Mein Hund hat anderen Hund angegriffen

Ihr Hund hat in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht 

Im Leben eines Hundes können schlechte Erfahrungen Spuren hinterlassen. Wenn Ihr Hund beim Gassigehen einen Hund getroffen hat, der ihn verängstigt oder sogar verletzt hat, fungiert sein aggressives Verhalten wie eine Schutzschild: „Wer mir zu nahe kommt, der kriegt es zu spüren”. Auch Hunde aus dem Tierheim sind oft stark traumatisiert und reagieren auf Fremde reflexartig mit Aggressionen. 

Ihr eigenes Verhalten verunsichert Ihren Hund

Wenn Sie selber beim Gassigehen Angst davor haben, dass andere Hunde Ihren Hund angreifen können, lösen Sie durch Ihre Körpersprache und Ihr Verhalten ein ungutes Gefühl bei Ihrem Hund aus. Ihr Hund gleicht die Gefahr, die Sie in anderen Hunden sehen, durch aggressives Verhalten aus. 

Ihr Hund ist krank oder hat Schmerzen

Hunde kommunizieren anders als Menschen. Die Körpersprache und das Verhalten Ihres Hundes sind seine Kommunikationsmittel. Eine Veränderung seines Verhaltens kann ein Ausdruck von Schmerz bedeuten. Um sich vor Berührungen durch andere Artgenossen zu schützen, reagiert er nun aggressiv. Achten Sie zu Hause darauf, ob Ihr Hund bei Streicheleinheiten knurrt und auch Ihnen gegenüber aggressiv wird. Sie denken, Ihr Hund ist krank? Dann ist der Gang zum Tierarzt erforderlich. 

Mangelndes Sozialverhalten

Reflektieren Sie Ihre eigene Hundeerziehung, indem Sie sich das soziale Umfeld Ihres Hundes anschauen. Ist Ihr Hund oft alleine und hat kaum Hundefreunde? Dann ist Ihr Hund beim Gassigehen schlichtweg überfordert, wenn er fremden Hunden begegnet. Den eigenen Hund isoliert aufzuziehen und von sozialen Kontakten fernzuhalten, ist keine artgerechte Hundeerziehung. Ihr Hund lernt schließlich von Ihnen, welches Verhalten gegenüber Artgenossen richtig ist – wenn er keine Hunde trifft, kann er auch nichts lernen. 

Ihr Hund möchte die Kontrolle behalten

Aggression bei Hunden ist ein Mittel der Kommunikation und wird auch als “Mittel zur Distanzvergrößerung” bezeichnet (Feddersen-Petersen, Dorit (2004): Hundepsychologie - Sozialverhalten und Wesen, Emotionen und Individualität. Stuttgart: Kosmos Verlag.). Das heißt, ein Hund versucht räumliche Distanz zu schaffen, indem sein aggressives Verhalten sein Gegenüber zur Distanzierung auffordert. Doch gerade beim Gassigehen an der Leine ist es für den Hund nur eingeschränkt möglich dies zu äußern, was ihn noch aggressiver macht. Sein Wunsch nach Kontrolle wächst.

Es gibt verschiedenste Bereiche, die von Hunden kontrolliert werden wollen, z.B.:

  • Das Territorium: Bei Hunden gilt „meine Straße = mein Revier“. Äußerst dominante Hunde betrachten manchmal sogar die ganze Welt als ihr Revier.
  • Die Ressourcen: Für Ihren Hund sind sein Futter, sein Spielzeug und sein Besitzer Ressourcen, aus denen er Freude schöpft. Deswegen wird das Spielzeug oder Leckerli in Ihrer Hand oder Tasche von ihm verteidigt. Aber auch das eigene Rudel oder der Hundebesitzer können für Ihren Hund Ressourcen sein, die er schützen will. Tipp: Um herauszufinden, ob das der Grund ist, warum Ihr Hund aggressiv ist, lassen Sie Ihren Hund mit einem anderen Menschen spazieren und achten auf sein Verhalten.
  • Die Konkurrenten: Besonders unkastrierte Rüden und auch Hündinnen möchten zeigen, wer das Sagen und die größten Rechte hat. Das bekommen besonders gleichgeschlechtliche Artgenossen zu spüren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hundehalter haften für alle Schäden, die der eigene Hund verursacht. Das gilt auch, wenn der Hund jemanden beißt.

  • Nach einem Hundebiss kann der Geschädigte Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern, was entweder der Hundehalter selbst oder seine Hunde­haftpflicht­versicherung zahlen muss.

  • Unter Umständen schaltet sich das Ordnungsamt ein, um einen Wesenstest beim Hund durchführen zu lassen.

  • Hat der Hund einen anderen Hund gebissen, haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter.

  • Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann nicht mit einer Leistung seiner Hunde­haftpflicht rechnen.

Hund hat gebissen: die rechtlichen Folgen

Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Dies gilt für Sachschäden, für Personenschäden und für Vermögensschäden. Welche rechtlichen Folgen ein Hundebiss hat, hängt sowohl vom Schaden als auch vom Geschädigten ab.

Schäden, für die der Hundehalter aufkommen muss

Sachschäden, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind, müssen vom Hundehalter beglichen werden. Diese können zum Beispiel zerrissene Hosen oder auch kaputte Fahrräder sein (wenn der Hundebiss zu einem Sturz mit dem Fahrrad geführt hat). Außerdem müssen eventuelle Kosten für Hilfs- und Heilmittel vom Halter bzw. dessen Versicherung erstattet werden, also Medikamente und Gehhilfen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten zählen dazu.

Wurde eine Person durch einen Hundebiss verletzt, hat diese Person Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem von der Art und der Intensität der Verletzung ab. So kann ein Hundebiss mit eher harmlosen körperlichen Folgen ein Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro nach sich ziehen, während ein Biss, der im Krankenhaus behandelt werden muss und zu einer Infektion führt, schnell zu einem Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro führen kann.

Wenn der Hundebiss dazu führt, dass der Geschädigte 6 Wochen oder länger nicht arbeiten kann, muss dem Geschädigten das entgangene Entgelt gezahlt werden. Üblicherweise wird dieses mit dem Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, verrechnet.

Geschädigte können unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen wie zum Beispiel einen Haushaltsführungsschaden, wenn der eigene Haushalt nach dem Biss des Hundes nicht mehr geführt werden kann.

Das tut das Ordnungsamt, wenn der Hund gebissen hat

Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann. Hier kann er auch eventuelle Zeugen benennen. Das Ordnungsamt kann nach Abschluss der Prüfung zum Beispiel anordnen, dass der Hund an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen muss. Zudem kann ein sog. Wesenstest angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt.

Mein Hund hat eine Person gebissen – was tun?

Im Grunde ist es egal, wen der Hund beißt. Sei es der Besuch oder der Briefträger, in jedem Fall haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Hund verursacht.

Folgender Ablauf ist üblich:

  1. Hat Ihr Hund eine Person gebissen, sodass diese zum Arzt muss, wird der Fall aktenkundig. Denn Hundebisse müssen gemeldet werden.
  2. Dann schaltet sich die Behörde ein. Je nach Sachlage fordern die Behörden einen Wesenstest für den Hund. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte dieses Wesenstests. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig auf den Besuch der Behörde einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund keine Möglichkeit mehr hat, jemanden zu beißen.
  3. Außerdem kann der Geschädigte eventuell Schadensersatz fordern. Dieser wird entweder vom Hundehalter aus eigener Tasche oder seiner Hunde­haftpflicht beglichen.

Was tun, wenn mich ein fremder Hund gebissen hat?

Wenn Sie von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz fordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige in Frage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen.

Was tun, wenn mich mein eigener Hund gebissen hat?

In einem solchen Fall leistet die eigene Hunde­haftpflicht nicht. Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann einen Versicherungsschaden höchstens über die Krankentagegeld­versicherung abwickeln. Sind Sie so schwer verletzt, dass Sie länger als 6 Wochen nicht arbeitsfähig sind (zum Beispiel aufgrund einer Infektion), übernimmt die Krankenkasse hier zwei Drittel des Gehalts. Das letzte Drittel übernimmt zum Beispiel die private Zusatz­versicherung.

Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:

Schäden durch den eigenen Hund – was tun?

Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen – was tun?

Auch hier gilt der Grundsatz: Wenn ein Hund durch einen Biss einen Schaden verursacht hat, haftet der Halter. Wenn der Schaden bei einem anderen Hund entstanden ist, haftet der Halter gegenüber dem geschädigten Halter. Ob eine abgeschlossene Hunde­haftpflicht­versicherung den Schaden übernimmt, ist ebenfalls abhängig davon, ob zum Beispiel gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, springt die Hunde­haftpflicht in der Regel ein.

So hilft die Hunde­haftpflicht­versicherung weiter

Wenn der eigene Hund also zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hunde­haftpflicht für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensschaden) auf. Eine reguläre Haftpflicht­versicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die Schäden, die der eigene Hund verursacht hat, abzudecken. Eine gute Hunde­haftpflicht zu haben, ist also unerlässlich. Wer als Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen hat, muss er für sämtliche Kosten selbst aufkommen.

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Hunde­haftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht

Während einige Bundesländer den Hundehaltern freistellen, ob sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung abschließen, haben andere Bundesländer eine Versicherungspflicht eingeführt. Zuletzt war dieses in 6 Bundesländern der Fall:

  1. Berlin
  2. Hamburg
  3. Niedersachsen
  4. Sachsen-Anhalt
  5. Schleswig-Holstein
  6. Thüringen

Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. Eine Übersicht zu den Thema Hunde­haftpflicht Pflicht finden Sie hier:

Wann ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?


Dann zahlt die Versicherung nicht

Die Hunde­haftpflicht­versicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:

  • Wenn ein Leinenzwang bestand, das Tier aber trotzdem nicht angeleint war und dann eine Schaden verursacht hat.

  • wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde.

  • Bei Strafen und Bußgelder müssen Halter selbst aufkommen, unabhängig vom gewählten Versicherungs­schutz.

  • Wenn Ihr eigener Hund Schäden bei Ihnen selbst verursacht.

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Warum wird mein Hund von anderen Hunden angegriffen?

Es kann sein, dass dein Hund den Angriff so verknüpft hat, dass er nun plötzlich anders auf Hunde reagiert – meist Fight oder Flight. Also Angriff oder Flucht. Sollte das der Fall sein, würde ich dir sehr ans Herz legen, einen kompetenten Trainer an deine Seite zu nehmen. Dieses Verhalten wäre absolut legitim!

Was kann ich tun wenn mein Hund gebissen wurde?

Bei einer tiefen Bisswunde sollte sofort ein Krankenwagen gerufen und eine Klinik aufgesucht werden. Dort werden etwaige Überbleibsel des Bisses, wie Futterreste, Zahnsplitter oder Dreck entfernt und die Wunde professionell mit einem Desinfektionsmittel und steriler Kochsalzlösung gereinigt.