Muss man unterhalt zahlen wenn man schulden hat

Welche Auswirkungen haben Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz? Wo bestehen die Unterhaltsschulden und welche Rolle spielt dabei die Unterhaltsvorschusskasse?

Nicht selten ist in Deutschland ein Elternteil alleinerziehend. Ein gemeinsames Kind kann in dieser Situation gegen den anderen Elternteil einen Unterhaltsanspruch haben. Die Pflicht zur Unterhaltsgewährung ergibt sich aus §§ 1601, 1589 BGB.

Sie haben Unterhaltsschulden oder gegen Sie wurde eine Klage wegen nicht erbrachter Unterhaltsschulden eingereicht? Wir sagen Ihnen was nun zu tun ist, rechtliche Handlungsspielräume bestehen immer!

Auch in der Privatinsolvenz gelten einige Besonderheiten für die Behandlung von Unterhaltsschulden. Besprechen Sie mit RA Heckmann wie diese doch noch beseitigt werden können!

Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz

Seit dem 1. Juli 2014 ergibt sich nicht mehr nur bei strafbaren Handlungen, dass Unterhaltsschulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. § 302 Nr. 1 InsO schließt die Restschuldbefreiung für

„rückständigen gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat,“

aus.

Sie sollten wissen, Unterhaltsschulden sind nicht grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Auch im Umgang mit Schulden in der Insolenz heißt es wie so häufig im deutschen Rechtssystem „Es kommt drauf an, …!“

Was die Restschuldbefreiung ist und wieso Sie das wissen müssen, erfahren Sie hier.

Es bestehen zwei Wege, wie es dazu kommen kann, dass die Restschuldbefreiung nicht zur Befreiung von Unterhaltsschulden führt.

  1. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat und nach § 170 StGB mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bewährt. Allein deshalb sollte die Zahlung von gesetzlichem Unterhalt priorisiert werden! Über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 170 StGB können bei der Verletzung von Unterhaltspflichten Ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen. Für diese gibt es keine Restschuldbefreiung.
  2. Gewährt der gesetzlich Unterhaltsverpflichtete vorsätzlich, pflichtwidrig keinen Unterhalt, ist die Restschuldbefreiung zudem gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgeschlossen.

Es gibt noch weitere Situationen in denen trotz Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung nicht zur Befreiung des Insolvenzschuldners führt. Lesen Sie unsere Beiträge zu Schulden aus vorsätzlich, unerlaubter Handlung und Steuerschulden!

§ 170 StGB schützt den gesetzlich Unterhaltsberechtigten vor wirtschaftlicher Gefährdung und die Allgemeinheit vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel!

Voraussetzungen für den Ausschluss der Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung:

  • gesetzliche Unterhaltspflicht des Schuldners

    insbesondere gegenüber (ehelichen, nichtehelichen und adoptierten) Kindern; Ehegatten/eingetragene Lebenspartner; Eltern

  • Leistungsfähigkeit des Schuldners

    d.h. der Schuldner war wirtschaftlich in der Lage den Unterhalt zu zahlen

  • vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt

    neben vorsätzlichen unterlassen der Zahlung, könnte der Schuldner sich auch in die Lage versetzt haben zahlungsunfähig zu werden z.B. durch mangelhaft eingesetzte Arbeitskraft oder Vermögensverschwendung durch Glücksspiel

Diese Voraussetzungen gelten sowohl im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB also auch § 302 Nr. 1 InsO. Allerdings ist für eine Strafbarkeit nach § 170 StGB die Gefährdung des Lebensunterhalts bzw. Existenzminimums des Unterhaltsberechtigten erforderlich. Für § 302 Nr. 1 InsO genügt es, dass der Unterhaltsverpflichtete seiner Pflicht trotz wirtschaftlichen Leistungsvermögen und Bedürftigkeit des Berechtigten nicht nachkommt. Für die Feststellung sind die Familiengerichte zuständig.

Im Insolvenzverfahren können nur solche Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden die bei Eröffnung fällig sind (§ 40 InsO). Die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fälligen Unterhaltsansprüche können weiter verfolgt werden. Diese werden durch das vom Insolvenzverfahren nicht erfasste Einkommen beglichen (§§ 35, 36 InsO).

Leistungsfähig ist, wer durch die Gewährung von Unterhalt sein eigenes Existenzminimum nicht gefährdet (§ 1603 BGB). Es besteht eine Pflicht zur Wahrnehmung zumutbarer Erwerbstätigkeiten. Arbeitlosengeld (ALG I) des Unterhaltsverpflichteten wird als Einkommen berücksichtigt. Dies gilt nicht für Hartz IV (ALG II)!

Die Rolle der Unterhaltsvorschusskasse

Besteht gegen ein zahlungsunfähigen/-unwilligen Elternteil ein Anspruch auf Unterhaltszahlung, kann ein Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse auf Zahlung gestellt werden. Der Staat zahlt einen Vorschuss auf die Unterhaltspflichten für Kinder unter 18 Jahren die in Deutschland leben und keinen (ausreichenden) Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen. Die Vorschusshöhe kann zurzeit maximal betragen für:

Beträge seit 1. Januar 2021Kinder unter 6 Jahren174 EuroKinder ab 6 unter 12 Jahren232 EuroKinder ab 12 unter 18 Jahren309 Euro

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie notwendige Unterlagen (PDF) für eine Antragstellung in Berlin finden Sie hier!

Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse

Das Jugendamt zahlt bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt (Gläubiger) hat dann eine Forderung gegen den Schuldner. Diese verjährt in 3 Jahren (§ 195 BGB). Aufgrund dieser Forderung kann das Amt einen Zwangsvollstreckungstitel erwirken und zwangsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen gegen den Schuldner des Unterhalts ergreifen.

In einem Fall in der eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder von ihrem Ehemann aufgrund dessen wirtschaftlicher Situation keinen Unterhalt erhielt, wurde teilweise Unterhaltsvorschuss gewährt. Das Gericht stellte im Urteil BGH, Urteil vom 27. 9. 2000 – XII ZR 174/98 fest, dass der Anspruch bei Unterhaltsvorschussleistungen auf den Leistungsträger des jeweiligen Bundeslands gem. § 7 I 1 UVG übergeht.

Der BGH beschloss 2010 (BGH, Beschluss vom 11. 5. 2010 – IX ZB 163/09) zudem, dass § 170 StGB ein Schutzgesetz auch zu Gunsten der Unterhaltsvorschusskasse darstellt und somit nicht auf § 7 I 1 UVG zurück gegriffen werden muss. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltsverpflichteten war, trotz dessen Insolvenz, nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Es war eine Anmeldung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 170 StGB) zur Insolvenztabelle erfolgt (§§ 302 Nr. 1, 174 Abs. 2 InsO).

§ 170 StGB stellt also ein Schutzgesetz dar. Zweck ist es den Einzelnen vor der Gefährdung seiner  materiellen Lebensgrundlage zu wahren. Diesen Zweck erfüllt auch ein öffentlicher Versorgungsträger (Unterhaltsvorschusskasse), wenn sie eine solche Gefährdung durch ihr Eingreifen (Vorschusszahlung) verhindert. Die Unterhaltsvorschusskasse hat trotz Insolvenz des Verpflichteten nicht nur einen Anspruch aus übergegangenem Recht des Unterhaltsberechtigten, sondern auch aus eigenem Recht.

  • Unterhaltsschulden sind strafbar

  • Der Unterhaltsschuldner kann einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren ausgesetzt werden. Dies ist in der Praxis äußerst unüblich, weil durch den Freiheitsentzug keine wirtschaftliche Besserstellung des Schuldners erreicht wird.

  • Pfändungstabelle

  • Der pfändbare Betrag wird individuelle durch das Gericht festgelegt. Die allgemeine Pfändungstabelle findet keine Anwendung.

  • Restschuldbefreiung

  • Unterhaltsschulden entfallen auch bei erfolgreichen Insolvenzverfahren nicht. Sie sind nicht immer von der Restschuldbefreiung erfasst.

Handlungsmöglichkeiten für betroffene Schuldner

Als Schuldner der Unterhaltsvorschusskasse könnte mit dem Jugendamt eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Wenn allerdings neben diesen Schulden weitere Verbindlichkeiten bestehen ist der Gesamtvergleich sinnvoll oder der Weg der Privatinsolvenz, den wir für Sie einleiten. In der Regel sind die Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst – lassen Sie sich hier beraten.

Damit die Schulden für den Unterhaltsverpflichteten nicht steigen kann über einen gerichtlichen Weg die Anpassung der Höhe des Unterhalts erreicht werden.

Als Schuldner können Sie zudem im Wege einer negativen Feststellungsklage erreichen, dass der Anspruch sich nicht aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung ihrerseits ergibt.

Haben Sie Unterhaltsschulden und wollen eine Privatinsolvenz anmelden?

Wir erklären Ihnen, ob dies für Sie der richtige Weg zur Restschuldbefreiung darstellt. Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!

Der Erfolg gibt uns Recht!

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Was ist passiert wenn man kein Unterhalt wegen Schulden zahlen kann?

Kann der Unterhaltspflichtige den Unterhalt wegen Schulden oder aufgrund anderer Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlen, so springt zunächst das Jugendamt ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss. Damit hat derjenige, der Unterhalt leisten muss, Schulden bei Jugendamt.

Werden Schulden auf den Unterhalt angerechnet?

Zahlt der Unterhaltspflichtige Schulden, die eigentlich nur den anderen Ehegatten betreffen, so kann er diese Zahlungen direkt vom geschuldeten Unterhalt abziehen, wenn es sich um Kosten des laufenden Lebensunterhalts des anderen Ehegatten handelt.

Wann muss man Unterhalt nicht zahlen?

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.

Wird ein Kredit beim Unterhalt angerechnet?

Kredite und sonstige Schulden sind grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.