.