Eine Patientenverfügung regelt, was Ärzte tun dürfen, wenn der Patient nicht selbst entscheiden kann. Fertige Textbausteine mit konkreten Formulierungen helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Show
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können auf diesen Ernstfall vorbereiten. Beides ist wichtig, damit eine Person des Vertrauens für einen handeln kann, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Gesetzlich ist die Patientenverfügung in Paragraf 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Was ist eine Patientenverfügung?Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens. Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu bestimmten medizinischen Maßnahmen zu geben, wird das Dokument wirksam. In der Patientenverfügung beschreibt der potenziell Betroffene mögliche Situationen und die dann gewünschten oder nicht gewünschten Behandlungen. Er legt damit fest, ob er in bestimmte Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt. Für Ärzte ist eine solche Verfügung unmittelbar verbindlich - wenn sie konkret genug und eindeutig formuliert ist. BGH: Konkrete Anweisungen für Wirksamkeit entscheidetDer Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht ausreichen. Die Ausführungen in der Patientenverfügung sollten möglichst konkrete Anweisungen zu den Themen künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, Organspende sowie zu weiteren medizinischen Fragen enthalten. Um die eigenen Wünsche nachvollziehbarer zu machen, sollte jeder ein paar zusätzliche Zeilen zu seiner persönlichen Situation aufschreiben. Basissätze und Textbausteine für Anweisungen zur künstlichen ErnährungEmpfohlen werden Basissätze:
Patientenverfügung ist wirksam ohne notarielle BeglaubigungGrundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein. Wirksam wird sie mit der eigenhändigen Unterschrift. Die bestehende Patientenverfügung kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Detaillierte rechtliche und praktische Tipps zum Verfassen bietet die PDF-Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wer bietet persönliche Beratung an?Bei diesem rechtlich und medizinisch komplizierten Thema empfiehlt sich auch eine ausführliche persönliche Beratung. Anlaufstellen sind Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Hospize oder ein Arzt. Er kann erklären, welche medizinischen Folgen bestimmte Wünsche und Entscheidungen haben. Für eine persönliche Beratung muss generell mit Kosten gerechnet werden - je nach Aufwand und Länge der Beratung. Verbraucherzentrale: Online-Tool kostenlos nutzenEine individuell abgestimmte Patientenverfügung lässt sich kostenlos Schritt für Schritt mit dem neuen Online-Tool der Verbraucherzentrale erstellen. Der Service "Selbstbestimmt - die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen" nutzt dabei Textbausteine des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Erklärtexte verdeutlichen die Tragweite getroffener Entscheidungen. Vorsorgevollmacht: Person des Vertrauens benennenEbenso wichtig wie eine Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, Medizinern im Ernstfall die Wünsche des Patienten zu verdeutlichen und darauf zu achten, dass sie berücksichtigt werden. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, rechtlich den Willen des Patienten durchzusetzen. Ohne entsprechende Vollmacht bekommen Vertrauenspersonen von Ärzten keine Auskünfte über Gesundheitszustand und Behandlung. Es ist wichtig, alle Aspekte der Patientenverfügung rechtzeitig mit der in der Vorsorgevollmacht festgelegten Person zu besprechen. Unterschiede zur Vorsorgevollmacht und BetreuungsverfügungOft herrscht Unsicherheit, wie sich eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung unterscheidet:
Dokumente sollten im Ernstfall schnell auffindbar seinWer Vorsorge getroffen hat, sollte Ärzten und Angehörigen den Zugang zu entsprechenden Dokumenten so einfach und schnell wie möglich machen. Diese Tipps können dabei helfen:
Neues Gesetz: Notvertretungsrecht für EhegattenAb 1. Januar 2023 tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die Ehegatten das sogenannte Notvertretungsrecht ermöglicht. Auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, können Verheiratete dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, sofern er bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Das Recht zur Gesundheitsfürsorge ist auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt. Nach Fristablauf wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Weitere Informationen
Welche Nachteile hat eine Patientenverfügung?Gibt es auch Nachteile? Eine Patientenverfügung hat grundsätzlich keine Nachteile. Sie können Ihre Verfügungen jederzeit ändern oder widerrufen.
Wo bekomme ich die beste Patientenverfügung?Hausarzt kann individuell und kompetent helfen
Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherzentralen, zu einer Patientenverfügung den Rat eines Arztes einzuholen. Das kann zum Beispiel Ihr Hausarzt sein - er wird Ihren Gesundheitszustand in der Regel gut kennen und kann individuell und kompetent helfen.
Was schreibt man in die Patientenverfügung?Zusätzlich empfiehlt das Bundesministerium folgenden Inhalt einer Patientenverfügung:. Vor- und Nachname.. Geburtsdatum.. Anschrift.. Eingangsformel.. Geltungsbereiche der Patientenverfügung.. Entscheidungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen.. Wünsche zu Ort und Begleitung.. Festlegung der Verbindlichkeit.. Was ist besser Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung, ausreichend konkret sein, um ihre Gültigkeit zu wahren. Die Vorsorgevollmacht ist im Gegensatz dazu inhaltlich nicht so komplex, muss aber genauso den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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