LKW Fahrer Untersuchungen für Führerschein – auch Samstags
Willkommen bei LKW-Untersuchung.de, Ihrem Anbieter für die Führerschein-Untersuchung / Fahrerlaubnis.
Zur Zeit bieten wir Ihnen vom Hauptstandort Siegen ausgehend Untersuchungen in den Städten Siegen, Frankfurt und Köln.
Aufgrund der guten Zentralen Lage von Siegen deckt dieser Standort für LKW Führerschein Untersuchungen die Städte Olpe, Freudenberg, Haiger, Burbach, Wetzlar, Herborn sowie den Kreis Biedenkopf, Bad Berleburg und Bad Laasphe mit ab.
Ausserdem bieten wir die Untersuchung für den Personenbeförderungsschein in Siegen (P-Schein) an. Dieser ist für Busfahrer und Taxifahrer wichtig.
Für besonders arbeitssame Fernfahrer bieten wir einen besonderen Service:
LKW Untersuchungen am Samstag.
Aufgrund großer Nachfrage bieten wir Untersuchungen für die LKW Führerscheinverlängerung jetzt auch Samstags an. Dies ermöglicht es, die Untersuchungen für die Führerscheinverlängerung / Führerscheinerwerb unabhängig von Arbeitszeiten und Urlauben durchzuführen.
Busfahreruntersuchungen können ebenfalls Samstags durchgeführt werden.
Bei Interesse sprechen Sie uns an!
Gründe für uns:
Zur Zeit bieten wir Ihnen vom Hauptstandort Siegen ausgehend Untersuchungen in den Städten Siegen, Frankfurt und Köln.
Wir bieten Termine für Untersuchungen schnell und unkompliziert, sowohl in der Firma bei größeren Speditionen, als auch Samstags in der Praxis.
Institut für Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin Wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten, hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert. Die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. D.h. Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen. Der Gesetzgeber fordert bei Ersterteilung und Verlängerung die folgenden Untersuchungen: Die Bescheinigungen über die Untersuchungen sind nicht
unbegrenzt gültig. Sie müssen also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag vorgelegt werden. Dabei gelten die folgenden Gültigkeitsfristen: Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft.
Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). § 11 Eignung und § 12 Sehvermögen bilden den Rahmen für die medizinischen und psychologischen Untersuchungen nach FeV. Weitere relevante Paragrafen sind: In den Anlagen 4, 5 und 6 der FeV werden die Mindestanforderungen an die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit vorgegeben. Außerdem wird festgelegt, welche Testverfahren und Untersuchungssmethoden eingesetzt werden. Im folgenden die Bezeichnungen der Anlagen:Notwendige Untersuchungen
Gültigkeit der Bescheinigungen
Gesetzliche Grundlagen
Anforderung an die körperliche Eignung
Als Berufskraftfahrer müssen Sie relativ gesund sein. Zumindest Erkrankungen, die ein korrektes Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen oder die zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen können, müssen ausgeschlossen werden. Die Anlage 4 der FeV „Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ enthält konkrete Bewertungen von Krankheiten und deren Auswirkungen auf die körperliche Eignung.
Durchführung der Untersuchung der körperlichen Eignung
Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:
- Eine Befragung zu aktuellen und stattgehabten Erkrankungen, evtl. auch zu denen von Familienangehörigen, da einige Erkrankungen oder zumindest die Anlage dazu vererbt werden.
- Eine Blutdruckmessung
- Eine körperliche Untersuchung
- Eine Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.
Anforderung an das Sehvermögen
Als Berufskraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Die Korrektur mit Brille darf dabei max. plus 8,0 Dioptrien betragen, sonst müssen Sie Kontaktlinsen tragen. Die Anforderungen sind wie folgt:
- Zentrale Tagessehschärfe: beim besseren Auge 1,0; beim schlechteren Auge 0,8
- Farbensehen: normal
- Geschichtsfeld: normal in einem Bereich bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten
- Räumliches (Stereo) Sehvermögen: normal
Durchführung der Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:
- An einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet.
- Die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müüssen.
- Die Prüfung des Gesichtfeldes ist etwas aufwendiger und geschieht an einem extra Gerät, dem sog. Perimeter.