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Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland.
Informationen zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Tipp: Ein praktisches Beispiel für einen grenzüberschreitenden Fall zeigt Ihnen das Video Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Das Video gibt es auch in englischer und polnischer Sprache. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Sie müssen dazu eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Welche Nachweise Sie für Ihren
Anspruch auf Kindergeld in einem grenzüberschreitenden Fall erbringen müssen, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Kindergeld-Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen, um die Existenz Ihres Kindes zu belegen. Alternativ können Sie
ein anderes amtliches Dokument vorlegen – vorausgesetzt, es erbringt denselben Beweis. Reichen Sie darüber hinaus eine Arbeitgeberbescheinigung ein. Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie das mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Steuerbescheid nachweisen. Den Antrag
auf Kindergeld müssen Sie grundsätzlich schriftlich stellen. Er ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Schicken Sie dazu bitte folgende Formulare an Ihre Familienkasse: Antrag auf Kindergeld Anlage Kind Anlage Ausland Im Download-Center finden Sie alle Formulare auch in anderen Sprachen. Tipp: Sie
können den Antrag auf deutsches Kindergeld auch im Ausland abgeben. Reichen Sie dafür Ihre Unterlagen bei der Stelle oder Behörde ein, die für Familienleistungen zuständig ist. Der Träger schickt Ihren Antrag an die Familienkasse in Deutschland weiter.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Die wichtigsten Informationen und die nötigen Formulare finden Sie auf der Seite Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine.Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten
Kindergeld für ausländische Staatsangehörige in Deutschland
Darüber hinaus sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld.Nachweise für Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen
Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen beantragen
kindergeld.org > Kindergeld > Kinderfreibetrag 21. Oktober 2022Kinderfreibetrag – Freibetrag für Kinder bei der Einkommensteuer
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich – so ist das ausgezahlte Kindergeld zunächst als eine Vorauszahlung anzusehen.
- Kinderfreibetrag beantragen?
- Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Anspruch auf Kinderfreibetrag
- Höhe des Kinderfreibetrages
- Kinderfreibetrag übertragen
- Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Günstigerprüfung
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Kinderfreibetrag beantragen?
Ob bei der Steuererklärung Kindergeld oder Freibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter sind, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer Günstigerprüfung.
Dafür muss die Anlage Kind in der Steuererklärung ausgefüllt und mit an das Finanzamt geschickt werden. Den Kinderfreibetrag beantragen müssen Eltern also nicht.
2022 wurde zunächst keine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgenommen, jedoch anschließend im laufenden Jahr rückwirkend. So stieg der Kinderfreibetrag in 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro je Elternteil.
Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
Um den Unterschied zwischen dem Kinderfreibetrag und Kindergeld zu verdeutlichen haben wir beide Begriffe für Sie nachfolgend definiert.
Kindergeld
Das Kindergeld ist ein Betrag, der Eltern monatlich überwiesen wird und der nicht der Einkommensteuer unterliegt, also nicht versteuert werden muss. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Geburtsmonat des Kindes und die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder. Die letzte Kindergelderhöhung fand zum 01. Januar 2021 statt. Die nächste erfolgt zum 01.01.2023 für die ersten drei Kinder und basiert auf dem Dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition.
1. und 2. Kind | 237 Euro | 219 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 237 Euro | 225 Euro | 210 Euro |
ab 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro | 235 Euro |
Möchten Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld schnell ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Kindergeldrechner.
Kinderfreibetrag
Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und sich bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt – es handelt sich also um eine fiktive Rechengröße. Die monatlichen Kindergeldzahlungen können dabei als Vorausleistungen auf den Freibetrag zum Jahresende betrachtet werden.
Analog zum Grundfreibetrag, der Einkommen von Erwachsenen steuerfrei stellt und das Existenzminimum sicherstellen soll, wird für Kinder der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) gewährt, der den Grundbedarf des Kindes decken soll.
Der Anspruch auf den Freibetrag entsteht im Geburtsmonat des Kindes und hat so lange Bestand, wie auch der Kindergeldanspruch besteht.
Allgemein gilt:
- bis zum 18. Lebensjahr
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet
- auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten
Höhe des Kinderfreibetrages
Aktuell beträgt dieser in der Summe 8.548 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile und setzt sich zusammen aus
2023 | 5.760 Euro | 2.928 Euro | 8.688 Euro |
2022 | 5.620 Euro | 2.928 Euro | 8.548 Euro |
2021 | 5.460 Euro | 2.928 Euro | 8.388 Euro |
2020 | 5.172 Euro | 2.640 Euro | 7.812 Euro |
2019 | 4.980 Euro | 2.640 Euro | 7.620 Euro |
Erziehungsfreibetrag: Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
Diese Beträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass sich eine neue, reduzierte Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ergibt.
Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag angesetzt: für 2022 sind das 4.274 Euro (4.194 Euro bis Ende 2021).
Anteilige Berechnung im Geburtsjahr des Kindes
Wird ein Kind nicht im Januar sondern etwa im Mai geboren, so wird im Geburtsjahr der Freibetrag anteilig gewährt.
Beispiel: Da das Kind im Mai geboren wurde, besteht der Kindergeldanspruch für acht Monate des Jahres, so dass auch der Kinderfreibetrag nur für acht Monate berechnet wird: 8.548 / 12 x 8 = 5.699 Euro für 2022.
Kinderfreibetrag übertragen
Grundsätzlich steht jedem Elternteil der halbe Kinderfreibetrag (0,5) zu – anders als beim Kindergeld, wo nur ein Elternteil die volle Leistung ausbezahlt bekommt. Hier ist also eine Halbteilung möglich. Im Regelfall nimmt aber ein Elternteil den vollen Kinderfreibetrag über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) in Anspruch.
Auswirkungen auf Lohnsteuer?
Beim Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Kinderfreibetrag lediglich Auswirkungen auf die Zuschlagsteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die auf Basis der Lohnsteuer ermittelt werden. Auf die Lohnsteuer selbst hat der Kinderfreibetrag auf der ELStAM keine Auswirkungen.
Nicht erfüllte Unterhaltspflichten
In einigen Fällen kann der halbe Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden, so dass bei einem Steuerpflichtigen der volle Kinderfreibetrag angerechnet wird. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind und ein Elternteil seine Unterhaltspflichten nicht erfüllt oder aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht (§ 1603 BGB) gegeben ist.
Mehr zur Unterhaltspflicht lesen Sie auf www.unterhalt.net und können die Höhe des Unterhalts mit dem Unterhaltsrechner berechnen.
Wo Kindergeld in Steuererklärung eintragen?
Das Kindergeld wird in der Steuererklärung in der Anlage Kind eingetragen unter dem Geburtsdatum in Zeile 6.
Hinweis: Wenn Sie kein Kindergeld beantragen, wird das Finanzamt dennoch mit dem Kindergeld rechnen und eine Günstigerprüfung durchführen, ob sich der Kinderfreibetrag mehr rechnet. Die Eintragung des Kindergeldes können Sie dem Screenshot der Steuersoftware “Elster” entnehmen.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Günstigerprüfung
Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung nachträglich bei der Einkommensteuererklärung, indem es den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht.
Im ersten Schritt wird dazu die Einkommensteuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag vermindert und die Einkommensteuer mittels dieser neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die Höhe des bereits ausgezahlten Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag.
Zu übersteigende Grenzen für Steuervorteil
Die Grenzen für den Veranlagungszeitraum 2021 sind:
- 2.628 Euro bei Verheirateten (219 Euro Kindergeld x 12 Monate)
- 1.314 Euro bei getrennt lebenden Elternteilen (das Kindergeld wird nur zur Hälfte berücksichtigt)
Anrechnung auf jeden Fall
Das Kindergeld wird in jedem Fall auf den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag angerechnet. Daher ist es wichtig, dass ein Kindergeldantrag gestellt wird, auch wenn man von vornherein weiß, dass der Freibetrag sich günstiger auswirkt.
Berechnungsbeispiele nach dem Einkommensteuertarif 2021
In 2022 erstellen wir die Berechnungsbeispiele anhand des Steuertarifs für 2021, da die Einkommensteuererklärung für 2022 erst im Jahr 2023 abgegeben werden muss.
Berechnungsbeispiel 1: verheiratete Eltern mit einem Kind (nach Splittingtabelle)
Die Werte wurden mit dem BMF Steuerrechner ermittelt.
zu versteuerndes Einkommen | 24.000 EUR | 24.000 EUR |
Kinderfreibetrag | – 8.388 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 24.000 EUR | 15.612 EUR |
Einkommensteuer | 732 EUR | 0 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 732 EUR |
zu versteuerndes Einkommen | 48.000 EUR | 48.000 EUR |
Kinderfreibetrag | – 8.388 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 48.000 EUR | 39.612 EUR |
Einkommensteuer | 6.692 EUR | 4.430 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 2.262 EUR |
zu versteuerndes Einkommen | 72.000 EUR | 72.000 EUR |
Kinderfreibetrag | – 8.388 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 72.000 EUR | 63.612 EUR |
Einkommensteuer | 13.972 EUR | 11.290 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 2.682 EUR |
Bei Verheirateten ergibt sich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000 Euro ein Steuervorteil durch den Freibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.
Berechnungsbeispiel 2: lediger Elternteil mit einem Kind (nach Grundtabelle)
Die Werte wurden mit dem BMF Steuerrechner ermittelt.
zu versteuerndes Einkommen | 24.000 EUR | 24.000 EUR |
1/2 Kinderfreibetrag | – 4.194 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 24.000 EUR | 19.806 EUR |
Einkommensteuer | 3.346 EUR | 2.215 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 1.131 EUR |
zu versteuerndes Einkommen | 48.000 EUR | 48.000 EUR |
1/2 Kinderfreibetrag | – 4.194 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 48.000 EUR | 43.806 EUR |
Einkommensteuer | 11.228 EUR | 9.677 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 1.551 EUR |
zu versteuerndes Einkommen | 72.000 EUR | 72.000 EUR |
1/2 Kinderfreibetrag | – 4.194 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 72.000 EUR | 67.806 EUR |
Einkommensteuer | 21.103 EUR | 19.341 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 1.762 EUR |
Bei Alleinstehenden ergibt sich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000 Euro ein Steuervorteil durch den Freibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.
Quellen und weiterführende Links
- //www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/freibetraege-fuer-kinder/freibetraege-fuer-kinder/73890
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Was ist Kinderfreibetrag 0 5?
Pro Kind erhält ein Elternteil einen Kinderfreibetrag 0.5, also die Hälfte des gesamten Freibetrages für das Kind. Die Hälfte des aktuellen Freibetrages sind 4.274 Euro (Stand 2022).
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag für ein Kind?
Der Kinderfreibetrag für 2022 liegt für ein Kind bei insgesamt 8.548 Euro. Er setzt sich aus Kinderfreibetrag (5.620 Euro) und Erziehungsfreibetrag (2.928 Euro) zusammen.
Wo kann man den Kinderfreibetrag beantragen?
Nach Geburt des Kindes muss in der Einkommenssteuererklärung die “Anlage Kind” ausgefüllt und mit an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt errechnet anschließend, ob der Freibetrag infrage kommt. Den Kinderfreibetrag kann man also nicht beantragen.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
Den Kinderfreibetrag erhalten alle Eltern, die auch einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder haben. Dies ist der Fall, wenn das Kind nicht älter als 18 Jahre ist oder bis zum Kindesalter von 25 Jahren, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Bei Kindern mit Behinderung und ohne die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, gilt keine Altersgrenze.
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